Facebook rollt nach und nach das neue Design aus. Dabei scheinen die Vorgaben des deutschen Rechts für Impressen noch nicht implementiert zu sein.
Denn das neue Design bietet derzeit weder ein Feld um das Impressum für Facebook-Seiten (auch als „Fanpages“ bezeichnet) eingeben zu können, noch wird das bisher vorhandene Impressum rechtskonform dargestellt.
Das birgt leider das Risiko gegen die Impressumspflicht zu verstoßen. Nachfolgend erfahren Sie, ob auch Ihre Facebook-Seite gefährdet ist und wie Sie die Gefahr mindern können.
Impressumspflicht gilt auch für Facebook-Seiten
Nicht nur Webseiten, ebenso Social Media Profile und damit auch Facebook-Seiten müssen ein Impressum enthalten (juristisch gem. § 5 Abs. 1 TMG „Anbieterkennzeichnung“ genannt). Eine Ausnahme gilt nur für rein privat genutzte Fanpages.
Die Impressumspflicht für geschäftliche Fanpages wurde dagegen von Gerichten mehrfach bestätigt (OLG Düsseldorf, I-20 U 75/13; LG Aschaffenburg, 2 HK O 54/11), was wiederum zu einer Vielzahl von Abmahnungen von Fanpagebetreibern wegen unvollständiger Impressen nach sich zog.
Dabei beriefen sich die Abmahner auf die gerichtlich bestätigten Vorgaben für ein Impressum:
- Vollständigkeit: Das Impressum darf nicht mit bloßen Kontaktangaben verwechselt werden. So muss z. B. je nach Unternehmen der Rechtszusatz (z. B. „e.K.“ beim eingetragenen Kaufmann), die Vertreter (z. B. die Geschäftsführerin einer GmbH), die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder es müssen alle zuständigen Aufsichtsbehörden mitgeteilt werden (Zu Inhalten verweist der Autor z. B. auf seinen kostenlosen Impressums-Generator).
- Einfache Erkennbarkeit: Zum einem muss das Impressum auf jeder Webseite, also auch auf der Hauptseite der Fanpage erkennbar enthalten oder verlinkt sein. Wenn sich das Impressum hinter einem Link befindet, dann müssen die durchschnittlichen Nutzer (aus der Sicht der Gerichte eher Internetanfänger) dies sofort erkennen können. So entschied sogar ein Oberlandesgericht, dass die „durchschnittlichen Internetnutzer“ in einem „Info“-Bereich einer Facebook-Seite keine Angaben zum Anbieter vermutet. Die Linktexte müssen „Impressum“, „Anbieterkennzeichnung“, „Über uns“ oder „Kontakt“ heißen, um als einfach erkennbar zu gelten.
- Unmittelbare Erreichbarkeit: Bereits 2006 entschied der BGH, dass ein mit zwei Mausklicks erreichbares Impressum unmittelbar erreichbar ist (sog. „2-Klick-Regel“). Wer z. B. im Impressumseingabefeld bei Facebook die Adresse des Website-Impressums auf der eigenen Website eingibt, der hält diese Regel ein (Klick No. 1 zu Impressumsangaben der Facebook-Seite, Klick No. 2 zu Impressum auf der Website).
- Ständige verfügbar: Wenn das Impressum mal kurz wegen einer Störung nicht verfügbar sein sollte, dann ist es in Ordnung. Aber auch wenn eine Fanpage noch keine Inhalte hat, wirbt sie schon für ein Unternehmen und bedarf eines Impressums (vgl. Urteil zur sog. „Baustellenseite„).
Nachdem Gerichte sich vor allem an der einfachen Erkennbarkeit störten, beugte sich Facebook dem deutschen Recht.
Umsetzung der Impressumspflicht bei Facebook
Um den vorgenannten Vorgaben zu genügen, nahm Facebook
- ein Eingabefeld auf, in dem das Impressum oder ein Link zum Impressum auf der Website ausgegeben werden können und
- einen Link „Impressum“ auf der Hauptseite der Facebook-Seiten auf.
Damit machte Facebook es seinen Nutzern möglich, die Impressumsangaben zu erfüllen.
Diese Änderungen wurden durch das neue Design leider wieder rückgängig gemacht, was zum Problem werden könnte.
Impressum im aktuellen Design
Im aktuellen Design wird das Impressum nicht als solches verlinkt, sondern es wird lediglich ein Auszug des Impressums-Eingabefeldes gezeigt. Dabei bestimmt der Inhalt den Risikograd:
- Sprechender Link: Wenn im Auszug (s. Beispiel McDonalds oben) ein sprechender Link steht (d. h. der Link enthält Begriffe, wie „impressum“ und „kontakt“) und der Link geistig merkbar ist (also nicht aus Zahlenreihen o.ä. besteht). Zwar ist der Link nicht klickbar, aber m. W. wurde die fehlende Klickbarkeit bei Impressumslinks noch nie für unzureichend gehalten. D. h. das Risiko halte ich hier für gering.
- Impressumsangaben: Wenn Sie im Eingabefeld Impressumsangaben getätigt haben, dann wird der Auszug mit Ihrem Namen, Firma, Adresse etc. beginnen. Auch wenn der Autor es selbst anders sieht, besteht das Risiko, dass ein Gericht befindet, dass ein Nutzer nicht einfach erkennen kann, dass sich hinter den Angaben ein vollständiges Impressum befindet.
Dementsprechend gehört der Sprechende Link zu den Möglichkeiten, das Risiko auf ein vertretbares Maß zu senken.
Drei Abhilfemöglichkeiten
Um auch im neuen Design an rechtlich hinreichend sicheres Impressum anzubieten, stehen derzeit die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
- Sprechender Link im Impressumsauszug: Nach Ansicht des Verfassers ist ein sprechender Link hinreichen sicher (d. h. eine Abmahnung wäre eine große Ausnahme).
- Sprechender Link als Link zur Website: Wenn Sie das Risiko noch weiter senken (bzw. ganz ausschließen) möchten, dann sollten Sie den sprechenden Link statt der Webseitenadresse angeben.
- Fixierter Beitrag: Ebenfalls noch weiter senken, bzw. ausschließen, können Sie das Risiko, wenn Sie das Impressum (bzw. den Link zu diesem) als Beitrag posten und oben in Ihrem Feed fixieren.
All diese Maßnahmen könnten jedoch gar nicht notwendig sein, weil das neue Design nicht verpflichtend ist.
Hinweis: Das Impressumseingabefeld können Sie derzeit nur im alten Design bearbeiten.
Das neue Design ist, optional, aber…
Das neue Design ist optional und Nutzer können zu dem alten Design, in dem das Impressum richtig dargestellt wird, zurück wechseln.
Allerdings ist es fraglich, ob es für die Nutzer einfach erkennbar ist, dass sich das vollständige Impressum im alten Design wiederfindet. Da Facebook keine Warnhinweise vor dem Wechsel zum neuen Design platziert, besteht auch an dieser Stelle die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gericht die einfache Erkennbarkeit des Impressums verneint.
Aus diesem Grund sollten Sie auf Nummer sicher gehen und doch den Link zum Beginn Ihres Impressums-Eingabefeldes eintragen. Am besten nehmen Sie den Link zur Datenschutzerklärung ebenfalls mit auf.
Ist ein Link zur Datenschutzerklärung erforderlich?
Datenschutzbehörden bemängeln die Intransparenz der Datenschutzhinweise von Facebook, vor allem was die Rolle der Fanpagebetreiber angeht (weitere Hinweise zur Mitverantwortung für Fanpages).
Daher empfiehlt es sich hier eigene Datenschutzhinweise zu verlinken und dort neben den Hinweisen auf die eigene Verarbeitung von Daten (was im Kontakt mit Nutzer zwangsläufig geschieht), insbesondere auch auf die gemeinsame Verantwortlichkeit mit Facebook hinzuweisen (Entsprechende Hinweise für Ihre Datenschutzerklärung können Sie z. B. mit dem Datenschutz-Generator des Autors erstellen).
Zusammenfassung und Praxistipp
Das neue Facebook-Design birgt die Gefahr, dass die bisher zulässigen Impressumsangaben unvollständig und damit durch Mitbewerber oder Verbraucherschutz- o. ä. klagebefugte Organisationen abmahnbar werden.
Zwar ist die Nutzung des neuen Designs für Nutzer optional. Da sie jedoch nicht darüber informiert werden, dass das neue Design unvollständig sein könnte, müssen sich Fanpagebetreiber das fehlerhafte Impressum zurechnen lassen.
Man kann sich über diese Zurechnung streiten und auch darüber, ob die konservativen Ansichten der Gerichte sich mittlerweile geändert haben könnten. Angesichts der einfachen Möglichkeit das Risiko mit der Nutzung eines „sprechenden Links“ zu senken, empfehle ich Ihnen zu dieser vorübergehenden Lösung zu greifen.
Bleibt nur noch die Frage, wie dieses kleine „i“ bearbeitet werden kann, um einen Link einzufügen. Das gelingt mir nämlich nicht.
Am besten in das alte Facebook Design zurückwechseln oder über den Business Manager auf die Seite zugreifen. Dann ist die Bearbeitung möglich.
Ein Link funktioniert in dem Feld ja leider nicht. Aber im Artikel steht, dass es genügt, wenn die Adresse, die dort eingetragen wird, eindeutig zuzuordnen ist. Also zum Beispiel: domain.de/impressum
Hallo Thomas, danke für den tollen Beitrag. Ich habe zwar das Impressum unter der Rubrik „info“ eingebunden, aber rechtssicher ist das ja nicht so ganz. Die Idee mit dem fixierten Beitrag oben finde ich super. Dann ist es für jedermann sofort sichtbar. Facebook sollte in der linken Spalte einen Link „Impressum“ hinzufügen, dann wäre es sicherer. Bin mal gespannt, wie Facebook das löst.
Hallo Zusammen,
ich kann das Geschilderte irgendwie nicht nachvollziehen. Sowohl mit dem Unternehmensaccount als auch mit meinem privaten Account sehe ich auf der Unternehmensstartseite und im Tab Info sowohl das klickbare Wort „Impressum“ als auch „Datenschutz“. Beide Ankertexte verlinken raus auf die Impressum- bzw. Datenschutz-Seite der Unternehmenswebsite.
Beide Accounts sind ganz sicher auf das neue Design umgestellt. Wurde das Impressum eventuell mittlerweile von Facebook wieder hinzugefügt oder wie kann das sein?
Danke und viele Grüße
Ja. Wurde von Facebook nachgebessert.