——
ACHTUNG: Eine aktuellere Version dieses Beitrags vom 07. Februar 2014 ist hier verfügbar.
——
– Gastbeitrag von Thomas Schwenke und Rechtsanwalt Sebastian Dramburg aus der Reihe „Rechtliche Stolperfallen beim Facebookmarketing“ –
Nachdem im zweiten Teil empfohlen wurde ein Privatkonto und mit diesem anschließend eine Seite für das Unternehmen anzulegen, geht es heute um die Wahl des Namens für das Konto und die Seite.
Gesetzlicher Rahmen und Facebookregeln
Für den Kontonamen
- „Du wirst keine falschen persönlichen Informationen auf Facebook bereitstellen oder ohne Erlaubnis ein Profil für jemand anderes erstellen“ sagen die Facebook-Nutzungsbedingungen Punkt 4.2.
Für den Seitennamen
- Es ist nicht erlaubt fremde Marken oder Unternehmensbezeichnungen (auch nicht ähnlich klingende) zu nutzen, wenn die eigenen Leistungen mit denen unter der fremden Marke angebotenen verwechselt werden könnten (z.B. „Amazone“ für einen Buchshop, weil es schon Amazon als Buchverkäufer gibt). Auch nicht erlaubt ist die Ausnutzung bekannter Marken (z.B. Apple-Werbeagentur) – § 14 Abs.2 Markengesetz (MarkenG).
- Es ist nicht erlaubt unbefugt den Namen anderer Personen, Organisationen oder Unternehmen zu benutzen, wenn deren Interesse beeinträchtigt wird (Identitätsschwindel) – § 12 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
- Die Richtlinien für Facebook-Seiten fordern, dass Namen nicht nur aus Großbuchstaben bestehen, keine Sonderzeichen, Slogans und Qualifikatoren enthalten sowie nicht nur aus Gattungs- oder Kategoriebezeichnungen bestehen.
Bei Verstoß gegen diese Regeln drohen Abmahnungen von Konkurrenten sowie Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche der Inhabern der Marken und Namen. Dabei sollte bedacht werden, dass Verstöße gegen das Markenrecht zu den teuersten Rechtsverletzungen gehören. Ebenfalls kommt eine Sperrung der Seite durch Facebook in Betracht.
Praktische Umsetzung bei Kontonamen
Facebook verlangt, dass Nutzer sich mit einem echten Namen registrieren. Abgesehen von der Frage, ob dies nach dem deutschen Recht überhaupt zulässig ist (Grundsatz anonymer Anmeldung im § 13 Abs. 6 Telemediengesetz), wird Facebook es kaum herausfinden, falls jemand unter einem gut gewählten Pseudonym auftritt. Dem Unternehmer, der ein Konto eröffnet, ist jedoch für spätere Korrespondenz oder Streitigkeiten mit Facebook angeraten, den echten Namen zu wählen.
Praktische Umsetzung bei Seitennamen
Bei der Wahl des Namens für eine Facebook-Seite kann zuerst auf dieselben Grundsätze wie bei der Wahl eines Domainnamens zurückgegriffen werden. D.h. es gilt zwar das Prinzip „first come, first serve“, aber es ist sorgefältig zu prüfen, dass nicht gegen bestehende Markenrechte und Namen anderer Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen/ Gemeinden verstoßen wird. Ebenso dürfen die Seitennamen keinen Identitätsschwindel betreiben, also vortäuschen, dass sie von einer anderen Person oder Organisation betrieben werden.
Daher scheiden als Seitennamen aus:
- Fremde Marken
- Namen von fremden Unternehmen und Organisationen
- Namen von Prominenten
- Titel von Zeitschriften und Software
- Städtenamen und Kfz-Kennzeichen
- staatliche Einrichtungen
Neben den gesetzlichen Regeln müssen auch die Facebook-Namensrichtlinien für Seiten beachtet werden:
- Großschreibung darf nur entsprechend der Grammatik verwendet werden. Also ist „Mustercompany“ zulässig, dagegen „MUSTERCOMPANY“ nicht.
- Symbole dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie Namensbestandteile sind und keineswegs zur Verzierung oder um Aufmerksamkeit zu erregen. „Schwenke & Dramburg“ wäre demnach in Ordnung, „!!!!Schwenke @@ & @@ Dramburg!!!!“ dagegen nicht.
- Ebenfalls sind Slogans nicht erlaubt. Daher wäre z.B. „Mustercompany loves you“ nicht erlaubt.
- Auch Qualifikatoren, z.B. „Mustercompany, das Original“ oder „Die deutschlandweite Mustercompany“ sind untersagt. Es sei denn die Qualifikatoren sind für die Verortung und Eingrenzung der Seite notwendig, wie z.B. „Mustercompany Deutschland“.
- Letztendlich sind auch Gattungsbegriffe und Kategoriebezeichnungen von Facebook nicht gewollt. So darf eine Seite nicht „Fotografie“ oder „SEO-Marketing“ genannt werden. Es sei denn diese Begriffe sind der Bestandteil des Firmennamens, z.B. „Mustercompany-SEO-Marketing“
Auch die Artikelverfasser mussten die Namensregeln beachten
Von diesen Richtlinien darf nur abgewichen werden, wenn die Marke oder der Unternehmensname auch außerhalb von Facebook so genutzt wird. Wer sich z.B. „$EO-MARKETING!!!“ nennt, kann auch seine Facebook-Seite so nennen. Allerdings wird er bei der Anmeldung dies anhand von drei objektiven Quellen im Internet nachweisen müssen.
Praxistipp 1
Wer schon eine Marke oder einen Unternehmensnamen besitzt und dieser am Anfang auf mögliche Markenrechtsverletzungen geprüft worden ist, der wird ihn beruhigt als Seitennamen verwenden können.
Wer sich mit der Facebook-Seite einen neuen Namen zulegt, der sollte auf jeden Fall eine eingehende Markenrecherche betreiben. Also Suchmaschinen nach gleichen und ähnlich klingenden Namen durchforsten und auch die Suche des Deutschen Patent- und Markenamtes nutzen. Da das Markenrecht eine rechtlich anspruchsvolle Materie ist, sollte jedoch vor der Wahl eines neuen geschäftlich genutzten Namens rechtsanwaltlicher Rat eingeholt werden.
Praxistipp 2
Wessen Name oder Marke bei Facebook unerlaubterweise verwendet wird, der kann dagegen vorgehen. Es besteht die Möglichkeit sich zunächst an den Seitenbetreiber zu wenden und notfalls gerichtlich gegen ihn vorzugehen. Ferner kann man sich auch an Facebook wenden und den Verstoß anhand von Unterlagen zu belegen. In Zweifellsfällen sollte jedoch nur nach vorhergehender rechtsanwaltlicher Beratung vorgegangen werden. Denn sollte man letztendlich keinen Anspruch auf die Seite gehabt haben, droht eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Seitenbetreiber.
Praxistipp 3
Namensstreitigkeiten lassen sich am kostengünstigsten vermeiden, wenn schon bei Gründung neuer Unternehmen oder Anmeldung von Marken die Social-Media-Kanäle bedacht und die entsprechenden Accountnamen belegt werden. Das lohnt sich auch, wenn die Plattformen nicht sofort genutzt werden. Weitere Informationen
Weitere Informationen
- „Die sieben goldenen Domain-Regeln“ bei domain-recht.de
- “Marken für Startups” führt in das Markerecht und Markenverletzungen ein und hält Links zu Markenrecherchemöglichkeiten parat.
- Das kostenlose Script „Internetrecht“ von Prof. Hoeren ab Seite 44 (Auflage 2009)
- „Keine Slogans, keine Symbole, keine Beschreibungen … – Die neue Regeln für die Namen von Facebook Seiten“ bei facebookmarketing.de
ACHTUNG: Eine aktuellere Version dieses Beitrags vom 07. Februar 2014 ist hier verfügbar.
Kleiner Kommentar um Anfragen abzufangen:
1. Facebook selbst hat Sicherheitsmechanismen entwickelt die verhindern sollen das Seiten angelegt werden welche gegen die Richtlinien verstoßen. Wenn euer Name eigentlich gegen die Richtlinien verstößt aber nunmal so ist (z.B. bei Namen die nur groß geschrieben werden), und von Facebook automatisch geblockt wird, empfehlen wir euch das oben verlinkte Formular zu nutzen:
http://www.facebook.com/help/contact.php?show_form=create_page_s
2. Wenn euer aktueller Seitenname gegen die Richtlinien verstößt und von Facebook bemerkt wird erhaltet ihr die Möglichkeit zur Umbenennung der Page bzw. sie wird automatisch für euch umbenannt. Dafür muss die Seite allerdings auch klar dem Unternehmen zugeschrieben werden können, darf also z.B. nicht nur „Urlaub“ heißen. Eine Möglichkeit den Seitenname selbst zu ändern gibt es bei Facebook nicht.
Wir sind nicht Facebook und können euch deshalb bei Problemen mit Seitennamen auch nur sehr sehr bedingt weiterhelfen. Genau aus diesem Grund forcieren wir solche Beiträge. Lg Philipp
Hm … hab da schon seit langem ein anderes Problem… vielleicht hat hier jemand eine Lösung parat !
Meine Fan Seite ( Künstler) erscheint leider als „Lokales Geschäft“. Kann ich das irgendwie , irgendwo ÄNDERN ???????
Liebe Grüße
@Mona: Das ist die Kategorie, die Sie der Seite beim Erstellen gegeben haben. Das kann man nicht mehr ändern.
guten tag
meine frage- ein freund von mir hat den namen MRATSCHNIGGER- fb erlaubt es nicht diesen namen anzulegen da „nigger“ im namen enthalten ist-
wir haben facebook angeschrieben- leider seit 3 monaten keine antwort
hätten sie da einen tipp?
@Annette –> guten tag
meine frage- ein freund von mir hat den namen MRATSCHNIGGER- fb erlaubt es nicht diesen namen anzulegen da „nigger“ im namen enthalten ist-
wir haben facebook angeschrieben- leider seit 3 monaten keine antwort
hätten sie da einen tipp?
sonnige grüsse vom wörthersee
@Gunter habt ihr es mal mit dem im Artikel angegebenen Formular probiert?
@facebookmarketing.de –> ja haben wir- es kommt kein feedback von fb?
habe gerade etwas ähnliches mit dem Nachnamen Spree gehört. mit 1 e wird’s genommen, mit 2 nicht. Klingt mir sehr nach automatischem Filter.
Was darf man dann noch verwenden?
Wenn ich das so sehe, dann müssten aber einige Seiten über die „Bücher“. Interessiert mich, nach welchen Kriterien oder wie spitzfindig Facebook wirklich vorgeht.
Kann mir nicht vorstellen, dass so eine mächtige Seite wie ihr (facebookmarketing.de) mit Facebook Probleme bekommen könnte, nur weil ihr deren Namen „mitbenützt“? Das wäre ja so was von Kontraproduktiv für fb selber.
@Lack Robi: Das wird in der Folge „Nutzung der Marke Facebook und der Markenlogos“ besprochen. Vorweg: Es ist zulässig die Namen zu nutzen, wenn a. erkennbar ist, dass die Seite nicht „von“, sondern „über“ Facebook ist oder b. Facebook dies akzeptiert oder erkennbar duldet.
hallo, bin durch einen aktuellen Beitrag auf den „Bereich für Markengenehmigungen“ auf facebook gestossen. Dort heisst es:
Kann ich Facebook in meinem Firmen- oder Domainnnamen verwenden?
Nein. Die Verwendung…
Facebookmarketing.de und sehr viele andere Webseiten beinhalten „facebook“. Wie soll ich das verstehen?
Link: http://www.facebook.com/brandpermissions/faq.php
@Moni – schau mal in den Kommentar über dir ;)
;)
Ich habe schon zig mal das Formular, in dem man die Quellen angeben soll, abgeschickt. In der E-Mail, die als Antwort kommt, wird der Seitenname wieder abgelehnt. Mir scheint, als würde die E-Mail aber schon automatisch verschickt.
In der E-Mail steht, dass man auf diese antworten soll, wenn man eine Ausnahme möchte. Dies habe ich ebenfalls schon gemacht mit Handelsregisterauszug, Ausdruck vom Deutschen Patent- und Markenamt und Auszug aus der RIPE Datenbank, und keine Antwort enthalten. In einer Woche werde ich es mit mehr Quellen nochmal probieren, circa zwei Dutzend Artikel auf Newsseiten (darunter heise online) hätte ich noch im Angebot, ich dachte offizielle Quellen wie Deutsche Ämter sollten schon ausreichen. Schade… wie kann ich noch zu meiner Seite komme, ohne von unserem Unternehmensnamen abweichen zu müssen? Denn dann brauch ich auch keine ;-)
Namen von berühmten Persönlichkeiten sollten nicht verwendet werden – wenn man nun den Namen einer Person wählt, die bereits gestorben ist, um die von ihm gegründete Organisation zu bewerben, ist das dann möglich? Man würde natürlich auf der Seite auszeichnen, dass es sich nicht wirklich um die Person handelt, sondern um die Organisation, aber es würde – zumindest bei den Postings – den Eindruck machen, als würde die Person selbst posten. Gibt es da genaue Richtlinien. Ich habe gesehen,d ass es eine Kreisky Fanbookseite gibt, die ähnlich aufgebaut ist, wie von uns angedacht war – ist das rechtlich zulässig?
Vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen…
Danke,
Claudia
Danke im Voraus
Hallo,
ich habe das Problem, dass Facebook bei der Neugründung von Facebook Seiten unseren Markennamen nicht als klein geschriebenes Wort akzeptiert.
Also statt Markenname aepic lässt FB nur Aepic zu. Wie kann ich das ändern?
Danke schonmal im Voraus,
Arne