Mit Stern.de und dem Musikstreamingdienst Spotify sind in den letzten Tagen zwei große Anbieter auf Facebook Online gegangen, die das so genannte Seamless-Sharing unterstützen. Dies bedeutet, Artikel die auf der Stern Social Reader Seite gelesen werden, oder Musikstücke die bei Spotify gehört werden, erscheinen ohne weiteres Zutun im Newsticker der Freunde, im Newsstream und auch auf der eigenen Timeline.
Neu ist diese Funktion nicht, bereits bei der f8 vor einem halben Jahr wurde Seamless-Sharing vorgestellt und mit einzelnen vorwiegend amerikanischen Partnern gestartet. Auch wir haben bereits mehrmals darüber berichtet. Neu ist nur die Aufmerksamkeit, die dieser Service nun in Deutschland erfährt. Viele Nutzer sind regelrecht erschrocken darüber, dass ihre Aktivitäten außerhalb von Facebook, sei es beim Stern, bei myVideo oder auch bei Spotify in Facebook der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
„Ich hab das nie aktiviert! Das ist ja wohl eine Frechheit!“ So in etwa steht es in einigen Mails die wir zu diesem Thema erhalten haben und auch in Beiträgen auf unsere Facebook Page. Doch das stimmt nicht! Jeder Nutzer hat seine explizite Einwilligung zum Seamless Sharing mit einer dieser Anwendungen gegeben. Bevor diese Funktion für einen Anbieter aktiviert wird, erscheint der oben abgebildete Dialog. Der ein oder andere wird sich vielleicht daran erinnern.
Schaut man sich diesen genauer an, wird man sich vielleicht wundern, was dort steht:
Willkommen im stern.de-social-reader! Hier kannst du stern.de-News lesen und teilen. Möchtest du nicht? Klick auf „Abbrechen“.
Who can see posts this app makes for you on Facebook: Freunde
DIESE ANWENDUNG ERHÄLT ZUGRIFF AUF: Deine allgemeinen Informationen
This app may post on your behalf, including Artikeln, die du gelesen hast and more.
Indem du fortfährst, stimmst du den Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von stern.de social reader zu
Zugegeben, diese Mischung aus Deutsch und Englisch lädt nur bedingt dazu ein diesen Dialog auch wirklich zu lesen. Da man aber, wie der letzte Satz verrät hier Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutzregelungen und auch dem Zugriff auf Daten zustimmt, lohnt es sich schon einmal 10 Sekunden darüber nachzudenken, was man hier überhaupt macht.
Wenn man mit den hier abgefragten Rechten der Anwendung nicht einverstanden ist, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Abbrechen drücken. Der entsprechende Artikel oder Service steht meistens auch ohne eine Facebook Verbindung zur Verfügung.
- Die Sichtbarkeit für Aktivitäten in der Anwendung von „Freunde“ oder „Öffentlich“ auf „Nur ich“ ändern.
Hat eine Anwendung bereits die Rechte erhalten, kann dies in den Anwendungseinstellungen wieder rückgängig gemacht oder geändert werden.
Und jetzt Hand aufs Herz, wer hat sich diesen Dialog wirklich schonmal komplett durchgelesen ohne direkt auf den großen blauen „Zur Anwendung“ Knopf zu klicken?