Impressum | Rechtliche Stolperfallen beim Facebookmarketing Teil 4

Achtung:
Eine aktualisierte Version dieses Beitrags vom 14. Februar 2014 findet ihr hier:
https://allfacebook.de/policy/das-impressum-rechtliche-stolperfallen-beim-facebook-marketing-teil-4

– Gastbeitrag von Thomas Schwenke und Sebastian Dramburg aus der Reihe „Rechtliche Stolperfallen beim Facebookmarketing“

Eine geschäftlich genutzte Facebook-Seite muss ebenso wie eine reguläre Unternehmenswebseite ein einfach und schnell erreichbares Impressum haben.

Gesetzlicher Rahmen und Facebookregeln

Wer gegen die Impressumspflicht verstößt, riskiert eine Abmahnung seitens der Konkurrenten oder ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro.

Praktische Umsetzung

Die Facebook-Seiten bieten kein Extrafeld für ein Impressum. Trotzdem gibt es zwei Möglichkeiten wie ein Impressum leicht erkennbar untergebracht werden kann:

  • Entweder im Feld „Schreibe etwas über …“ in der Linken Spalte unter der Seitengrafik oder
  • im Reiter „Info“ in der oberen Leiste.


Platzierungsmöglichkeiten für ein Impressum

Jedoch wird man auf drei Probleme stoßen, wenn man ein komplett ausgeschriebenes Impressum in den Feldern unterbringen will:

  1. Diese Felder möchte man lieber für Informationen zum Unternehmen und Leistungen, statt für rechtliche Informationen nutzen.
  2. Eine Zeichenbeschränkung erlaubt nicht ein umfangreiches Impressum unter zu bringen.
  3. Ändern sich die Impressumsangaben (z.B. neue Telefonnummer), dann müssen alle Impressi angepasst werden, was leicht vergessen werden kann.

Um diese Probleme zu umgehen, kann man statt eines ausgeschriebenen Impressums lediglich einen Verweis auf das Impressum auf der eigenen Webseite angeben. Wichtig ist dabei, dass der Verweis direkt auf das Impressum und nicht lediglich auf die Webseite zeigt. Das gebietet die 2-Klick-Regel, welche besagt, dass ein Impressum von jeder Seite des Angebotes mit maximal zwei Klicks erreichbar sein muss. Würde man z.B. von der Pinnwand aus auf den Info-Reiter klicken (1.Klick), dann auf den Link zur Webseite (2.Klick) und dort auf den Impressumslink (3.Klick) wäre das Impressum nicht mehr „unmittelbar erreichbar“.


„2-Klick-Regel“

Weitere Informationen

Achtung:
Eine aktualisierte Version dieses Beitrags vom 14. Februar 2014 findet ihr hier:
https://allfacebook.de/policy/das-impressum-rechtliche-stolperfallen-beim-facebook-marketing-teil-4 

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenkehttps://drschwenke.de
Dr. jur. Thomas Schwenke, LL.M. (UoA), Dipl.FinWirt (FH), ist Rechtsanwalt in Berlin, berät international Unternehmen sowie Agenturen im Marketingrecht, und Datenschutzrecht, Vertragsrecht und E-Commerce, ist Datenschutzsachverständiger, zertifizierter Datenschutzbeauftragter sowie Referent, Blogger, Podcaster und Buchautor. Podcast: Rechtsbelehrung, DSGVO-Datenschutzerklärung: Datenschutz-generator.de.

Neueste Artikel

Weekly Newsletter abonnieren. Kostenlos. Jederzeit kündbar!

Ähnliche Artikel

41 Kommentare

  1. Aber reicht denn ein Link auf die Website im »Schreibe etwas über…«-Feld? Das wären dann ja nur zwei Klicks, weil das Feld ständig sichtbar ist. Oder muss man von hier auch direkt auf das Impressum verweisen (was dann nur einen Klick bedeuten würde)?

  2. Eine weitere Möglichkeit ist, einen eigenen Reiter mit Impressum über FBML zu erstellen. Dieser ist auch ständig sichtbar, muss allerdings wie das Impressum der Webseite aktualisiert werden.

  3. Danke fürs Feedback. Google hilft mir aber nicht weiter. Hast du mir vielleicht nen Link oder noch ein Stichwort? Wie gesagt, mich würde ein Urteil interessieren, nicht Abmahnungen. Die können ja gerechtfertigt sein oder eben auch nicht.
    Ich denke mal, die Sache steht und fällt mit der Definition von „Teledienst“l

  4. SO ist das bei mir leider nicht möglich, da aktuell im Bereich „Unternehmensübersicht“ bzw. „Company Overview“ Links nicht als Links dargestellt werden. Oder gibt es da einen Trick?

  5. DANKE für den Hinweis !!
    da ihr schonmal alle hier seid :-)): weiß jemadn warum auf meiner fan Page keine Benachrichtigungen mehr über neue Einträge und Kommentare erscheinen ??? ebenso: die Alben ! Sonst konnte ich darauf klicken und da standen die neuesten Kommentare zu irgendwelchen Bilder der Reihenfolge nach (jüngste zuerst) Nu is alles futsch :-(( What shell I do ???

  6. Drei Schritte zum Impressum Tab:
    1. Gehe auf http://www.facebook.com/apps/application.php?id=4949752878/ und füge die Anwendung hinzu (es entsteht ein neuer FBML-Reiter auf der Facebook Page).
    2. Gehe auf deine Facebook Page, klicke Seite bearbeiten und klicke dann dort bei der neuen FBML Anwendung auf „Anwedung bearbeiten“.
    3. Titel zu „Impressum“ ändern und ganz normal als Text den Impressumstext eingeben.

    Fertig.
    Wer noch mag, kann den Reiter einfach über Drag&Drop auf der Facebook Page an eine andere Position verschieben.

    Liebe Grüße,
    Thomas

  7. Der Diensteanbieter selbst hat ja schon ganz unten rechts auf jeder Seite einen Link „Impressum/Nutzungsbedingungen“ eingefügt. Wenn auf einmal ein geschäftsmässiger Nutzer juristisch zum Diensteanbieter werden sollte – das ist doch sicherlich Auslegungssache! Oder gibt es bereits Gerichtsurteile, welche die Ansicht der Autoren teilen?

  8. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass Facebook Pages ein eigenes Impressum benötigen. Pages basieren auf nutzergenerierten Inhalten, die auf der Facebook Plattform veröffentlicht werden. Facebook ist in dem Fall der Diensteanbieter und ist somit auch verantwortlich für die Inhalte die von den Nutzern veröffentlicht werden. Die einzige Ausnahme, die ich mir vorstellen könnte sind Facebook Apps, da diese nicht auf den Facebook Servern liegen sondern nur von Facebook verlinkt werden und auf den Servern der App-Anbieter liegen.

    Aber ich bin kein Jurist. Ich würde mich auch sehr über mehr Infos in Form von Abmahnungen oder Urteilen freuen.

    @Dali: Eine Impressumspflicht wie in Deutschland gibt es in den USA nicht.

  9. moment! die site ist doch immer fest mit nem profil verknüpft, d.h. es ist doch klar, wer die seite betreibt. ich kann doch auch nur mit meinem persönlichen profil auf andererleuts pinnwände posten nicht mit der site. außerdem geb ich doch nicht öffentlich alle kontaktdaten zur unmittelbaren kontaktaufnahme hier gott und der welt preis. sprich, privatadresse und telefonnummer…. also wenn ich da jetzt meine privatdaten öffentlich machen soll, erstell ich lieber ne gruppe!

  10. Hier noch mal, falls meine Frage übersehen wurde:

    Aber reicht denn ein Link auf die Website im »Schreibe etwas über…«-Feld? Das wären dann ja nur zwei Klicks, weil das Feld ständig sichtbar ist. Oder muss man von hier auch direkt auf das Impressum verweisen (was dann nur einen Klick bedeuten würde)?

  11. @Dominic + Florian: Klickt man auf Logo oder Name einer Fanpage (Klick 1) landet man zumeist auf der Pinwand. Kilickt man auf Info (Klick2) und dann auf die Webpage (Klick3) und dann erst auf Impressum hat man 4 Klicks. Um Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, sollte man lieber einen Klick weniger als 1 zu viel haben. Ist einfach zu teuer.

  12. Ich dachte, dass das Feld links unter dem Seiten-Bild immer zu sehen ist. Da habe ich mich wohl getäuscht. Aber dann hat man ja wirklich nur die Möglichkeit, sich einen »Impressum«-Tab zu bauen, da das Impressum soweit ich weiss, nur unter »Impressum« oder »Kontakt« untergebracht sein darf, aber nicht unter einem Begriff wie »Info«.

  13. Mich stört die Formulierung des §5 TMG: „…für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien..“ – Die Fanpage eines Unternehmens mag geschäftsmäßig sein, jedoch ist sie nicht kostenpflichtig. Greift die Regelung in diesem Fall wirklich?

  14. @Petra: ich glaube du hast das falsch vertanden. ich meine unterhalb des fotos ist doch immer das kästchen mit den infos. wenn ich dort die seite drinstehen habe is das der erste klick. und nicht aufruf der fanseite ist der erste klick.

    sofern man nach dir geht, dann ist der vorschlag von facebookmarketing ebenfalls nichtig um auf die seite zu verlinken weil das wäre auch der 3. klick

  15. @Peter @Dominic Alimi: Ja, wenn das »Schreibe etwas über…«-Feld ständig sichtbar ist, reicht ein Verweis auf die Website, allerdings nur wenn
    1. Das Feld ständig sichtbar ist und
    2. Der Link erkennbar zum Impressum führt, also in etwa „Impressum: http://meinewebsite“ oder „http://meinewebsite (Impressum)“ und
    3. Das Impressum auf dieser Seite leicht zu finden ist, also z.B. „Impressum“, „Kontakt“, „Anbieterangaben“ bezeichnet ist.

    @Martin: Das ist richtig, ein eigener Reiter per FMBL ist natürlich optimal, wenn der Reiter ständig sichtbar ist und nicht nur per Klick auf „>>“ erreichbar ist.

    @Florian @Florian Müller @Matthias Scholz @Miяiam: Die Diskussion dazu, ob man bei Accounts auf Plattformen ein Impressum braucht wurde bereits für Twitter durchdiskutiert. Hier gilt das Gleiche: http://www.kriegs-recht.de/shocking-impressumspflicht-fur-twitter-profile-teil-1/

    @Daniel: Das Problem ist mir nicht bekannt, bei mir werden die Links in „Unternehmensübersicht“ automatisch als Links formatiert. Aber ein nicht klickbarer Verweis zum Impressum ist besser als gar kein Verweis.

    @Uta Hoffmann :
    1. M.E. genügt ein Impressum in „Notizen“ nicht, da dieses Feld keine Kontaktdaten vermuten lässt und die Gerichte hier oft kleinlich sind.
    2. Zur Haftung und Datenschutz kommt in der Artikellreihe noch ein eigener Beitrag. Aber zum Thema Haftungsausschluss per Disclaimer s. bitte meinen Beitrag hier: „Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer „ http://t3n.de/news/internetrecht-disclaimer-262512/

    @Thomas Grieb „in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“ muss eher im Sinne von „nicht komplett für private Zwecke (Familie&Freunde), sondern auch an die Öffentlichkeit gerichtet“ gelesen werden. Kostenpflicht ist keine Voraussetzung der Impressumspflicht.

  16. Also, hier nochmal eine neue Sichtweise, hat noch niemendem hier geschrieben:

    Mich wurde mal zugeflüstert dass wenn die Betreiber der Seite (egal ob Webseite oder Facebookseite) klar erkennbar ist mit Name, Webseite, Adresse, Telefonnumer, usw. eventuellen Abmahner keine Chance mehr stehen dies zum Gericht zu tragen.

    Es kann hochstens jemandem auf die Mängel hinweisen das die Zugehörigkeit zur Fachgruppe nicht erwähnt wird, aber von Abmahnungen haben die Firmen, die „nichts zu verbergen haben“ und über leicht erkennbare Daten erreichbar sind nichts zu fürchten.

    Wie stehen die Herren Rechtsexperten zu diese Aussage?

    MFG
    Hendrik Maat
    ShopShare

  17. @Hendrik Maat: Was Sie da beschreiben sind eigentlich fast alle Angaben, die in ein Impressum gehören. :) Dennoch müssen die Voraussetzungen des § 5 Telemediengesetz befolgt werden (z.B. Angabe Vertretungsberechtigte bei Gesellschaften), da sonst ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Von einer Änderung der Rechtsprechung ist mir nichts bekannt. Haben Sie eine Quelle zu der Information?

  18. @Daniel: sobald der Text im Bereich “Unternehmensübersicht” zu lang ist (dann wird „read more“ hinter dem eingetragenen Text angezeigt), werden Links nicht als Links dargestellt – ergo, Text kürzen :-)

  19. @ Thomas: Die quelle ist mir mittlerweile unbekannt, wurde mich mal zugespielt mit Bezug auf das Impressum für Webseiten.

    Ich sage ja nicht das kein wettbewerbsverstoß vorliegt. Ich sage aber das wenn alle Daten so und so ersichtlich sind und keine zweifel darüber besteht wer die Seite betreibt, eine Abmahner keine Chance hat dies fürs Gericht zu bringen, da hoschstens eine bemängelung festgestellt werden kann, und keine tatsächlichen Verstoß gegen die Regeln. Da stand auch schon mal was in der C’T.

    Wenn ich alle Daten so und so unter „Info“ drinnen habe, einen Weblink links, und vielleicht auch noch in der Willkommenseite unter Kontakt meine Daten führe, wird einen Abmahner sich 3 mal jemanden anderem aussuchen zum abmahnen vor das er sich mit mir anlegt.

    Ich wurde sehr gerne wissen wie Sie das sehen, also aus der Praxissicht.

  20. Das mag nun komisch erscheinen, aber euer eigenes Impressum habe ich erst nach 1min intensiver Suche gefunden, indem ich die Seite mit Strg+F durchsucht habe ;)

  21. Hallo, ich würde diesen Hinweis gerne für unsere Firmen-Facebookseite umsetzen. Leider finde ich das „Schreibe etwas über…“ Feld in Facebook überhaupt nicht. Ich kann lediglich ein Profilbild bearbeiten, unter dem dann nichts (textliches) steht. Ist das Feld evtl. nicht mehr vorhanden, oder mache ich etwas falsch?

  22. Vielen Dank für diese Anleitung. Leider wird die URL bei Facebook im Bereich „Info -> Beschreibung“ nicht automatisch verlinkt und HTML-Tags funktionieren auch nicht. Gibt es hierfür eine Lösung?

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein