30 Millionen Facebook-Seiten werden weltweit von KMUs betrieben. Das hat Facebook vor ein paar Wochen bekannt gegeben. Aufgesetzt wurden sie zumeist von engagierten Mitarbeitern, teilweise sicher auch von den Geschäftsführern selbst. Abseits großer Prozesse und arbeitsrechtlicher Überlegungen wurde vielfach „einfach mal losgelegt“. Sehr lobenswert, denn sonst könnten wir heute vielfach nicht einfach einmal auf Facebook nachschauen, wann ein Restaurant geöffnet hat oder welche Sonderaktion es derzeit beim Friseur um die Ecke gibt.
Doch was passiert, wenn der so engagierte Mitarbeiter von damals heute das Unternehmen verlässt? Im Streit. Und die Fanpage, für die er der einzige Admin war, gleich mitnimmt? Fanpage Kidnapping oder Geiselnahme sozusagen.
Viele Möglichkeiten bleiben dem Unternehmen dann nicht mehr:
- Auf den Mitarbeiter zugehen und noch einmal nett um die Herausgabe der Zugangsdaten bitten
- Weniger nett: Die Angelegenheit von einem Anwalt klären lassen und auf die Herausgabe der Daten klagen
- Die eigene Seite, auf die man nun keinen Zugriff mehr hat, bei Facebook unter Hinweis auf Rechtsverletzung schließen lassen und noch einmal von vorne mit einer neuen Seite beginnen
Die Option, bei Facebook die Übertragung der Seite auf einen neuen Admin durchzusetzen, steht nicht zur Verfügung und dürfte ohne einen direkten Ansprechpartner bei Facebook mehr als aussichtslos sein.
Frühzeitig aktiv werden
All diese Optionen sind nicht nur ärgerlich, sondern kosten im schlimmsten Falle auch noch eine Menge Zeit, Geld und Nerven. Wirklich helfen kann deshalb nur ein Weg, der bereits vor dem Weggang des Mitarbeiters etabliert wird:
- Lassen Sie eine Facebook-Seite niemals von nur einem Nutzerkonto verwalten. Zur Absicherung muss immer noch ein zweiter Admin für die Facebook-Seite eingetragen sein. Wird die Löschung dieses Adminzugangs von einem anderen Admin beantragt, erhalten Sie dazu eine E-Mail.
- Wird die Seite (verbotenerweise) mit einem Fake Account betreut, lassen Sie sich von diesem die Zugangsdaten aushändigen und stellen Sie sicher, dass dieser mit einer E-Mail-Adresse verknüpft ist, auf die Sie im Unternehmen jederzeit Zugriff haben. Auch hier informiert Facebook Sie, wenn die Zugangsdaten geändert werden.
- Machen Sie arbeitsrechtlich klar, dass es sich bei der Betreuung der Facebook-Seite nicht nur um „ein Hobby“ oder privates Seitenprojekt des Mitarbeiters handelt, sondern dass er diese Seite im Rahmen seines Arbeitsauftrages betreut. Dies kann zum Beispiel durch eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag geschehen.
Nur mit diesen Schritten können Sie sicher sein, dass sie im Falle eines Falles nur den Mitarbeiter verlieren, nicht aber auch noch die Facebook-Seite Ihres Unternehmens. Handeln Sie also jetzt, bevor es zu spät ist.
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Das habe ich nun bereits zweimal bei Kunden erlebt.
Im einen Falle vor etwas über einem Jahr war tatsächlich die von euch hier ausgeschlossene Möglichkeit ( Übertragung der Seite auf einen neuen Admin) recht problemlos möglich, da gab es noch genau für diesen Zweck eine Funktion unter „Seite melden“. Es mussten ein paar Unterlagen zur Identifizierung eingesendet werden und dann hat dann nach Feedback von Facebook nach kurzer Zeit funktioniert. Alter („abtrünniger“) Admin war raus, neuer eingetragen.
Bei der zweiten Seite vor einigen Wochen … wir ihr sagt: keine Chance. Keine Möglichkeit, es zu melden, kein Feedback von Facebook auf Mails und Nachrichten. Das traurige Ende der Geschichte: es musste eine komplett neue Seite erstellt werden, die Fanbasis muss neu aufgebaut werden. Die alte Seite wurde bereits zigfach als ungenehmigtes Duplikat, Markenrechtsverletzung etc. gemeldet, aber bislang ohne Erfolg.
Als „Notnagel“ wurde sich nun dafür entschieden, einen externen Dienstleister als Administrator einzutragen und mit diesem einen Vertrag abzuschließen. Er ist wirklich nur dafür da, im absoluten Notfall eingreifen zu können.