Überarbeitete Facebook Promotions Richtlinien

Facebook hat gestern die Promotion Guidelines aktualisiert. Auf den ersten Blick konnten wir abgesehen von generellen Aufarbeitung keine neuen Regeln erkennen. Eine Elemente sind weggefallen, z.B. die Sonderregelung für Belgien & Co. Außerdem hat Facebook noch einmal klar gemacht, dass Promotions über Facebook Anwendungen und auf keinem anderen Wege zu geschehen haben. Aber seht selbst:

Richtlinien für Promotions

Letzte Überarbeitung: 11. Mai 2011

Diese Richtlinien für Promotions regeln zusammen mit der Erklärung der Rechte und Pflichten, den Werberichtlinien, den Plattform-Richtlinien sowie allen anderen relevanten Facebook-Richtlinien, deine Kommunikation bzw. Organisation aller Verlosungen, Wettbewerbe, Preisausschreiben oder anderer ähnlicher Angebote (jeweils eine „Promotion“) auf Facebook.

Wenn du Facebook nutzt, um über eine Promotion zu berichten bzw. diese zu organisieren, bist du für die den ordnungsgemäßen Ablauf dieser Promotion – einschließlich der offiziellen Regelungen, Angebotsbedingungen und Auswahlkriterien (z. B. Alters- und Wohnsitzbeschränkungen) sowie die Einhaltung sämtlicher die Promotion und alle im Zusammenhang mit der Promotion angebotenen Gewinne regelnder Bestimmungen (beispielsweise Registrierung und Einholung notwendiger regulatorischer Genehmigungen) – verantwortlich. Bitte beachte, dass die Einhaltung dieser Richtlinien nicht automatisch die Rechtmäßigkeit einer Promotion bedeutet. Promotions unterliegen vielen Bestimmungen, und wenn du dir nicht sicher bist, ob deine Promotion dem geltenden Recht entspricht, dann lass dich bitte fachmännisch beraten.     

  1. Promotions auf Facebook sind im Rahmen der Anwendungen auf facebook.com zu organisieren, entweder auf einer Canvasseite oder über eine Anwendung auf dem Reiter einer Facebook-Seite.
  2. Promotions auf Facebook müssen folgende Elemente enthalten:
    a. Eine vollständige Freistellung von Facebook von jedem Teilnehmer.
    b. Anerkennung, dass die Promotion in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wird bzw. in keiner Verbindung zu Facebook steht.
    c. Offenlegung, dass der Teilnehmer die Informationen [dem/den Empfänger(n) der Informationen] und nicht Facebook bereitstellt.
  3. Du darfst keine Facebook-Funktionen zur automatischen Registrierung bzw. Teilnahme an der Promotion nutzen. Beispielsweise darf das Anklicken von „Gefällt mir“ auf einer Seite bzw. Besuch eines Ortes nicht zur automatischen Registrierung bzw. Teilnahme eines Teilnehmers an einer Promotion führen.
  4. Du darfst die Registrierung bzw. Teilnahme nicht davon abhängig machen, dass der Nutzer bestimmte Handlungen unter Verwendung von irgendwelchen Facebook-Funktionen durchführt, außer dem Anklicken von „Gefällt mir“ auf einer Seite, des Besuchs eines Ortes oder der Verbindung mit deiner Anwendung. Beispielsweise darfst du für die Registrierung bzw. Teilnahme nicht zur Bedingung machen, dass dem Nutzer ein Pinnwandeintrag gefällt bzw. der Nutzer ein Foto kommentiert oder eines an einer Pinnwand postet.
  5. Du darfst keine Facebook-Funktionen – wie z. B. die „Gefällt mir“-Schaltfläche – zur Abstimmung über eine Promotion verwenden.
  6. Du darfst die Gewinner nicht über Facebook benachrichtigen, wie z. B. über Facebook-Nachrichten, -Chat oder -Beiträge in Profilen bzw. auf Facebook-Seiten.
  7. Du darfst nicht den Namen, die Handelsmarken, Handelsnamen, Urheberrechte oder irgendwelches anderes geistiges Eigentum von Facebook im Zusammenhang mit einer Promotion verwenden oder Facebook in den Regelungen bzw. dem Material in Bezug auf die Promotion erwähnen, es sei denn, dies ist zur Erfüllung deiner Pflichten gemäß Abschnitt 2 erforderlich.
  8. Begriffsbestimmungen:
    a. Unter „Organisation“ verstehen wir die Durchführung jedes einzelnen Bestandteils der Promotion, beispielsweise die Erfassung von Teilnahmen, die Durchführung einer Ziehung, die Beurteilung von Beiträgen oder die Benachrichtigung von Gewinnern.
    b. Mit „Kommunikation“ meinen wir jegliche Förderung, Bewerbung bzw. Erwähnung einer Promotion auf Facebook, z. B. in Werbeanzeigen, auf einer Facebook-Seite oder in einem Pinnwandeintrag.
    c. Ein „Preisausschreiben“ oder „Wettbewerb“ ist eine Promotion mit einem geldwerten Gewinn, bei der ein Gewinner aufgrund einer Leistung oder Fähigkeit ermittelt wird (d. h. anhand bestimmter Beurteilungskriterien).
    d. „Verlosungen“ sind Promotionen, bei denen ein geldwerter Preis vergeben wird und ein Gewinner nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wird.

Unser Dank für den Hinweis auf die neuen Policys geht an Andreas Bintinger!

Philipp Roth
Philipp Rothhttps://www.linkedin.com/in/philipproth/
Philipp war einer der Gründer von AllFacebook.de und hat sich sich 2021 von AllFacebook getrennt. Er ist diesem Blog als Gastautor treu geblieben. Durch über 10 Jahre Erfahrung ist einer der bekanntesten Experten zum Thema Social Media Marketing, berät Unternehmen, organisiert Workshops, hält Vorträge und realisiert viele der heute sehr erfolgreichen Auftritte auf Facebook, Instagram, TikTok, WhatsApp und LinkedIn.

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21 Kommentare

  1. Endlich sind die Guidelines etwas kürzer geworden! :)

    Eine Frage habe ich jedoch: Es steht da, dass man die Registrierung und Teilnahme an einer Promotion nicht davon abhängig machen, dass der Nutzer bestimmte Handlungen unter Verwendung von irgendwelchen Facebook-Funktionen durchführt.

    Darf ich eine Anwendung programmieren, in der der User Fan werden muss, dann seine Daten eingeben kann um beim Gewinnspiel mitzumachen (=Registrierung/Teilnahme) und anschließend seine Freunde einladen kann, ein Posting über die Aktion machen kann etc. um so seine Gewinnchancen zu erhöhen?

    Was meint ihr (nicht nur allfacebook.de) dazu?

    Lg

  2. @Hans
    Meiner Meinung nach ist das mit der Anwendung kein Problem, siehe Punkt 4.“…außer dem Anklicken von „Gefällt mir“ auf einer Seite, des Besuchs eines Ortes oder der Verbindung mit deiner Anwendung“

    Aber was mir wiederum nicht ganz klar ist, was facebook mit dieser Aussage meint „Eine vollständige Freistellung von Facebook von jedem Teilnehmer.“ (Punkt 2)??

  3. komisch nur, dass sich niemand an die Richtlinien hält. was kann passieren, wenn man es trotzdem macht und gegen z.B.
    „3. Du darfst keine Facebook-Funktionen zur automatischen Registrierung bzw. Teilnahme an der Promotion nutzen. Beispielsweise darf das Anklicken von „Gefällt mir“ auf einer Seite bzw. Besuch eines Ortes nicht zur automatischen Registrierung bzw. Teilnahme eines Teilnehmers an einer Promotion führen.“
    verstößt?

  4. komisch nur, dass sich niemand an die Richtlinien hält. was kann passieren, wenn man es trotzdem macht und gegen z.B.
    „3. Du darfst keine Facebook-Funktionen zur automatischen Registrierung bzw. Teilnahme an der Promotion nutzen. Beispielsweise darf das Anklicken von „Gefällt mir“ auf einer Seite bzw. Besuch eines Ortes nicht zur automatischen Registrierung bzw. Teilnahme eines Teilnehmers an einer Promotion führen.“
    verstößt?

  5. @domenica Danke für dein Feedback! Ich frage mich halt ob das Gewinnchacnen erhöhen druch Freunde einladen auch in die Rubrik „Du darfst keine Facebook-Funktionen zur automatischen Registrierung bzw. Teilnahme an der Promotion nutzen.“ fällt.

    Punkt 2 ist mir auch unklar!

  6. Kann es sein, dass Gewinnspiele jetzt auch für unter 18-Jährige möglich sind? Die Passage hört sich inzwischen nämlich äußerst schwammig an.

  7. @ Hans hm, das ist eine gute Frage…ich würde sagen, es kommt drauf an, wenn du „Freunde einladen“ als Teilnahmebedingung verwendest dann ist das nicht erlaubt.

    Punkt 7 find ich grad besonders spannend: du darfst nicht den Namen,….von facebook im Zusammenhang mit der Promotion verwenden
    Darf ich dann nicht mehr sagen, dass das Gewinnspiel auf facebook stattfindet oder „facebook-fanpage“?! :D

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