Impressum | Rechtliche Stolperfallen beim Facebookmarketing Teil 4
- Gastbeitrag von Thomas Schwenke und Sebastian Dramburg aus der Reihe “Rechtliche Stolperfallen beim Facebookmarketing” -
Eine geschäftlich genutzte Facebook-Seite muss ebenso wie eine reguläre Unternehmenswebseite ein einfach und schnell erreichbares Impressum haben.
Gesetzlicher Rahmen und Facebookregeln
- Die Impressumspflicht und deren Inhalt ergeben sich aus § 5 Telemediengesetz (TMG) und § 55 des Staatsvertrages über Rundfunk und Telemedien (RStV).
- Laut Bundesgerichtshof muss das Impressum für durchschnittliche Nutzer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar („2-Klick-Regel“) und ständig verfügbar sein.
Wer gegen die Impressumspflicht verstößt, riskiert eine Abmahnung seitens der Konkurrenten oder ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro.
Praktische Umsetzung
Die Facebook-Seiten bieten kein Extrafeld für ein Impressum. Trotzdem gibt es zwei Möglichkeiten wie ein Impressum leicht erkennbar untergebracht werden kann:
- Entweder im Feld „Schreibe etwas über …“ in der Linken Spalte unter der Seitengrafik oder
- im Reiter „Info“ in der oberen Leiste.

Platzierungsmöglichkeiten für ein Impressum
Jedoch wird man auf drei Probleme stoßen, wenn man ein komplett ausgeschriebenes Impressum in den Feldern unterbringen will:
- Diese Felder möchte man lieber für Informationen zum Unternehmen und Leistungen, statt für rechtliche Informationen nutzen.
- Eine Zeichenbeschränkung erlaubt nicht ein umfangreiches Impressum unter zu bringen.
- Ändern sich die Impressumsangaben (z.B. neue Telefonnummer), dann müssen alle Impressi angepasst werden, was leicht vergessen werden kann.
Um diese Probleme zu umgehen, kann man statt eines ausgeschriebenen Impressums lediglich einen Verweis auf das Impressum auf der eigenen Webseite angeben. Wichtig ist dabei, dass der Verweis direkt auf das Impressum und nicht lediglich auf die Webseite zeigt. Das gebietet die 2-Klick-Regel, welche besagt, dass ein Impressum von jeder Seite des Angebotes mit maximal zwei Klicks erreichbar sein muss. Würde man z.B. von der Pinnwand aus auf den Info-Reiter klicken (1.Klick), dann auf den Link zur Webseite (2.Klick) und dort auf den Impressumslink (3.Klick) wäre das Impressum nicht mehr „unmittelbar erreichbar“.

“2-Klick-Regel”
Weitere Informationen
- „Leitfaden zur Impressumspflicht“ des Bundesministeriums der Justiz
- Anbieterkennung.de mit Mustern und Verweisen
Über den Autor:
Rechtsanwalt Thomas Schwenke: Rechtsanwalt Thomas Schwenke, Dipl.FinWirt(FH), LL.M. aus Berlin berät Unternehmen in Rechtsfragen beim Marketing, Social Media sowie Vertragsrecht und bietet Seminare zu Facebook, Social Media & Recht an. Er ist Autor des Buchs „Social Media Marketing und Recht“. Website & Blog: rechtsanwalt-schwenke.de, Facebookseite: fb.com/raschwenke
- Mit 5 Schritten zum sicheren Facebook-Impressum – Update nach Designänderungen
- Wendet sich das Blatt? – Update zu Massenabmahnungen wegen Impressumsfehlern bei Facebook
- Impressumsfehler auf Fanseiten – Massenabmahner siegen vor Gericht
- Erste Abmahnung wegen automatischen Vorschaubildern beim Teilen von Links auf Facebook
- Erneute Abmahnwelle wegen Impressumsfehlern auf Facebook-Fanseiten





Oktober 26th, 2010 at 10:21
Aber reicht denn ein Link auf die Website im »Schreibe etwas über…«-Feld? Das wären dann ja nur zwei Klicks, weil das Feld ständig sichtbar ist. Oder muss man von hier auch direkt auf das Impressum verweisen (was dann nur einen Klick bedeuten würde)?
Oktober 26th, 2010 at 12:07
Eine weitere Möglichkeit ist, einen eigenen Reiter mit Impressum über FBML zu erstellen. Dieser ist auch ständig sichtbar, muss allerdings wie das Impressum der Webseite aktualisiert werden.
Oktober 26th, 2010 at 12:09
Ja schon von Anfang an! Selbst bei Twitter.
Oktober 26th, 2010 at 12:18
@Thomas: Genau so haben wir das auch gelöst!
Oktober 26th, 2010 at 12:19
@Florian: Ja da gab es schon Ärger! Weil bei dem Impressum das du meinst geht es ja um das von Facebook aber nicht von DEINER Seite auf Facebook. Das selbe bei Twitter. Jeder Account braucht ein Impressum.
Oktober 26th, 2010 at 12:24
Danke fürs Feedback. Google hilft mir aber nicht weiter. Hast du mir vielleicht nen Link oder noch ein Stichwort? Wie gesagt, mich würde ein Urteil interessieren, nicht Abmahnungen. Die können ja gerechtfertigt sein oder eben auch nicht.
Ich denke mal, die Sache steht und fällt mit der Definition von “Teledienst”l
Oktober 26th, 2010 at 12:26
Bzw. weiss ich nicht, was es rechtlich bedeutet, wenn auf einer Seite zwei verschiedene Impressumslinks sind
Oktober 26th, 2010 at 12:27
SO ist das bei mir leider nicht möglich, da aktuell im Bereich “Unternehmensübersicht” bzw. “Company Overview” Links nicht als Links dargestellt werden. Oder gibt es da einen Trick?
Oktober 26th, 2010 at 12:33
Ehm, wenn aber Links im Infofeld die Internetadresse angegeben wird (1. Klick) und dann auf der Internetseite auf Impressum geklickt wird (2. Klick) ist das doch vollkommen okay oder denke ich da falsch?!
Oktober 26th, 2010 at 12:34
Warum packt facebook kein Feld dafür ein? Ist ja nichts neues die Impressumpflicht.
Oktober 26th, 2010 at 12:40
Gerade eingefügt, danke für den Hinweis!
Oktober 26th, 2010 at 12:47
DANKE für den Hinweis !!
): weiß jemadn warum auf meiner fan Page keine Benachrichtigungen mehr über neue Einträge und Kommentare erscheinen ??? ebenso: die Alben ! Sonst konnte ich darauf klicken und da standen die neuesten Kommentare zu irgendwelchen Bilder der Reihenfolge nach (jüngste zuerst) Nu is alles futsch
( What shell I do ???
da ihr schonmal alle hier seid
Oktober 26th, 2010 at 12:52
Drei Schritte zum Impressum Tab:
1. Gehe auf http://www.facebook.com/apps/application.php?id=4949752878/ und füge die Anwendung hinzu (es entsteht ein neuer FBML-Reiter auf der Facebook Page).
2. Gehe auf deine Facebook Page, klicke Seite bearbeiten und klicke dann dort bei der neuen FBML Anwendung auf “Anwedung bearbeiten”.
3. Titel zu “Impressum” ändern und ganz normal als Text den Impressumstext eingeben.
Fertig.
Wer noch mag, kann den Reiter einfach über Drag&Drop auf der Facebook Page an eine andere Position verschieben.
Liebe Grüße,
Thomas
Oktober 26th, 2010 at 12:57
Der Diensteanbieter selbst hat ja schon ganz unten rechts auf jeder Seite einen Link “Impressum/Nutzungsbedingungen” eingefügt. Wenn auf einmal ein geschäftsmässiger Nutzer juristisch zum Diensteanbieter werden sollte – das ist doch sicherlich Auslegungssache! Oder gibt es bereits Gerichtsurteile, welche die Ansicht der Autoren teilen?
Oktober 26th, 2010 at 12:59
vielen Dank für den Hinweis
Oktober 26th, 2010 at 13:10
Danke für den Hinweis! Da werde ich gleich einen Link auf das Impressum meiner Website setzen.
Oktober 26th, 2010 at 13:14
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass Facebook Pages ein eigenes Impressum benötigen. Pages basieren auf nutzergenerierten Inhalten, die auf der Facebook Plattform veröffentlicht werden. Facebook ist in dem Fall der Diensteanbieter und ist somit auch verantwortlich für die Inhalte die von den Nutzern veröffentlicht werden. Die einzige Ausnahme, die ich mir vorstellen könnte sind Facebook Apps, da diese nicht auf den Facebook Servern liegen sondern nur von Facebook verlinkt werden und auf den Servern der App-Anbieter liegen.
Aber ich bin kein Jurist. Ich würde mich auch sehr über mehr Infos in Form von Abmahnungen oder Urteilen freuen.
@Dali: Eine Impressumspflicht wie in Deutschland gibt es in den USA nicht.
Oktober 26th, 2010 at 13:16
Super Hinweis, Danke!
Oktober 26th, 2010 at 13:19
…
Oktober 26th, 2010 at 13:37
Die Anfrage von Dominic interessiert mich auch! Im Infobereich ist die Webseite verlinkt (Klick 1) und auf selbiger ist das Impressum direkt auswählbar (Klick 2). Also sauber? Anaolg wäre es bei Twitter.
Oktober 26th, 2010 at 14:05
moment! die site ist doch immer fest mit nem profil verknüpft, d.h. es ist doch klar, wer die seite betreibt. ich kann doch auch nur mit meinem persönlichen profil auf andererleuts pinnwände posten nicht mit der site. außerdem geb ich doch nicht öffentlich alle kontaktdaten zur unmittelbaren kontaktaufnahme hier gott und der welt preis. sprich, privatadresse und telefonnummer…. also wenn ich da jetzt meine privatdaten öffentlich machen soll, erstell ich lieber ne gruppe!
Oktober 26th, 2010 at 14:16
Hier noch mal, falls meine Frage übersehen wurde:
Aber reicht denn ein Link auf die Website im »Schreibe etwas über…«-Feld? Das wären dann ja nur zwei Klicks, weil das Feld ständig sichtbar ist. Oder muss man von hier auch direkt auf das Impressum verweisen (was dann nur einen Klick bedeuten würde)?
Oktober 26th, 2010 at 14:47
@Dominic + Florian: Klickt man auf Logo oder Name einer Fanpage (Klick 1) landet man zumeist auf der Pinwand. Kilickt man auf Info (Klick2) und dann auf die Webpage (Klick3) und dann erst auf Impressum hat man 4 Klicks. Um Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, sollte man lieber einen Klick weniger als 1 zu viel haben. Ist einfach zu teuer.
Oktober 26th, 2010 at 15:07
wir haben es in den “Notizen” untergebracht.. den gesamten Text!
Wie siehts denn dann mit Haftungsbeschränkung und Datenschutzklauseln auf FB aus?
Beste Grüße, Uta Hoffmann, TeamProQ
Oktober 26th, 2010 at 15:35
Ich dachte, dass das Feld links unter dem Seiten-Bild immer zu sehen ist. Da habe ich mich wohl getäuscht. Aber dann hat man ja wirklich nur die Möglichkeit, sich einen »Impressum«-Tab zu bauen, da das Impressum soweit ich weiss, nur unter »Impressum« oder »Kontakt« untergebracht sein darf, aber nicht unter einem Begriff wie »Info«.
Oktober 26th, 2010 at 15:46
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man es auf der linken Seite bei den Infos unterbringen. Somit ist es auch im App unter Profil sichtbar …
Oktober 26th, 2010 at 16:13
Mich stört die Formulierung des §5 TMG: “…für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien..” – Die Fanpage eines Unternehmens mag geschäftsmäßig sein, jedoch ist sie nicht kostenpflichtig. Greift die Regelung in diesem Fall wirklich?
Oktober 26th, 2010 at 17:59
@Petra: ich glaube du hast das falsch vertanden. ich meine unterhalb des fotos ist doch immer das kästchen mit den infos. wenn ich dort die seite drinstehen habe is das der erste klick. und nicht aufruf der fanseite ist der erste klick.
sofern man nach dir geht, dann ist der vorschlag von facebookmarketing ebenfalls nichtig um auf die seite zu verlinken weil das wäre auch der 3. klick
Oktober 26th, 2010 at 20:43
[...] Impressum [...]
Oktober 26th, 2010 at 20:46
[...] Impressum | Rechtliche Stolperfallen beim Facebookmarketing Teil 4 “Eine geschäftlich genutzte Facebook-Seite muss ebenso wie eine reguläre Unternehmenswebseite ein einfach und schnell erreichbares Impressum haben.” [...]
Oktober 27th, 2010 at 07:34
Danke für die Hinweise. Ich habe jetzt einfach von unserer Glückskeks-Manufaktur (http://www.keksgabel.de) das Impressum nach Facebook kopiert. So oft ändert sich da ja nichts.
Oktober 27th, 2010 at 10:21
@Peter @Dominic Alimi: Ja, wenn das »Schreibe etwas über…«-Feld ständig sichtbar ist, reicht ein Verweis auf die Website, allerdings nur wenn
1. Das Feld ständig sichtbar ist und
2. Der Link erkennbar zum Impressum führt, also in etwa „Impressum: http://meinewebsite“ oder „http://meinewebsite (Impressum)“ und
3. Das Impressum auf dieser Seite leicht zu finden ist, also z.B. „Impressum“, „Kontakt“, „Anbieterangaben“ bezeichnet ist.
@Martin: Das ist richtig, ein eigener Reiter per FMBL ist natürlich optimal, wenn der Reiter ständig sichtbar ist und nicht nur per Klick auf „>>“ erreichbar ist.
@Florian @Florian Müller @Matthias Scholz @Miяiam: Die Diskussion dazu, ob man bei Accounts auf Plattformen ein Impressum braucht wurde bereits für Twitter durchdiskutiert. Hier gilt das Gleiche: http://www.kriegs-recht.de/shocking-impressumspflicht-fur-twitter-profile-teil-1/
@Daniel: Das Problem ist mir nicht bekannt, bei mir werden die Links in „Unternehmensübersicht“ automatisch als Links formatiert. Aber ein nicht klickbarer Verweis zum Impressum ist besser als gar kein Verweis.
@Uta Hoffmann :
1. M.E. genügt ein Impressum in „Notizen“ nicht, da dieses Feld keine Kontaktdaten vermuten lässt und die Gerichte hier oft kleinlich sind.
2. Zur Haftung und Datenschutz kommt in der Artikellreihe noch ein eigener Beitrag. Aber zum Thema Haftungsausschluss per Disclaimer s. bitte meinen Beitrag hier: „Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer „ http://t3n.de/news/internetrecht-disclaimer-262512/
@Thomas Grieb „in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“ muss eher im Sinne von „nicht komplett für private Zwecke (Familie&Freunde), sondern auch an die Öffentlichkeit gerichtet“ gelesen werden. Kostenpflicht ist keine Voraussetzung der Impressumspflicht.
Oktober 27th, 2010 at 10:32
Also, hier nochmal eine neue Sichtweise, hat noch niemendem hier geschrieben:
Mich wurde mal zugeflüstert dass wenn die Betreiber der Seite (egal ob Webseite oder Facebookseite) klar erkennbar ist mit Name, Webseite, Adresse, Telefonnumer, usw. eventuellen Abmahner keine Chance mehr stehen dies zum Gericht zu tragen.
Es kann hochstens jemandem auf die Mängel hinweisen das die Zugehörigkeit zur Fachgruppe nicht erwähnt wird, aber von Abmahnungen haben die Firmen, die “nichts zu verbergen haben” und über leicht erkennbare Daten erreichbar sind nichts zu fürchten.
Wie stehen die Herren Rechtsexperten zu diese Aussage?
MFG
Hendrik Maat
ShopShare
Oktober 27th, 2010 at 11:22
@Hendrik Maat: Was Sie da beschreiben sind eigentlich fast alle Angaben, die in ein Impressum gehören.
Dennoch müssen die Voraussetzungen des § 5 Telemediengesetz befolgt werden (z.B. Angabe Vertretungsberechtigte bei Gesellschaften), da sonst ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Von einer Änderung der Rechtsprechung ist mir nichts bekannt. Haben Sie eine Quelle zu der Information?
Oktober 27th, 2010 at 12:23
Diese Optionen habe ich gar nicht in den “detaillierten Informationen” ?!
Oktober 27th, 2010 at 21:04
@Daniel: sobald der Text im Bereich “Unternehmensübersicht” zu lang ist (dann wird “read more” hinter dem eingetragenen Text angezeigt), werden Links nicht als Links dargestellt – ergo, Text kürzen
Oktober 28th, 2010 at 22:57
@ Thomas: Die quelle ist mir mittlerweile unbekannt, wurde mich mal zugespielt mit Bezug auf das Impressum für Webseiten.
Ich sage ja nicht das kein wettbewerbsverstoß vorliegt. Ich sage aber das wenn alle Daten so und so ersichtlich sind und keine zweifel darüber besteht wer die Seite betreibt, eine Abmahner keine Chance hat dies fürs Gericht zu bringen, da hoschstens eine bemängelung festgestellt werden kann, und keine tatsächlichen Verstoß gegen die Regeln. Da stand auch schon mal was in der C’T.
Wenn ich alle Daten so und so unter “Info” drinnen habe, einen Weblink links, und vielleicht auch noch in der Willkommenseite unter Kontakt meine Daten führe, wird einen Abmahner sich 3 mal jemanden anderem aussuchen zum abmahnen vor das er sich mit mir anlegt.
Ich wurde sehr gerne wissen wie Sie das sehen, also aus der Praxissicht.
November 8th, 2010 at 11:43
[...] Impressum | Rechtliche Stolperfallen beim Facebookmarketing Teil 4 [...]
November 16th, 2010 at 19:59
[...] Impressum [...]
Dezember 14th, 2010 at 17:57
[...] ihrer Serie "Rechtliche Stolperfallen beim Facebook Marketing" berichten die Rechtsanwälte Schwenke & Dramburg (spreerecht.de) dass laut Telemediengesetz [...]
Januar 28th, 2011 at 17:44
Das mag nun komisch erscheinen, aber euer eigenes Impressum habe ich erst nach 1min intensiver Suche gefunden, indem ich die Seite mit Strg+F durchsucht habe
Mai 5th, 2011 at 13:59
Hallo, ich würde diesen Hinweis gerne für unsere Firmen-Facebookseite umsetzen. Leider finde ich das “Schreibe etwas über…” Feld in Facebook überhaupt nicht. Ich kann lediglich ein Profilbild bearbeiten, unter dem dann nichts (textliches) steht. Ist das Feld evtl. nicht mehr vorhanden, oder mache ich etwas falsch?
Oktober 27th, 2011 at 12:37
[...] Rahmen der Möglichkeiten von Facebook umzusetzen, hat mein Kollege Schwenke auf allfacebook.de die praktische Umsetzung für die Impressumspflicht [...]
Oktober 27th, 2011 at 14:25
Vielen Dank für diese Anleitung. Leider wird die URL bei Facebook im Bereich “Info -> Beschreibung” nicht automatisch verlinkt und HTML-Tags funktionieren auch nicht. Gibt es hierfür eine Lösung?
November 1st, 2011 at 13:16
Na da bin ich wirklich gespannt, was als nächstes kommt….
Aber vielen Dank für die Anleitung!
November 2nd, 2011 at 12:53
Das Landgericht Aschaffenburg hat klar gemacht. Dass ein Link auf das Impressum auf der eigenen Webseite nicht ausreicht! Also hilft der hier vorgestellte Weg nicht! siehe http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/1310-LG-Aschaffenburg-Az-2-HK-O-5411-Impressum-bei-geschaeftlichem-Facebook-Profil.html?pk_campaign=feed
November 3rd, 2011 at 15:59
Hier gibt es eine, wie ichfinde unglaublich einfache Lösung
https://www.facebook.com/SocialMediaTeam.de?sk=app_190158981064834
November 9th, 2011 at 11:44
[...] die sich in Sozialen Netzwerken wie z. B. Facebook präsentieren, müssen dort auch ein ausführliches Impressum hinterlegen. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts Aschaffenburg (Az.: 2 HK O [...]
Januar 12th, 2012 at 12:03
[...] sehr weit nach unten Scrollen, da der Newsstream ja immer nachläd. Das dürfte zu einem Konflikt mit der 2-Klick Regelung der deutschen Rechtssprechung [...]
Februar 20th, 2013 at 13:15
[...] zu setzen, da auch auf Facebook eine Impressumspflicht herscht (mehr dazu beispielsweise hier). Wenn Ihr noch kein passendes Foto für ein Profilbild habt oder zu dem Zeitpunkt noch nicht [...]