Richtlinien für die Nutzung des Facebook-Logos und anderen Warenzeichen

+++ Update 23.01.2024: Beitrag wurde an die aktuellsten Inhalte im Meta-Hilfebereich angepasst +++

In der Vergangenheit haben wir euch schon über die Richtlinien zur Verwendung der Marke Instagram aufgeklärt. Ein Beitrag, der nicht nur großen Anklang fand, sondern auch die Frage nach den entsprechenden Richtlinien für die Verwendung von „Facebook“ in der Unternehmenskommunikation brachte. Gerade jetzt, wo Facebook sich ja auch noch ein neues Logo zugelegt hat.

Facebook selbst hat für die Nutzung des Logos und anderer Warenzeichen sowie Screenshots einen eigenen „Bereich für Markengenehmigungen“. Wir wollen euch hier einen kurzen Überblick über die wichtigsten Bereiche geben. Überblick schon alleine deshalb, weil der aktuelle Facebook Markenguide ein 28 seitiges PDF ist. Also bitte denkt daran, dass dies nur eine kurze Ausführung ist und wir die langfristige Aktualität nicht garantieren können. Erkundigt euch deshalb vor der Verwendung von Facebook-Logos und anderen Warenzeichen immer selbst nach den aktuellen und gültigen Richtlinien.

1. Bezugnahme auf Facebook

Facebook hat zuerst einmal ein paar Richtlinien, wie und in welchem Kontext ihr auf Facebook verweisen könnt und sollt. Hier die wichtigsten Punkte:

  • Facebook wird immer mit einem großen „F“ geschrieben. Niemals komplett in Klein oder Großbuchstaben
  • „facebooken“ ist kein von Facebook akzeptiertes Verb
  • Abwandlungen, wie etwa „Fakebook“, sind nicht gestattet
  • Es darf durch die Verwendung nicht der Eindruck einer Kooperation, Zusammenarbeit oder Unterstützung mit beziehungsweise durch Facebook entstehen.
  • Facebook wird immer in der gleichen Schriftart, Größe und Formatierung wie der umgebende Text geschrieben
  • Das Wort Facebook darf nicht durch das Facebook-Logo oder den Facebook-Schriftzug ersetzt werden

2. Logos & Marken

In diesem Bereich hat Facebook in den letzten Jahren stark nachgebessert. Die Verwendung der Marke Facebook oder des Logos auf Werbemitteln oder Webseiten erfordert inzwischen zum Glück keine Freigabe mehr durch Facebook.

Trotzdem gibt es eine Reihe von Regeln, die ihr zur Verwendung des Logos beachten solltet:

  • Ihr dürft nicht den Facebook-Schriftzug verwenden. Dieser ist Facebook für die eigene Kommunikation vorbehalten.
  • Euch stehen in der Kommunikation das „f“-Logo, der Facebook-Daumen und der Schriftzug „Find us on Facebook“ zur Verfügung
  • Verwendet ausschließlich die im Facebook-Markenbereich zum Download angebotenen Logos und Dateien und keine anderen Quellen.
  • Verändert nicht die Proportionen, Farben oder andere Aspekte des Facebook „f“-Logos und lasst einen ausreichenden Freiraum um das Logo.
  • Erstellt keine Facebook Merchandising-Artikel, wie etwa T-Shirts, Tassen, Kissen. Nicht mit dem F-Logo, dem Schriftzug oder dem Daumen.

3. Verwendung von Screenshots

Ähnlich wie auch bei Instagram gibt es im Facebook-Markenbereich eine Auswahl an Screenshots, die für eigene Zwecke verwendet werden können. Diese liegen unter anderem als PSD-Datei mit entsprechenden Ebenen vor. Es besteht also kein Bedarf, diese selbst nachzubauen, es kann direkt in die vorhandenen Dateien eingearbeitet werden.

Hinzu kommen die folgenden Regeln zu eigenen Facebook Screenshots:

  • Ihr dürft die Elemente eines Facebook Posts, wie etwa Bilder, Namen, Posttext etc. austauschen.
  • Der generelle Aufbau der Facebook-Seite oder -App darf jedoch nicht angepasst werden.
  • Es dürfen keine persönlichen Informationen von real existierenden Menschen verwendet werden. Also weder Namen noch Mail-Adressen oder Fotos.
  • Ihr müsst mögliche auf dem Screenshot sichtbare Werbung entfernen.
  • Es darf nur die zum Download angebotene Vorlage verwendet werden.

4. Verwendung von Facebook in Film und Fernsehen

Besondere Regeln gibt es für die Verwendung des Facebook-Logos in Film und Fernsehproduktionen, diese gelten auch für die Verwendung in Werbespots. Hier verlangt Facebook zwingend eine vorherige Freigabe.

Für diese Freigabe möchte Facebook so einiges von euch wissen:

  • Welche Verweise auf Facebook möchtet ihr verwenden
  • Auszug aus dem Drehbuch
  • Zusammenfassung der gesamten Handlung
  • Bei Werbetrailern: Laufzeit, Zielgruppe und Mediabudget
  • Das Ganze bitte auf englisch oder in englischer Übersetzung.

Facebook selbst kommuniziert auf der entsprechenden Seite eine Antwortzeit von 2 – 3 Wochen! Das solltet ihr unbedingt auf dem Schirm haben, damit ihr später nicht in große Probleme mit Kampagnendeadlines geratet.

Was passiert, wenn ich mich nicht daran halte?

Dazu zitieren wir einfach mal den entsprechenden Abschnitt der Facebook-Seite:

Facebook dedicates substantial resources to the development and
protection of its intellectual property. In addition to seeking registration
of its trademarks and logos around the world, Facebook enforces its
rights against people who misuse its trademarks.

Auf Deutsch: Facebook hat nicht nur genug Ressourcen, um die eigenen Marken und Logos rund um den Globus zu registrieren, sondern auch um die damit verbundenen Rechte gegenüber Dritten durchzusetzen.

Deshalb nochmal der Hinweis, lest das Ganze auch auf Facebook nach, bevor ihr in die Produktion von Werbemitteln, Videos oder anderen Dokumenten mit Referenz zu Facebook geht. Facebook hat nicht nur eine Webseite zu diesem Thema, sondern auch ein umfangreiches PDF mit 631 MB (Stand Mai 2019).

(Beitrag zum ersten Mal im Jahr 2019 veröffentlicht und mehrfach aktualisiert)

Philipp Roth
Philipp Rothhttps://www.linkedin.com/in/philipproth/
Philipp war einer der Gründer von AllFacebook.de und hat sich sich 2021 von AllFacebook getrennt. Er ist diesem Blog als Gastautor treu geblieben. Durch über 10 Jahre Erfahrung ist einer der bekanntesten Experten zum Thema Social Media Marketing, berät Unternehmen, organisiert Workshops, hält Vorträge und realisiert viele der heute sehr erfolgreichen Auftritte auf Facebook, Instagram, TikTok, WhatsApp und LinkedIn.

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14 Kommentare

  1. Eure schwarz eingebundenen Social Media Logos oben links auf der Seite und grau unter dem Autor Philip Roth widersprechen der Aussage im Text. Das Facebook Logo ist falsch, weil es nicht mehr leicht versetzt nach rechts dargstellt werden darf. Ist das eine Grauzone oder könnte man euch deswegen abmahnen?

    • Die Grauzone definierst du immer selbst. Es gibt ja klare Vorgaben von Facebook.
      In diesem Fall gehen wir das „Risiko“ ein. Abgemahnt wird man von Facebook wegen so etwas (i.d.R.) nicht.

  2. Sehr gute Frage, das würde mich auch interessieren. Die Konsequenzen, wenn man sich nicht daran hält, scheinen den Autoren dann ja wohl doch nicht so ernst zu nehmend zu sein ;)

  3. Würdet Ihr Eure Artikel bitte mit dem Datum kennzeichnen? Durch die Kommentare wird nicht ganz klar, ob es hier um 2010 oder 2019 geht :-)

    • Am Ende jedes Artikels steht das Veröffentlichungsdatum. Wenn wir einen Artikel aktualisieren wird dieses auch aktualisiert, die Kommentare bleiben allerdings erhalten.

  4. Vielen Dank für den Artikel, trotzdem stellt sich mir noch die Frage, darf ich als Verein einen Aushang machen und eines der Logos benutzen? Um die Mitglieder zu informieren das wir nun auch eine Facebook Seite haben. Ich interpretiere es nach dem Artikel als ja, aber möchte keine Fehler machen…Danke schonmal und LG

  5. Hallo Philipp,

    wenn ich einen Onlinekurs erstelle, darf ich dann den Werbeanzeigenmanager von Facebook zeigen um den Kunden zu zeigen wie man Zielgruppen, Anzeigen etc. anlegt? Ich habe schon Onlinekurse gesehen bei denen das gemacht wurde, frage mich, ob das erlaubt ist.

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