Registrierung – Persönliche Chronik oder Facebook-Seite | Rechtliche Stolperfallen beim Facebook Marketing Teil 2

Bereits das Anlegen eines Kontos bei Facebook erfordert eine strategische Planung. Eine falsche Entscheidung kann zu Wettbewerbsverstößen und vor allem zu späteren Streitigkeiten um die Inhaberschaft an dem Account oder der Facebook-Seite führen. Dabei werden neben den Gesetzen die im ersten Teil der Beitragsreihe vorgestellten Nutzungsbedingungen von Facebook eine wichtige Rolle spielen.

Gesetzlicher Rahmen und Facebook-Regeln

  • Kommerzielle Kommunikation muss für Verbraucher als solche erkennbar sein (§ 6 Abs.1 Nr.1 Telemediengesetz (TMG)) und darf nicht verschleiert werden (§ 4 Nr.3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)).
  • Du wirst nur ein einziges persönliches Konto anlegen.“ – Facebook-Nutzungsbedingungen Punkt 4.2.
  • Du wirst deine persönliche Chronik nicht hauptsächlich für deinen eigenen kommerziellen Profit verwenden und wirst eine Facebook-Seite für solche Zwecke nutzen.“  – Facebook-Nutzungsbedingungen Punkt 4.4.
  • Du wirst dein Konto (einschließlich einer von dir verwalteten Seite oder App) an niemanden übertragen, ohne vorher unsere schriftliche Erlaubnis einzuholen.“ – Facebook-Nutzungsbedingungen Punkt 4.8.
  • Persönliche Chroniken sind ausschließlich für den persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch bestimmt. Sie repräsentieren Einzelpersonen und müssen unter einem individuellen Namen geführt werden. “ – Facebook-Seiten-Grundlagen.
  • Facebook-Seiten ähneln persönlichen Chroniken, bieten jedoch spezielle Funktionen, um Nutzer mit einem Thema zu verbinden, das sie interessiert, etwa einem Unternehmen, einer Marke, einer Organisation oder einer berühmten Persönlichkeit.“ – Facebook-Seiten-Grundlagen.

Im Folgenden schauen wir, was all diese Regeln praktisch bedeuten.

Persönliche Chroniken sind nur für Privates da

Für Privates ist die persönliche Chronik/Profil dar (erkennbar an der Möglichkeit Freunde hinzuzufügen), für Geschäftliches die Facebook-Seite (erkennbar am “Gefällt-mir”-Button).
Für Privates ist die persönliche Chronik/ das persönliche Profil da (erkennbar an der Möglichkeit, Freunde hinzuzufügen), für Geschäftliches die Facebook-Seite (erkennbar am “Gefällt-mir”-Button).

Die Facebook-Bedingungen verlangen, dass Unternehmer oder Freiberufler kommerzielle Kommunikation (z. B. Statusmeldungen, die für deren Unternehmen oder Produkte werben) nur auf Facebook-Seiten vornehmen. Das bedeutet nicht, dass auf persönlichen Chroniken keine Hinweise zu beruflichen Aktivitäten erfolgen dürfen. Berufliches ist oft mit Privatem verwoben und so dürfen gelegentliche Hinweise auf unternehmerische Blogartikel oder Aktionen erfolgen. Ähnlich wie z. B. Familie und Freunden von der Arbeit zu erzählen. Jedoch darf die persönliche Chronik nicht zu einer beruflichen oder unternehmerischen Werbefläche werden. Das ist besonders für Freiberufler wichtig, die z. B. deren Aktivitäten als Künstler über eine eigene Facebook-Seite promoten müssen. Es gibt keine feste Grenze, aber wenn die Zahl der kommerziellen Beiträge die Zahl der privaten Beiträge übersteigt, ist sie m. E. überschritten. Spätestens dann kommen auch wettbewerbsrechtliche Probleme hinzu.

Persönliche Chroniken und die Impressumspflicht 

Wenn Sie auf Ihrer persönlichen Chronik regelmäßig berufsbezogene Beiträge posten, wird diese zu einer geschäftlichen Präsenz und bedarf dann eines Impressums. Dieses lässt sich jedoch für persönliche Chroniken nur schwer umsetzen, wie Sie es in der kommenden Folge zum Thema Impressum erfahren werden. Ferner muss in einem solchen Fall erkennbar sein, dass Sie Inhaber/Mitarbeiter des Unternehmens sind, dem sie werbend unter die Arme greifen. Ansonsten laufen Sie Gefahr der als „private und objektive Korrespondenz“ getarnten Schleichwerbung. Auch Ihre Mitarbeiter sollten wissen, dass sie deren Chroniken nicht für unternehmerische Werbezwecke nutzen dürfen, wie ich in dem Beitrag „So vermeiden Sie die Haftung für “private” Facebook-Aktivitäten Ihrer Mitarbeiter“ schrieb. Und im Hinblick auf Mitarbeiter wird auch die Frage der Inhaberschaft an Facebook-Seiten relevant.

Falls Sie statt einer Facebook-Seite eine persönliche Chronik für Ihre geschäftliche Kommunikation nutzen, können Sie diese nachträglich in eine Facebook-Seite umwandeln.
Falls Sie statt einer Facebook-Seite eine persönliche Chronik für Ihre geschäftliche Kommunikation nutzen, können Sie diese nachträglich in eine Facebook-Seite umwandeln.

Wem gehört eine Facebook-Seite

Die Facebook-Seite gehört grundsätzlich der Person, die sie mit deren Account angelegt hat. Soll die Seite auf Dritte übertragen werden, ist dies nur mit der Zustimmung von Facebook zulässig. Damit sind wir an einem Punkt angekommen, mit dem ich als Anwalt in Verbindung mit Facebook-Seiten am häufigsten zu tun habe. In sehr vielen Fällen werden Facebook-Seiten von Mitarbeitern, Agenturen oder Kooperationspartnern angelegt. Kommt es zu Streitigkeiten, werden die Arbeitgeber bzw. Auftraggeber als Admins entfernt oder die Seiten werden gelöscht. Was folgt sind oft unübersichtliche Rechtsfälle, bei denen die einzelnen Vereinbarungen, Zeugen und rechtliche Abtretungsregeln zu würdigen sind. Dabei spielt das Abtretungsverbot von Facebook eine Rolle, aber nicht die Einzige. Denn wer eine Facebook-Seite für jemand anderen erstellt, muss dem anderen zumindest Adminrechte gewähren oder die Übertragung der Seite veranlassen. Unberechtigte Aussperrung oder Löschung kann u. a. Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Wie kompliziert diese rechtliche Würdigung werden kann, habe ich in meinem Beitrag „Wem gehören Social Media Accounts und Kontakte? Tipps zur Vermeidung von Konflikten im Arbeitsverhältnis“ erklärt. Ihr Ziel sollte es jedoch sein, diese Streitpunkte zu vermeiden.

Rechte an Facebook-Seiten sichern

Der beste Wege die eigenen Rechte an einer Facebook-Seite zu sichern, ist es sie selbst anzulegen und anderen als "untergeordnete" Administratoren einzusetzen.
Der beste Wege die eigenen Rechte an einer Facebook-Seite zu sichern, ist es sie selbst anzulegen und anderen als „untergeordnete“ Administratoren einzusetzen.

Die Problempunkte können Sie zum einem vertraglich klären, indem Sie schriftlich festhalten, wem die Rechte an einer Facebook-Seite zustehen sollen und wer sie oder zumindest die Administrationsrechte im Fall der Aufkündigung der Zusammenarbeit erhalten soll.

Noch besser ist es, Sie behalten die Kontrolle, legen die Seite als „Manager“ selbst an und gewähren den Mitarbeitern oder Beauftragten untergeordnete Rechte als „Inhaltsersteller“. In dem Beitrag „Endlich: Facebook führt Admin-Rollen für Facebook Pages ein“ finden Sie eine Übersicht der einzelnen Berechtigungen. Es ist auch möglich, nur eine Facebook-Seite ohne einen dazugehörenden persönlichen Account anzulegen. Jedoch rate ich davon ab, da es in Notfällen (bitte nicht zu Werbezwecken, denn das wäre Spam) nützlich sein kann, Nutzer per Privatnachricht zu erreichen, was mit einer Facebook-Seite nicht geht. Handelt es sich um ein großes Unternehmen, kann die Seite z. B. von einem leitenden Angestellten oder einer sonst zentral zuständigen Person angelegt werden.

Fazit

Kommerzielle Kommunikation gehört von Gesetzeswegen und nach Facebooks Vorgaben auf Facebook-Seiten. Persönliche Chroniken sollten vorwiegend für private Zwecke genutzt werden. Bei Verstößen droht eine Sperrung durch Facebook oder Abmahnungen von Konkurrenten wegen Verstößen gegen die Impressumspflicht oder das Verbot von Schleichwerbung. Werden Facebook-Seiten in Arbeits-, Kooperations- oder Auftragsverhältnissen angelegt, sollte vorab geklärt werden, wem die Rechte an den Seiten zustehen sollen. Um sich Schwierigkeiten praktisch zu ersparen, sollten Unternehmen die Facebook-Seiten selbst anlegen sowie die „Manager“-Rechte selbst behalten und nur vorübergehend, z. B. zur Einrichtung von Apps, einräumen. Nächste Woche wird es an dieser Stelle um die Marken- und Namensrechte beim Anlegen von Facebookaccounts und -seiten gehen.

Weitere Themen dieser Serie:

  1. Einleitung: Rechtliche Stolperfallen beim Facebook Marketing (KW 4 / 2014)
  2. Registrierung – Persönliche Chronik oder Facebook-Seite (KW 5 / 2014)
  3. Die Wahl des Konto- & Seitennamens (KW 6 / 2014)
  4. Das Impressum (KW 7 / 2014)
  5. Datenschutzerklärung, Disclaimer & Netiquetten (KW 8 / 2014)
  6. Nutzung von Bildern (KW 9 / 2014)
  7. Nutzung von Bildern 2 (KW 11 / 2014)
  8. Facebooks IP-Lizenz, Stockbilder, Sharing und Vorschaubilder (KW 12 / 2014)
  9. Grundlagen der Nutzung von fremden Texten (KW 16 / 2014)
  10. Sharing von Texten, Leistungsschutzrecht und Umgang mit Nutzerbeiträgen (KW 17 / 2016)
  11. Meinungen, üble Nachreden und Umgang mit Wettbewerbern (KW 18 / 2014)
  12. Wir sind besser als die Konkurrenz – Werbeinhalte und -Anzeigen (KW 16 / 2014)
  13. Schleichwerbung, Sponsoring und gekaufte Likes (KW 28 / 2014)
  14. Fanpage-Einladungen, Direktmarketing und Adressengenerierung (KW 32 / 2014)
  15. Gewinnspiele und Wettbewerbe
  16. Verdecktes Guerilla-Marketing
  17. Nutzung der Marke Facebook, der Markenlogos und Screenshots
  18. Haftung für Inhalte der Seite, Links, Werbeanzeigen und Fanbeiträge
  19. Datenschutz und  Social-Media-Plugins
  20. Mitarbeiter und Social-Media-Guidelines
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenkehttps://drschwenke.de
Dr. jur. Thomas Schwenke, LL.M. (UoA), Dipl.FinWirt (FH), ist Rechtsanwalt in Berlin, berät international Unternehmen sowie Agenturen im Marketingrecht, und Datenschutzrecht, Vertragsrecht und E-Commerce, ist Datenschutzsachverständiger, zertifizierter Datenschutzbeauftragter sowie Referent, Blogger, Podcaster und Buchautor. Podcast: Rechtsbelehrung, DSGVO-Datenschutzerklärung: Datenschutz-generator.de.

Neueste Artikel

Weekly Newsletter abonnieren. Kostenlos. Jederzeit kündbar!

Ähnliche Artikel

1 Kommentar

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein