Datenschutz vs. Facebook-Seite: Deaktivierung der Insights-Funktion beantragen

Der Konflikt zwischen Facebook-Seite-Betreibern und Meta geht in die nächste Runde. Die Staatskanzlei in Dresden hat die Deaktivierung der Insights-Funktion bei Meta beantragt. Eine Einschätzung vom langjährigen AllSocial-Speaker und Rechtsexperten Carsten Ulbricht zur aktuellen Lage.


Die Meldung der Staatskanzlei*, dass sie nun aktiv werden und Facebook mehr zu Verantwortung ziehen wollen, hat Mitte August für Wirbel gesorgt.

Die Ausgangslage: Meta soll Datenschutz ernst nehmen

Die sächsische Landesregierung hat die Deaktivierung der Insights-Funktion bei Facebook beantragt, um den Forderungen des Datenschutzbeauftragten nachzukommen.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Öffentliche Institutionen müssen gewährleisten, dass personenbezogene Nutzerdaten nicht gespeichert werden beim Betreiben von Seiten wie Facebook. Einige unter euch, die selbst für große Unternehmen Facebook-Seiten pflegen, kennen das Problem nur zu gut. Meta speichert bekanntlich Daten von ihren User*innen und ist bei diesem Thema nicht besonders transparent.

Zu unserem Alltag als Social-Media-Manager*innne gehört daher der Gang zum oder zur Datenschutzbeauftragten und viele Diskussionen über die Datenspeicherung. Daher wollen wir gemeinsam mit Medienrechtsexperten Carsten Ulbricht diesen Fall genauer beleuchten. Denn dieser könnte auch für dich und dein Unternehmen wegweisend sein.

Unsere Fragen, seine Antworten:

Wie schätzt du das Vorgehen der Staatskanzlei ein? Wird das etwas bringen und wo führt das hin?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die sogenannten Facebook Insights als Hauptargument angeführt, um eine gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortung (Art. 26 DSGVO) des Betreibers einer Fanpage mit Facebook selbst anzunehmen. Diese Rechtsprechung ist die Grundlage dafür, dass die Datenschutzbehörden nun in einem Gutachten davon ausgehen, Facebookseiten nicht rechtskonform betreiben können. Die Feststellungen des Gutachtens betreffen übrigens nicht nur öffentliche Stellen – wie hier die Staatskanzlei -, sondern grundsätzlich auch Unternehmen. Die Datenschutzbehörden haben sich als staatliche Stelle aber offensichtlich entschieden, zunächst dafür zu sorgen, dass sich die staatlichen Stellen mit ihrem Einsatz von Facebook datenschutzkonform „verhalten“, bevor man möglicherweise gegen Unternehmen Maßnahmen ergreift. 

Das Thema betrifft auch Unternehmen

Aufgrund der oben genannten Rechtsprechung in es im Hinblick auf die aktuellen Maßnahmen der Datenschutzbehörden zumindest ein nachvollziehbarer Schritt wenn die Staatskanzlei in Sachsen nun die Abschaltung der Facebook Insights erreichen will.

Auf Grundlage des Gutachtens wird die reine Abschaltung der Facebook Insights dem Staatsministerium aber nicht helfen. Die Datenschutzbehörden gehen in dem Gutachten nämlich davon aus, dass der Betreiber einer Facebookseite als Anbieter von Telemedien im Sinne von § 2 Abs.2 Nr.1 TTDSG auch für das Setzen der Cookies auf und über Facebook „mitverantwortlich“ ist.

Konflikt wird auch nach dem Abschalten weitergehen

Die Auseinandersetzung wird also wohl auch nach dem Abschalten der Facebook Insights weitergehen.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Annahmen in dem Gutachten eigentlich nicht nur Facebook betreffen, sondern gegebenenfalls auch diverse andere Plattformen wie Twitter, Instagram, Tiktok & Co betreffen.


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Deaktivierung der Insights-Funktion

Was können Kommunen (oder auch andere Unternehmen) davon lernen? Sollen jetzt alle bei Facebook die Abschaltung der Insights-Funktion beantragen?

Das Abschalten der Facebook Insights ist für Betreiber von Facebookseiten zunächst einmal eine sinnvolle Maßnahme, um die Rechtsprechung des EuGH „auszuhebeln“ und der Annahme einer gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortung entgegenzuwirken.

Damit bleibt es bei dem Problem einer „Mitverantwortlichkeit“ für das Setzen von Cookies. Da das Gutachten auch davon ausgeht, dass Facebook verschiedene Cookies setzt ohne die nach § 25 TTDSG erforderliche Einwilligung einzuholen, werden die Datenschutzbehörden wohl auch weiterhin davon ausgehen, dass öffentliche Stellen, die in besonderem Maße Recht und Gesetz verpflichtet sind, Facebookseiten nicht rechtskonform betreiben können.

Bürgerkommunikation über Social Media weiterhin richtig

In der Praxis sollten öffentliche Stellen und Unternehmen die Vorteile des Einsatzes einer Facebookseite mit den datenschutzrechtlichen Risiken abwägen. Aus meiner Sicht erscheint es aufgrund der zunehmenden Bedeutung von Social Media für die Bürgerkommunikation auch nicht richtig, wenn öffentliche Stellen ihre Social Media Präsenzen nun abschalten sollen.

Dabei hilft es Maßnahmen zu treffen, die die datenschutzrechtlichen Risiken reduzieren. Hierzu gehört neben einer möglichen Abschaltung der Facebook Insights in jedem Fall die Bereitstellung einer Datenschutzerklärung, die die Nutzer entsprechend Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung auf der Facebookseite informiert. Öffentlichen Stellen empfehlen wir in diesem Zusammenhang auch die Umsetzung der Richtlinie zur Nutzung von Sozialen Netzwerken für öffentliche Stellen“ der Landesdatenschutzbehörde Baden-Württemberg. In der Beratung haben wir für einzelne Betreiber von Facebookseiten sogar eine Datenschutzfolgenabschätzung (Art. 35 DSGVO) durchgeführt, die konkrete Maßnahmen zur Reduzierung datenschutzrechtlicher Risiken betreibt.


Zusammengefasste Maßnahmen, die ergriffen werden können:


Bei Umsetzung entsprechender Maßnahmen erscheinen die Risiken einer Inanspruchnahme für Kommunen und Unternehmen derzeit eher gering.

Hinzu kommt, dass einige (recht konservative) Annahmen der Datenschutzbehörden in dem Gutachten unter Datenschutzjuristen durchaus umstritten sind. Die weitere Entwicklung der wenigen exemplarischen Fällen, die seitens einzelner Datenschutzbehörden derzeit vorangetrieben werden, sollten gleichwohl weiter beobachtet werden.

Gibt es hier ernsthaft eine Chance, dass sich Meta bewegt?

In dem Gutachten machen die Datenschutzbehörden diverse „Baustellen“ auf, die es unwahrscheinlich erscheinen lassen, dass Meta diese alle „repariert“.

Meta ist gefordert durch EU-Rechtssprechung

Die Erfahrung zeigt, dass sich Facebook bzw. jetzt Meta durchaus bewegt, wenn der Europäische Gerichtshof mit seiner Rechtsprechung grundsätzliche Anforderungen für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum aufstellt. So war es im Jahr 2018, als Facebook einige Monate nach dem Urteil zur gemeinsamen Verantwortung mit dem Dokument „Facebook-Seiten-Insights-Ergänzung“ ein Joint Controllership Agreement im Sinne von Art. 26 DSGVO einführte.

Im vorliegenden Fall ist es derzeit aber eben „nur“ ein Gutachten mit einer Rechtsmeinung der deutschen Datenschutzbehörden. Demgemäß sollte nicht damit gerechnet werden, dass Facebook all die in dem Gutachten identifizierten Defizite in absehbarer Zeit beseitigt.

Datenschutzrechtliche Risiken für die allermeisten Betreiber von Facebookseiten gering

Damit bleibt es dabei, dass gegebenenfalls die oben dargestellten Maßnahmen getroffen werden können beziehungsweise sollten, um die datenschutzrechtlichen Risiken, die für die allermeisten Betreiber von Facebook-Seiten doch eher als gering einzuschätzen sind, weiter zu reduzieren.

Nicola Kiermeier
Nicola Kiermeierhttp://frauhood.com
Nicola Kiermeier ist Redakteurin bei Allsocial.de, kümmerte sich bis Sommer 2023 um die Programmleitung der AllSocial-Konferenzen und war von 2021 bis Ende April 2024 Chefredakteurin. Im Netz bekannt als „Frau Hood“, leitet sie seit 2023 die SPORT1 Business Unit Social Media.

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4 Kommentare

  1. Danke für die Ausführungen. Ich wüsste ehrlicherweise gar nicht, wo bzw. wie man die Insights abschalten kann. Einen Button für einen Antrag hab ich jedenfalls nicht gefunden. Kann da jemand weiterhelfen?

    • Aktuell gibt es dafür keinen Button zum Abschalten. Man muss aktuell rechtliche Schritte einleiten und kann Meta über einen rechtlichen Beistand kontaktieren. Die Verfahren der Länder sind gerade auch noch im vollem Gange. Liebe Grüße, Nicola

  2. Vielleicht habe ich es übersehen, aber wie genau beantrage ich denn die Abschaltung der Facebook Insights? Ich habe gerade einmal in den Einstellungen geschaut und dort nichts gefunden.

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