Die Europäischen Kommission und das EU-Parlament haben zugestimmt. Der Digital Services Act (deutsch: Gesetz über digitale Dienste) ist nun in Kraft getreten. Die AllSocial-Redaktion erklärt die Auswirkungen.
Bereits vor einem Jahr haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union vereinbart, eine gemeinsame Richtlinie gegenüber großen Plattformen zur Regulierung illegaler Inhalte auf den Weg zu bringen. Ab dem 17. Februar 2024 gilt das neue Gesetz für alle. Bis dahin gelten die neuen Regelungen erst einmal für große Online-Plattformen und Suchmaschinen. In diesem Artikel findest du die wichtigsten Eckdaten zum „Gesetz über digitale Dienste“.
Wir haben uns das Regelwerk angesehen und wollten wissen, wie sich das neue Gesetz auf das Social Media-Marketing auswirkt.
Die wichtigsten Eckdaten des Digital Services Act
- Betroffen sind Online-Plattformen, die mindestens 45 Millionen aktive Nutzer*innen im Monat haben.
- Darunter fallen alle wichtigen Social Media Plattformen, wie Facebook, Instagram, TikTok oder X (vormals Twitter).
- Das Gesetz beschränkt sich jedoch nicht nur auf Social Media Plattformen, sondern gilt gleichfalls für E-Commerce Plattformen, wie den App Store oder Buchungsportale, sowie Einrichtungen wie Wikipedia.
- Bei einem Verstoß oder Nichteinhaltung droht eine Strafzahlung in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes.
- Ab 2024 sollen darüber hinaus kleinere Plattformen mit geringeren Nutzungszahlen betroffen sein.
Was beinhaltet der Digital Services Act?
Mit diesem EU-Gesetz sollen die Plattformen sich zu zwei grundlegenden Maßnahmen verpflichten. Erstens sollen sie transparenter werden und zweitens sollen sie zügiger gegen illegale Inhalte vorgehen. Für mehr Transparenz sieht das Gesetz eine Offenlegung der Funktionsweise des jeweiligen Algorithmus vor. Außerdem sollen die Nutzer*Innen Algorithmen deaktivieren können und die Verwendung von sensiblen Daten für personalisierte Werbung soll ebenfalls verboten werden. Bezüglich Inhalte müssen die Plattformen noch zügiger gegen Inhalte reagieren, die beispielsweise gegen den Jugendschutz verstoßen oder gegen die Gesetze der einzelnen Mitgliedstaaten verstoßen. Zudem sollen die Plattformen schneller gegen Desinformation sowie Falschmeldungen vorgehen und verbotene Inhalte den Ermittlungsbehörden melden.
Was bedeutet der Digital Services Act für das Social Media-Marketing?
Zunächst liegt die Umsetzung des Gesetzes in der Verantwortung der Plattformen. Wer beruflich im Social Media Marketing unterwegs ist, nutzt zwar diese Plattformen entweder für sich, die Kund*innen bzw. Auftraggeber*innen oder für ein Unternehmen. Allerdings besteht bei einer solchen Tätigkeit kein direkter Einfluss darauf, wie die Betreiber ihre Plattformen entwickeln und ausstatten. Dennoch sind für Verantwortliche im Social Media-Marketing vor allem die Punkte zu Werbung und den Algorithmen von Belang.
Algorithmen der Social Media-Plattformen im Digital Services Act
Wie schon erwähnt, sollen mit dem EU-Gesetz die jeweiligen Algorithmen der einzelnen Plattformen transparenter werden. Ein erster Effekt, so soll es zukünftig auf allen Plattformen eine Funktion geben, mit der die Nutzer*innen die Beiträge in ihrem Feed auch in chronologischer Reihenfolge sehen können.
Hinsichtlich der Offenlegung und Vorgaben für mehr Transparenz wird sich zeigen, inwiefern sich dies auf die Erstellung von Inhalten auswirkt. Professionell erstellte Inhalte sind mittlerweile fast immer mit dem Gedanken an den jeweiligen Algorithmus bezüglich Ranking, Auffindbarkeit und Reichweite entworfen. Vielleicht ergibt sich dadurch eine Chance für das Social Media Marketing wieder etwas freier und kreativer in der Content Erstellung zu sein, ohne zu viel Rücksicht auf Zwänge nehmen zu müssen, welche die Algorithmen auferlegen. Gerade die Möglichkeit einen chronologischen Feed angezeigt zu bekommen, eröffnet die Gelegenheit für Content, der im ausschließlich durch den Vorschlag des Algorithmus gesteuerten Feeds niemals Sichtbarkeit erlangen würde.
Social Media Werbung im Digital Services Act
Personalisierte Werbung wird es in Zukunft aller Wahrscheinlichkeit voraus schwerer haben, bei den gewünschten Zielgruppen anzukommen. Wer keine Lust auf personalisierte Werbung auf Basis des Algorithmus hat, kann dies gemäß dem Digital Services Act einfach ausstellen. Auch hier sollte die Konzeption von Social Media Werbung Rücksicht nehmen und Inhalte ausprobieren, die vielleicht weniger personalisiert sind, aber dafür durch Kreativität und Einzigartigkeit auffallen. Sich bei der Social Media Werbung ausschließlich auf Personalisierung und Einstellung im jeweiligen Werbemanager oder plattform-internen Werbetool zu verlassen, dürfte mit dem Digital Services Act allmählich der Vergangenheit angehören.
Fazit
Selbst wenn, wie bislang, die Auswirkungen des Digital Services Act und damit die Umsetzung dieser Vorgaben auf Seiten der großen Plattformen liegen, sollten Verantwortliche und Tätige im Social Media-Marketing trotzdem genau die Entwicklungen dieses EU-Gesetzes berücksichtigen. Insbesondere da im nächsten Jahr auch kleinere Plattformen darunter fallen.
Nicht nur Social Accounts betroffen
Unternehmen, die selbst solche Plattformen unterhalten, sollten aufmerksam bleiben. Denn unter einer Plattform versteht die EU nicht nur Social Media-Plattformen sondern alle Arten von Website, auf denen Nutzer*innen aktiv sein können, wie eben Online-Shops, Bewertungs-, Buchungs- oder Vergleichsportale. Ein weiterer Faktor, der berücksichtigt werden sollte, sind Überschneidungen zwischen dem „Digital Services Act“ und dem „Datenschutz“. Dies betrifft hauptsächlich Werbung auf Plattformen, die verpflichtet sind die Vorgaben der EU umzusetzen.
Disclaimer: Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar und ist auch nicht als solche zu verstehen. Die Informationen dienen lediglich zur Orientierung.