Meta hat angekündigt, die Einwilligung für personalisierte Werbung von EU-Nutzer*innen in Zukunft direkt einzuholen. Nur über die Geschäftsbedingungen ist es nicht mehr möglich. Werbetreibende werden weiterhin gezielte Werbekampagnen fahren können.
Personalisierte Werbung nur gegen Einwilligung. Was ist passiert?
Es gab ordentlich Ärger von den europäischen Datenschutzhütern. Nun will oder muss (besser gesagt) Meta in Zukunft die User*innen in der Europäischen Union um ihre Zustimmung für personalisierte Werbung bitten. Bevor du als Werbetreibender zielgerichtet Ads schalten kannst, muss Meta deine potenziellen Kunden darum bitten. Das hört sich banal an, aber kann große Folgen haben.
Nun fragt man sich: War das nicht schon immer so?
Im Grunde umging Facebook und Instagram das direkte Fragen, indem man durch das Akzeptieren der Geschäftsbedingungen indirekt der personalisierten Werbung zugestimmt hat. Die EU-Regulierungsbehörde aber entschied, dass diese Art personenbezogene Daten zu sammeln, nicht okay wäre.
Meta fehlt schlicht und einfach die Rechtsgrundlage für personalisierte Werbung und kam bis zur Datenschuztstrafe damit gut durch. Die irische Datenschutzbehörde hatte im Mai 2023 eine Rekordstrafe verhängt und Meta verpflichtet die Aktivitäten innerhalb von fünf Monaten einzustellen. Es dürfen keine personenbezogenen Daten von EU-Bürger*innen, die Facebook, WhatsApp oder Instagram nutzen, übertragen werden. Auch wenn das Bußgeld ein Exempel statuiert, wiegt der Verlust der Daten schwerer und Meta war unter Zugzwang.
Meta geht in die Offensive
Meta selbst veröffentlicht nun auf ihrem Blog dieses Statement:
„Heute geben wir unsere Absicht bekannt, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung bestimmter Daten für verhaltensbezogene Werbung für Personen in der EU, dem EWR und der Schweiz von „berechtigten Interessen“ auf „Einwilligung“ zu ändern. Mit dieser Änderung tragen wir einer Reihe von sich entwickelnden und neu entstehenden regulatorischen Anforderungen in der Region Rechnung, insbesondere der Art und Weise, wie unsere federführende Datenschutzaufsichtsbehörde in der EU, die irische Datenschutzkommission (DPC), die DSGVO im Lichte der jüngsten Rechtsprechung auslegt, sowie der Vorwegnahme des Inkrafttretens des Digital Markets Act (DMA).“
Werbetreibende können weiterhin personalisierte Werbekampagnen durchführen
Und schau dir diesen Teil der Stellungnahme genauer an:
„Es gibt keine unmittelbaren Auswirkungen auf unsere Dienste in der Region. Sobald diese Änderung in Kraft ist, werden Werbetreibende weiterhin personalisierte Werbekampagnen durchführen können, um potenzielle Kunden zu erreichen und ihr Geschäft auszubauen.“
Wann und wie die Änderungen umgesetzt werden, lässt Zuckerberg wie so oft erst einmal offen. Fakt ist aber, dass Meta im zweitwichtigsten Werbemarkt nach dem US-Markt aktiv werden wird.