TikTok ist Gatekeeper: Niederlage für ByteDance vor dem Europäischen Gerichtshof

Ist TikTok ein Gatekeeper? Aus Sicht der EU-Kommission erfüllt die Social Media Plattform des Betreibers ByteDance alle Anforderungen des Gesetzes über digitale Märkte. Gemäß der im Jahr 2022 verabschiedeten EU-Verordnung sind Gatekeeper digitale Plattformen, die in mehreren EU-Ländern aktiv sind, am Markt gefestigt sind, eine äußerst starke wirtschaftliche Position einnehmen und über eine sehr große Nutzerbasis aufweisen. Fällt ein Unternehmen unter diese Bestimmungen, müssen seine Tätigkeiten den Regulierungen dieser Verordnung standhalten. Im Zweifelsfall droht eine Geldbuße von bis zu 10 Prozent des weltweiten Umsatzes eines Jahres (20 Prozent bei einer wiederholten Zuwiderhandlung).

EU-Verordnung soll digitale Märkte fair gestalten

Hintergrund der EU-Verordnung soll das Ziel sein, digitale Märkte fairer zu gestalten. Zum Beispiel sollen gewerbliche Nutzer*innen, die auf die Angebote dieser Gatekeeper angewiesen sind, ein faires Geschäftsumfeld vorfinden.

Bild zeigt wesentliche Rechte für Konsumenten in der EU-Verordnung über digitale Märkte. Darunter fallen vor allem die freie Wahl von digitalen Dienstleistungen und die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen.
Konsumentenrechte in der EU-Verordnung über digitale Märkte. Quelle: EU-Kommission.

Junge und innovative Unternehmen, die auch in Konkurrenz zu diesen Gatekeepern treten können, dürfen auf Gatekeeper-Plattformen an ihrer Marktteilhabe nicht gehindert werden und Verbraucher*innen sollen auf Gatekeeper-Plattformen Anbieter und Dienstleistungen frei wählen und faire Preise erwarten dürfen. 

ByteDance wehrte sich gegen die Einstufung als Gatekeeper

Nachdem die EU TikTok als Gatekeeper eingestuft hatte, zog der Betreiber ByteDance vor den Europäischen Gerichtshof, um gegen diese Einordnung zu klagen. ByteDance argumentierte damit, dass die eigenen Aktivitäten sich hauptsächlich auf den chinesischen Markt konzentrieren und vor allem die Marktstellung in China den Marktwert des Unternehmens bestimmen.

EuGH weist ByteDance Klage ab

In seinem Urteil weist der EuGH dies ab und begründet sein Urteil, dass ByteDance alle Einstufungen der EU-Verordnung erfülle, um in der Europäischen Union als Gatekeeper zu gelten. Das Gericht betont in der Begründung vor allem die Anzahl der User*innen von TikTok in der EU. 

Bild zeigt eine Liste mit allen Unternehmen, die die EU derzeit als Gatekeeper gemäß der EU-Verordnung über digitale Märkte einstuft. Dies sind der Google Mutterkonzern Alphabet, Amazon, Microsoft, Meta, Booking com, Apple und ByteDance.
Die derzeitigen Gatekeeper gemäß der EU-Verordnung über digitale Märkte. Quelle: EU-Kommission.

Diese ist hoch genug, damit TikTok eine entsprechende Rolle im digitalen Markt einnimmt und gerade jüngere User*innen auf der Plattform mehr Zeit verbringen, als auf anderen Plattformen. Dementsprechend bescheinigt der Europäische Gerichtshof auch eine gefestigte Marktstellung von TikTok als Social Media Plattform

Folgen des Urteils für TikTok

ByteDance steht es zunächst offen, weitere Rechtsmittel gegen die Einstufung als Gatekeeper einzulegen. Ansonsten sieht das Urteil bzw. die Verordnung ein Nachkommen von Transparenzpflichten und eine enge Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden vor. Darunter fällt auch die Offenlegung, wie TikTok Nutzerprofile erstellt. ByteDance bewertet daher das Urteil als geschäftsschädigend, da es befürchtet, die Konkurrenz könnte somit Rückschlüsse auf den TikTok Algorithmus ziehen. 

Prozess um TikTok reiht sich in jüngste Social Media Entwicklungen ein 

In den Vereinigten Staaten droht ByteDance sogar ein Verbot seiner Plattform TikTok (mehr darüber kannst du dir in unserem Podcast anhören). Auch sonst sorgen gerade einige Social Media Plattform für Diskussionen mit der EU. X (vormals Twitter) soll gegen den Digital Services Act der EU verstoßen, während Meta nach Bedenken der irischen Datenschutzbehörde sein KI-Angebot Meta AI in der EU vorerst aussetzen wird. Dieser Vorgang ähnelte einem Fall aus dem vergangenen Jahr, als sich in der EU der Launch der Meta-Plattform Threads verzögerte.

Alexander Hein
Alexander Heinhttps://axconsulting.de
Alexander Hein ist Freelancer für Content & PR. Schreibt gerne und dachte eines Tages: Warum nicht die eigene Leidenschaft zum Beruf machen? Als ehemaliger Gründer eines IT-Startups hat er einen Faible für Themen rund um Tech und IT. Darüber hinaus liegen weitere Schwerpunkte in der Zusammenarbeit mit Online-Shops und KMUs. Seit Mitte 2023 ist der studierte Germanist im AllSocial-Team.

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