WhatsApp Unternehmensnamen anlegen: Vorgaben & Tipps

Es ist nicht schwer einen Account für Unternehmen auf WhatsApp anzulegen, denn man braucht nicht viel mehr als eine Handynummer.

Wie immer bei neuen Profilen gilt es auch hier sich einen Nutzernamen für WhatsApp zu definieren. Vorab muss man noch verstehen, dass es auf WhatsApp zwei Arten von Unternehmens-Accounts gibt. Einen offiziellen Unternehmens-Account mit grünem Häkchen, und einen normalen Unternehmens-Account ohne grünes Häkchen.

Die von WhatsApp definierten Regeln gelten für die offiziellen Accounts mit Häkchen, wer die unten aufgeführten Regeln missachtet kommt dafür also nicht in Frage. Wer auf ein grünes Häkchen keinen Wert setzt, kann aber einige der Regeln auch ignorieren. Zumindest solange keine automatische Fehlermeldung kommt.

Ihr könnt den Nutzernamen aktuell zwar jederzeit und recht einfach wechseln, könntet dann aber eure Verifizierung verlieren, sofern diese schon vorhanden ist.

Die Vorgaben von WhatsApp für Nutzernamen

WhatsApp hat klare Regeln für Nutzernamen. Genauso wie übrigens auch Facebook Vorgaben hat oder Instagram. Vieles davon dürfte euch deshalb schon bekannt vorkommen.

Hier einige Details:

  • der Name muss weniger als 75 Zeichen haben
  • nicht möglich sind Namen mit weniger als drei Buchstaben
  • folgende Zeichen sind nicht erlaubt: „~!@#$%^&*()_+:;“‚{}[]|<>,/?“
  • keine unnötigen Satzzeichen
  • keine Symbole ®, keine Emojis
  • keine konstante Großschreibung, also z.B. kein „ALLFACEBOOK MARKETING CONFERENCE“, sondern eher „AllFacebook Marketing Conference“
  • jede Variante von WhatsApp (& Facebook, Instagram, …), also z.B. wird „AllFacebook“ schon mal gesperrt
  • der vollständige Name einer Person, außer euer Unternehmen heißt eben genau so
  • nur einen allgemeinen Begriff (z.B. Mode, Reisen, Hotel, Gewinnspiel, Schuhe, News, … )
  • nur einen geografischen Ort (z.B. Berlin, München, Köln, Wuppertal, … )

An dieser Stelle muss man schon etwas genauer sein. Ihr dürft geografische Angaben mit eurem Unternehmensnamen kombinieren. Also zum Beispiel „AllFacebook München“ oder „AllFacebook Stuttgart“, sofern wir Filialen hätten. Ebenso in Ordnung sind wohl verschiedene Submarken in einem Unternehmen. Nehmen wir hier mal Adidas als Beispiel, in diesem Fall wäre „Adidas Running“ oder „Adidas Originals“ natürlich auch ohne Probleme möglich.

Unser Tipp: macht es nicht so kompliziert. In der Regel genügt euer Unternehmensname.

Weitere Fragen und Anmerkungen

Einige FAQ zu den WhatsApp-Nutzernamen:

  • Kann/muss man sich einen Namen sichern? Aktuell nein, es können mehrere Nutzer den gleichen Namen haben und die „WhatsApp-URL“ wird durch die Nummer definiert, nicht durch den Namen. Es gibt also keinen Grund sich hier etwas sichern zu wollen.
  • Kann man den Namen später nochmal ändern? Ja. Es kann aber dazu führen, dass ihr eure Verifizierung verliert.
  • Kann man die Nummer später wechseln? Das steht in unserem Artikel zum Anlegen von Business-Accounts in WhatsApp.

Postet gerne weitere Fragen in die Kommentare. Wir versuchen diese dann zu beantworten. Kleine Vorwarnung: wir haben die Regeln von WhatsApp nicht gemacht.

Wo kann man den Nutzernamen auf WhatsApp ändern?

Das ist ganz einfach. Öffnet die WhatsApp for Business-App, geht auf euer Profil und klickt in das Feld von eurem Namen.

Wie wichtig ist der Name?

Der Name taucht eigentlich nur in der Konversation auf, was ihn natürlich nicht unwichtig macht, aber …

… es gibt aktuell keine Suche oder keine fixen URLs mit diesem Namen. Wir würden deshalb sagen, dass derzeit noch wichtiger ist, eine konstante Handynummer für das Unternehmen zu besitzen, da sich eure Kunden eben diese abspeichern müssen und WhatsApp-URLs auch genau auf diese URL laufen.

In der Zukunft wird der Name allerdings schon wichtig werden, denn Werbung innerhalb von WhatsApp wurde für das nächste Jahr angekündigt und es kommen immer mehr Funktionen für Unternehmen hinzu.

Wer noch kein WhatsApp-Account für sein Unternehmen hat, kann sich den einfachen Anmeldeprozess hier im Detail anschauen.

Philipp Roth
Philipp Rothhttps://www.linkedin.com/in/philipproth/
Philipp war einer der Gründer von AllFacebook.de und hat sich sich 2021 von AllFacebook getrennt. Er ist diesem Blog als Gastautor treu geblieben. Durch über 10 Jahre Erfahrung ist einer der bekanntesten Experten zum Thema Social Media Marketing, berät Unternehmen, organisiert Workshops, hält Vorträge und realisiert viele der heute sehr erfolgreichen Auftritte auf Facebook, Instagram, TikTok, WhatsApp und LinkedIn.

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5 Kommentare

  1. Hallo Philipp! Ist WhatsApp nicht wegen der DSGVO eher bedenklich? Braucht es da nicht eine Zustimmung der Kontakte und einem Vertrag zwischen Whatsapp Inc. und dem Unternehmen? Liebe Grüße!

  2. Moin
    Kann man sowas auch für eine Privat Person machen oder ist das Verboten? Gibt es da klare Regeln dass das wirklich nur Unternehmen machen dürfen?

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