Nach Instagram und Facebook verkauft nun auch WhatsApp eure Bilder, oder so…

Mal wieder ein kleines Déjà-vu, nachdem erst Facebook und Instagram die Bilder der Nutzer verkaufen, tut dies nun auch WhatsApp. Schließlich gehört die App ja inzwischen auch zu Facebook. Warum sollte das hier also anders sein? Das zumindest liest man so im Artikel beim Handelsblatt mit dem Titel „Bild verschickt – Rechte verschenkt“, in dem mal wieder der Nutzungsfall geschildert wird, in dem der Anbieter, in diesem Fall WhatsApp, die hochgeladenen Bilder einfach weiterverkaufen könnte.

‚[] Schließlich möchte niemand sein Gesicht ungefragt auf einem Werbeplakat oder ähnlichem wiederfinden.[…]

Ein Nutzer, der ein Bild hochlädt, darf sich also grundsätzlich nicht beschweren, wenn WhatsApp das Bild an eine Werbeagentur weiterverkauft, die damit eine Stadt plakatiert. „WhatsApp lässt sich ein gebührenfreies Recht einräumen, fast alles mit den Inhalten der Nutzer anzustellen“, sagt Becker. []‘

Und irgendwie erinnert das Ganze doch sehr an den inzwischen zwei Jahre alten Vorfall bei Instagram. Auch damals ging durch die Medien, dass Instagram sich zum Bildarchiv für Werbeagenturen wandelt und der Nutzer dabei leer ausgeht, weil man alle Rechte abgibt. Im Fall von WhatsApp wird dieser Nutzungsfall noch verstärkt, schließlich sei das Business-Modell bis heute nicht klar. Es ist also alles denkbar.

WhatsApp auf dem iPhone als Beispiel Screenshot

Genauso wie bei Instagram würden wir auch in diesem Fall die Situation beschreiben. Sehr kurz zusammengefasst:

  • Grundsätzlich ist an den Aussagen rein rechtlich nicht viel einzuwenden. Ja, WhatsApp sichert sich die entsprechenden Rechte zur Verbreitung.
  • [tweetable]Als Fotograf behält man aber natürlich die Rechte an seinem Bild.[/tweetable] Sein Recht kann man nicht abgeben, man räumt nur eine gewisse Nutzung mit ein.
  • Dienste wie WhatsApp, Instagram, Facebook, Dropbox, Google+, Flickr, usw. brauchen allerdings Nutzungsrechte für die Inhalte.
  • Diese Nutzungsrechte sind natürlich immer im Kleingedruckten versteckt und lesen sich nicht sehr gut, weil der Dienst umfassende und weltweite Rechte braucht, weil sich die Nutzung nicht auf einzelne Länder beschränkt.
  • Dass sich WhatsApp, Instagram oder Facebook jetzt zum Stockarchiv wandeln, und die Bilder der Nutzer für Werbung verkaufen, ist einer der unwahrscheinlichsten Nutzungsfälle, der eintreten kann.
  • Alle Dienste haben andere Wege zur Monetarisierung und sind nicht darin interessiert, das Vertrauen ihrer Nutzer zu missbrauchen.

Deutlich ausführlicher könnt ihr diese Argumentation im alten Artikel einsehen. Wir wollen es dabei nicht schönreden. Die Nutzungsrechte, die man den Diensten einräumt, sind umfassend. Allerdings wäre ohne diese die Nutzung auch nicht möglich. Dass es Initiativen gibt, die dem Nutzer mehr Rechte erkämpfen, wie im Handelsblatt-Artikel beschrieben, finden wir auch sehr positiv. Dennoch gäbe es bessere Wege, die Nutzer aufzuklären und für das Thema zu sensibilisieren, als wieder diese alte Story um die Angst des Bilderverkaufes auszupacken.

Und nur, weil wir eine gewisse Vorahnung haben: Nein, das Posten eines Bildes, mit dem ihr gegen die WhatsApp-AGBs widersprecht, hat keinerlei Auswirkungen. Das ist und bleibt ein HOAX.

Wer zu verunsichert ist, kann eine der WhatsApp-Alternativen nutzen. Vermutlich haben diese aber ähnliche Klauseln, weil auch diese sich ein gewisses Nutzungsrecht sichern müssen, um die Inhalte von A nach B zu übertragen und dort dann auch darstellen zu dürfen.

Wir haben hier im Blog fünf wunderbare und aktuelle Beiträge von Rechtsanwalt Thomas Schwenke, die sich mit dem Thema Bilder, Sharing und auch IP-Lizenz beschäftigen. Diese haben zwar einen Facebook-Bezug, dürften teilweise aber dennoch zutreffend sein:

Philipp Roth
Philipp Rothhttps://www.linkedin.com/in/philipproth/
Philipp war einer der Gründer von AllFacebook.de und hat sich sich 2021 von AllFacebook getrennt. Er ist diesem Blog als Gastautor treu geblieben. Durch über 10 Jahre Erfahrung ist einer der bekanntesten Experten zum Thema Social Media Marketing, berät Unternehmen, organisiert Workshops, hält Vorträge und realisiert viele der heute sehr erfolgreichen Auftritte auf Facebook, Instagram, TikTok, WhatsApp und LinkedIn.

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20 Kommentare

  1. WhatsApp-Kommunikationen müssten doch, genauso wie E-Mail-Verkehr, Telefonate, etc. unter das Briefgeheimnis fallen, (oder??), somit dürfte es dieses „Problem“ doch in Deutschland und Österreich rein rechtlich gar nicht geben!?!

    • Der ist Artikel hat einen wichtigen Inhaltlichen Fehler.
      Zitat: „Die Nutzungsrechte, die man den Diensten einräumt, sind umfassend. Allerdings wäre ohne diese die Nutzung auch nicht möglich.“
      Das ist schlicht falsch. WhatsApp könnte eine Ende-Zu-Ende-Verschlüsselung anbieten wenn sie den wollen. Das sie es trotz des technischen Niveaus nicht machen, beweist das sie an den Nutzerdaten interessiert sind.
      Die OpenSourceApp TextSecure beweist das dies alles möglich ist. Inkl. Medienversand und komplett offenem Quelltext (Server- und Clientsoftware sind hier OpenSource).
      WhatsApp wegen seinem „klein gedruckten“ zu kritisieren ist nicht nur richtig, es ist auch wichtig.

    • @Michi:
      So einfach ist es leider nicht. eine End2Endverschlüsselung wäre der schnellen und einfachen Nutzung um die es ja bei Whatsapp geht nicht gerade zuträglich da du ja irgendwie den Schlüsselaustausch machen müsstest bevor du kommunizieren kannst und schon ist eine Barriere da die vielen Nutzern die App vergällt hätte – insbesondere in der Anfangszeit als solche Messenger auf dem Handy gerade erst im Kommen waren.
      Der Hauptgrund für die rasante Verbreitung von Whatsapp war ja gerade das es einfach direkt mit denen funktionierte die ebenfalls Whatsapp installiert hatten. Stell dir vor das mir die App dann sagt: „Du kannst schon mit denen kommunizieren aber du musst erst zu denen hin und einen Diffie-Hellman-Schlüsselaustausch vornehmen“.
      Ein Schlüsselaustausch direkt über die App oder andere Teile des Mobiltelefons hätte sofort einen schalen Beigeschmack da es dann wieder x Möglichkeiten der Korrumpierbarkeit gibt.

    • Wenn Sie die AGBs unterschreiben bzw. diesen zusagen, dann entfallen bestimmte Rechte. Sie können ebenso geänderten AGBs der Post zustimmen, wonach diese Ihre Briefe öffnen dürfen.

  2. Netter Artikel. Es fehlt nur, wie man sich als Nutzer davor schützen kann. Damit meine ich nicht die Alternative, den Dienst zu wechseln. Sondern z.B. die Frage zu klären, ob es möglich ist Bilder nachträglich aus den Chats zu löschen ? etc. Ich freue mich auf ein Feedback.

  3. „Dass sich WhatsApp, Instagram oder Facebook jetzt zum Stockarchiv wandeln, und die Bilder der Nutzer für Werbung verkaufen, ist einer der unwahrscheinlichsten Nutzungsfälle, der eintreten kann.“

    Sagt wer? Was macht denn Facebook? Facebook nutzt bereits heute die Bilder seiner Nutzer für Werbung. Der nächste Schritt zum Verkauf der Bilder ist nicht mehr weit.

    „Wer zu verunsichert ist, kann eine der WhatsApp-Alternativen nutzen. Vermutlich haben diese aber ähnliche Klauseln, weil auch diese sich ein gewisses Nutzungsrecht sichern müssen, um die Inhalte von A nach B zu übertragen und dort dann auch darstellen zu dürfen.“

    Woher stammt diese Information denn bitte? Warum muss ich mir ein Nutzungsrecht einräumen um Daten von A nach B zu transportieren? Kann der Autor das mal bitte erklären? Es ist mir nicht bekannt, dass ich meinem ISP oder meinem Mailprovider ein Nutzungsrecht der von mir verschickten und empfangenen Daten eingeräumt habe. Warum räumt sich ein solches Nutzungsrecht nicht auch die Firma hinter Threema ein? Wie schaffen die das nur, die Daten von A nach B zu transportieren ohne ein Nutzungsrecht an meinen Daten zu erwerben?

    Der Autor beschäftigt sich also beruflich mit Facebook? Was macht er da? Surft er den ganzen Tag im sozialen Netz? Dieser Artikel ist ein Witz!

    Grüße

    Dirk

    • Whatsapp braucht tatsächlich die Nutzungsrechte am Bild um z.B. dein Profilbild in WhatsApp anzeigen zu dürfen da dies als „Global Einsehbar“ gilt denn jeder der die Nummer bei sich einträgt kann dein Bild sehen. Nur um diese StatusBilder und Meldungen geht es in den AGB von WhatsApp aber deinem Text nach zu Urteilen nehme ich mal an das du die AGB nicht gelesen hast. Du verpflichtest dich auch in den AGB keine Bilder als StatusUpdate zu veröffentlichen an denen du keine Rechte hast.
      Der Vergleich mit dem ISP und dem Mailprovider hinkt hier ein wenig den diese Daten sind nicht automatisch öffentlich weltweit einsehbar.

    • „Nur um diese StatusBilder und Meldungen geht es in den AGB von WhatsApp aber deinem Text nach zu Urteilen nehme ich mal an das du die AGB nicht gelesen hast.“

      Entgegen Deiner Annahme habe ich die AGBs gelesen. Aber zeige mir doch bitte, wo genau die Beschränkung auf die von dir erwähnten Inhalte steht!

      „Der Vergleich mit dem ISP und dem Mailprovider hinkt hier ein wenig den diese Daten sind nicht automatisch öffentlich weltweit einsehbar.“

      Der Vergleich hinkt nicht. Ich habe mich auf folgenden Absatz im Artikel bezogen:

      „Wer zu verunsichert ist, kann eine der WhatsApp-Alternativen nutzen. Vermutlich haben diese aber ähnliche Klauseln, weil auch diese sich ein gewisses Nutzungsrecht sichern müssen, um die Inhalte von A nach B zu übertragen und dort dann auch darstellen zu dürfen.“

      Dieser Absatz ist schlicht und ergreifend falsch!

      Grüße

      Dirk

  4. Mir ist allerdings nicht ganz klar, wieso Facebook und Co diese Rechte explizit in der AGB einfordern, wenn sie sie nur für die intendierte Verwendung benötigen, also die Weiterleitung an andere Benutzer.

    Da reicht es m,E, völlig aus, wenn man vom implizierter Einwilligung des Benutzers ausgeht, der durch das Senden des Bildes natürlich konkludent einwilligt, dass der Dienst die dazu notwendigen technischen Kopiervorgänge einleiten kann.

    Und gibt es einen vergleichbaren Passus für die Texte? Wenn ich hier jetzt ein kleines Haiku schreibe, dann ist das urheberrechtlich geschützt, (Wenn auch kleine Münze.) Auch für diese Verbreitung benötigt allfacebook,de meine Erlaubnis, Wird sie in der AGB abgefragt?

    Facebook und WhatsApp,
    sie wollen nur das beste.
    Nämlich die Daten.

    • Was ihr alle vergesst: Die AGB sind NICHT auf Deutschland zugeschnitten sondern gelten Weltweit. Das heisst das dort teilweise Sachen drin stehen die für uns eher unwichtig sind. Zb das wir beim Schicken die Nutzungsrechte an Whatsapp geben. In Amerika verklagt jeder jeden wegen noch so kleinen schlupflöchern. Was glaubt ihr was da los ist wenn auf einmal einer kommt und sagt „Whatsapp hat mein Bild von Ihren Servern an jemanden anders geschickt, ich will jetzt 5 millionen“. Dagegen muss man sich absichern.. Und wie auch im Beitrag geschrieben: Whatsapp wäre sehr sehr dumm wenn sie ihr (sowieso schon schwaches) vertrauensverhältnis noch weiter aufs Spiel setzen. FB hat 19 Milliarden gezahlt. Ich glaube nichr das sie das aufs spiel setzen wollen..

    • Hallo Peter,
      Whatsapp braucht tatsächlich die Nutzungsrechte am Bild nur um dein Profilbild und deinen Profilstatus in WhatsApp anzeigen zu dürfen da dies als “Global Einsehbar” gilt denn jeder der die Nummer bei sich einträgt kann dein Bild sehen. Nur um diese StatusBilder und Meldungen geht es in den AGB von WhatsApp. (siehe http://www.whatsapp.com/legal/)

  5. Wirklich überzeugen tut hier nicht der Artikel sondern die Kommentare, die kritisch nachfragen. Es wäre gut, wenn der Artikel noch einiges klarstellen würde.

  6. Was mich mal interessieren würde ist, was passiert eigentlich mit den Bildern die einmal verschickt wurden? Ich habe schon viele Fotos verschickt, die habe nun also ich und der Empfänger. Aber liegen sie noch bei WhatsApp auf irgendwelchen Servern? Laut AGB haben sie ja das Recht dazu. Allerdings gäbe es dafür keinen Grund, wenn es nur darum geht die Daten zu verschicken, von den Kosten für solche Server mal ganz abgesehen.

  7. „Sein Recht kann man nicht abgeben, man räumt nur eine gewisse Nutzung mit ein.“

    Das ist nicht ganz richtig. Dies entspricht nur der Rechtslage in Deutschland (§ 29 UrhG).
    In den USA ist das anders, Ein „Copyright“ ist dort vollständig übertragbar. D.h. ein Fotograf kann wirklich alle Rechte verlieren

  8. Ich möchte entscheiden und das kann ich nicht alles vorgegeben! Habe entschieden es nicht zu wollen diese Updates aber sie entscheiden du bist leider raus! Ich habe bezahlt! !!! Ich möchte auch ohne Updates die App nutzen mein Risiko! Ich möchte auch auswählen können was ich möchte und nicht! Und das was jetzt abgeht geht nicht und sollte rechtlich verfolgt werden! So ist es rechtlich nicht in Ordnung! Also es muss was getan werden sofort!

    • Dann tu doch was! Oder nutze es nicht. Keiner zwingt Dich. Warum sollen immer „andere“ was tun? Mach selber!

  9. Hallo ihr,
    Ich hab da ma eine frage. Es ist ja rausgekommen, das Whatsapp nur über die Profilbilder herschen kann.
    Jetzt meine Frage, ich habe in einer Gruppe ein Foto von meinem Kind verschickt. Dieses hat jetzt jemand ohne zufragen aus der Gruppe als sein Profilbild reingestellt, allso somit hat er es doch öffentlich gemacht und gegen das recht am Bild verstossen oder? Ich habe diese Person gebeten es aus seinem Profil zu nehmen, er macht es aber nicht. Welches recht habe ich?

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