Digital Services Act: Verstößt X gegen die EU-Verordnung?

Ziemlich öffentlich wirksam haben sich jüngst Elon Musk in seiner Rolle als Mehrheitseigner der Social-Media-Plattform X und der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistung Thierry Breton auf der vormals als Twitter bekannten Plattform auseinandergesetzt. Der öffentliche Disput endete mit dem beiderseitigen Versprechen, sich vor Gericht zu sehen (oder auch nicht?). 

EU-Kommission erachtet den blauen Haken auf X als irreführend

Worum ging es jedoch bei dem auf Social Media zur Schau getragenen Disput? Die EU-Kommission wirft der Plattform vor, dass die Verifizierung auf X nicht transparent sei und damit einen Verstoß gegen den Digital Services Act darstelle. Die Verifizierung ist Teil des kostenpflichtigen Angebots X Premium. Nur damit ist es möglich, den blauen Haken als Symbol für sein Profil zu erhalten.

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Die Vorwürfe der EU gegenüber X. Quelle: X Account Thierry Breton.

Einen Überblick mit den Möglichkeiten zur Verifizierung auf den gängigen Social-Media-Plattformen (u.a. X, Facebook, Instagram) haben wir dir hier auf dem AllSocial Blog zusammengestellt. Eine Übersicht der wichtigsten Funktionen von X-Premium und den Ablauf der Verifizierung auf X findest du ebenfalls hier auf dem AllSocial Blog

Üblicherweise sind der blaue Haken oder ähnliche Symbole auf Social Media ein Kennzeichen, dass es sich bei einem Social-Media-Profil bzw. einem Account um ein verifiziertes Profil handelt. Personen, Unternehmen oder Marken können damit anzeigen, dass hinter dem Profil sowie Account die tatsächliche Persönlichkeit, Marke oder das Unternehmen stehen und diesen Account betreiben. Zum Beispiel kann eine prominente Person mit diesem Symbol verdeutlichen, dass es sich wirklich um ihren echten Social-Media-Auftritt handelt und nicht um ein nachgeahmtes Profil, wie es auf Social Media häufiger vorkommt.

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Die Antwort von Elon Musk auf die Vorwürfe und erneute Antwort des Kommissars. Quelle X Accounts von Elon Musk und Thierry Breton.

Blauer Haken auf X ist kein Abzeichen für eine Verifizierung

Allerdings ist der blaue Haken auf X seit der Einführung von X Premium (zum damaligen Zeitpunkt noch unter dem Namen Twitter Premium) kein Zeichen für ein verifiziertes Profil, sondern ausschließlich eine Bestätigung, dass das entsprechende Profil ein Abonnent von X Premium ist. Die EU betrachtet dies als Irreführung, da diese auch als “Checkmarks” bekannten Symbole als vertrauenswürdiges und branchenübliches Kennzeichen für ein verifiziertes Profil gelten. 

Außerdem ist bei einem Abschluss eines X Premium Abonnements die Verifizierung nur eine optionale und keine verpflichtende Funktion. Zwar behält es sich X in den Geschäftsbedingungen vor, den Haken bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen wieder zu entfernen, was die EU aber als nicht ausreichend ansieht, da aus Sicht der EU auch Profile diesen Haken erhalten, die Inhalte publizieren, die gegen den Digital Services Act verstoßen. 

EU sieht Hinweise für eine missbräuchliche Nutzung des blauen Hakens auf X

Die EU spricht von Hinweisen, dass solche Profile den blauen Haken missbräuchlich nutzen und eine Verifizierung nur vortäuschen. Die EU bemängelt hier auch den Umstand, dass jeder einen blauen Haken beantragen kann. Dadurch soll es den User*innen zusätzlich erschwert sein, zu erkennen, ob ein Profil auf X wirklich authentisch ist. 

Auf X gab EU-Kommissar Breton bekannt, dass die Kommission X über diese Vorwürfe informiert hat und das Unternehmen nun die Gelegenheit zur Stellungnahme hat. Daraufhin erfolgte die eingangs erwähnte Auseinandersetzung. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, kann die EU gemäß des Digital Services Act (Deutsch: Gesetz über digitale Dienste) Verordnung eine Geldbuße verhängen, die bis zu sechs Prozent des weltweiten Umsatzes betragen.

Auswirkungen auf andere Social Media Plattformen

Zwar sind andere Social Media Plattformen derzeit nicht von der Ermittlung der EU gegenüber X betroffen. Aber sicher dürfte man in der Branche genauer hinschauen. Nicht zuletzt hatte Meta angekündigt, seinen KI-Dienst Meta AI in der EU vorerst auszusetzen. Allerdings lässt sich erst nach einer abschließenden Verkündung einer endgültigen Entscheidung der EU-Kommission feststellen, inwiefern sich dies auf die Verifizierungen anderer Netzwerke auswirken wird. 

Alexander Hein
Alexander Heinhttps://axconsulting.de
Alexander Hein ist Freelancer für Content & PR. Schreibt gerne und dachte eines Tages: Warum nicht die eigene Leidenschaft zum Beruf machen? Als ehemaliger Gründer eines IT-Startups hat er einen Faible für Themen rund um Tech und IT. Darüber hinaus liegen weitere Schwerpunkte in der Zusammenarbeit mit Online-Shops und KMUs. Seit Mitte 2023 ist der studierte Germanist im AllSocial-Team.

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