Rechtliches 1×1: Die neuen Facebookregeln und gesetzlichen Vorgaben für Gewinnspiele auf Facebook

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Facebook hat die Richtlinien für Promotions, also Gewinnspiele und Wettbewerbe aller Art (ich spreche nachfolgend verkürzt von „Gewinnspielen“) radikal geändert. Die wichtigste Änderung besteht darin, dass Gewinnspiele nicht mehr zwingend in Gewinnspiel-Applikationen stattfinden müssen.

Als Jurist sehe ich dabei jedoch eine Gefahr wegen rechtswidriger Gewinnspiele von Mitbewerbern abgemahnt zu werden. Denn anders als in Gewinnspiel-Applikationen sind die gesetzlichen Vorgaben bei Gewinnspielen in Postings schwieriger einzuhalten. Dabei muss auch bedacht werden, dass ein Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben zugleich auch ein Verstoß gegen die Facebook-Regeln ist.

In diesem Beitrag erläutere ich, welche Facebook- sowie Gesetzesvorgaben Sie beachten müssen und wie Sie sie umsetzen können.

Die Pflicht eine Gewinnspiel-App zu verwenden wurde aufgehoben

Bisher durften Promotionen nur innerhalb von Applikationen stattfinden, aber nicht auf Chroniken von Fanseiten. Diese Anforderung ist nun aufgehoben. Gewinnspiele dürfen in Postings oder Kommentaren veranstaltet werden. Zum Beispiel: 

  • Der lustigste Kommentar gewinnt.
  • Der Kommentar mit den meisten Likes gewinnt.
  • Der beste Vorschlag für den neuen Produktnamen gewinnt.
  • Postet Bilder auf unserer Chronik, das Bild mit den meisten Likes gewinnt.
  • Alle, die diesen Kommentar liken, nehmen am Gewinnspiel teil.

Fans einer Facebookseite dürfen automatisch am Gewinnspiel teilnehmen

Bisher durften Fans einer Facebook-Seite nicht automatisch am Gewinnspiel teilnehmen. Nunmehr sind folgende Möglichkeiten zulässig:

  • Fans nehmen automatisch am Gewinnspiel teil.
  • „Like“ unsere Seite, um am Gewinnspiel teilzunehmen.
  • Sobald wir 1.000 Fans erreicht haben, wird unter den Fans ein Gewinn verlost.

Persönliche Profile bleiben weiterhin tabu

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Nur die Chroniken der Facebook-Seiten wurden für Gewinnspiele eröffnet. Es ist weiterhin verboten die Chroniken der persönlichen Profile für Gewinnspiele einzusetzen. Folgende Gewinnspiele bleiben unerlaubt:

  • Postet einen Beitrag auf Eurer Chronik/Chronik von Freunden, um zu gewinnen.
  • Teilt den Beitrag auf Eurer Chronik, um zu gewinnen.
  • Alle die den Hashtag „#GewinnMitUns“ verwenden, nehmen am Gewinnspiel teil.

Likes dürfen als Voting-Instrument eingesetzt werden

Bisher mussten Promotions eigene Votingmechanismen einsetzen, um die Stimmen der Teilnehmer zu zählen. Nunmehr dürfen auch Likes verwendet werden. Damit sind folgende Votingmaßnahmen erlaubt:

  • Das Bild mit den meisten Likes gewinnt.
  • Gewinner werden unter allen, die das Gewinnerbild geliked haben, verlost.

Tagging (Markieren) bleibt verboten

Es war bisher nicht erlaubt, einen Gewinn unter denjenigen zu verlosen, die sich z. B. in einem Produktbild markierten. Zwar wurde diese Regel gelockert, und das Taggen ist im Prinzip zulässig, aber nur unter einer wesentlichen Einschränkung: Die Person muss auf dem Bild sichtbar sein. D. h. möglich wäre:

  • Alle, die sich auf der Panoramaaufnahme unserer Veranstaltung markieren, nehmen am Gewinnspiel teil.
  • Markiert Euch auf den Bildern von unserem Sommerfest, um am Gewinnspiel teilzunehmen.

Facebook-Disclaimer bleiben notwendig

Facebook verlangt weiterhin, dass die Nutzer darauf hinweisen, dass:

  • Facebook nichts mit dem Gewinnspiel zu tun hat
  • Facebook nicht als Ansprechpartner für Gewinnspiele zur Verfügung steht

Das Problem dabei ist, dass diese Disclaimer sich schlecht in einem Posting in der Chronik unterbringen lassen und einer zusätzlichen Seite mit Teilnahmeregeln bedürfen. Das gilt auch im Hinblick auf die folgenden gesetzlichen Regeln.

Welche rechtlichen Vorgaben müssen beachtet werden?

Rechtlich müssen alle Gewinnspiele Teilnahmebedingungen mit den folgenden Informationen beinhalten:

  • Wer teilnehmen darf (falls Sie Einschränkungen vornehmen)
  • Beginn und Ende des Gewinnspiels
  • genaue Beschreibung, was zu gewinnen ist (inkl. etwaiger Zusatzkosten)
  • Angaben, wann die Preise ausgelost werden (falls nicht direkt nach dem Ende)
  • Regeln, nach denen die Gewinner bestimmt werden (Zufall, Jury)
  • Regeln, wie die Gewinne zu den Gewinnern gelangen (falls sie abgeholt werden müssen o. ä.)
  • Datenschutzhinweise (dazu unten mehr)

Wenn Sie diese Punkte in ein Gewinnspielposting aufnehmen müssen, wird deutlich, warum eine Gewinnspielapplikation durchaus einfacher zu handhaben sein kann.

Daher empfehle ich eine separate Stelle, an der diese Vorgaben platziert werden. Das kann eine Rubrik innerhalb einer Facebookseite sein, eine externe Website oder ein Posting in der Chronik, auf das verlinkt wird. Sie können dann in dem Gewinnspielposting schreiben: „Es gelten unsere Teilnahmebedingungen: http://….

Die Probleme der Teilnehmerbenachrichtigung

Mit den neuen Regeln fiel auch das Verbot weg, Gewinner nicht über Facebook kontaktieren zu dürfen. Das passt nicht zu der Einschränkung, dass man als Seitenadministrator keine Nachrichten an persönliche Profile verschicken darf. D. h. entweder, Sie fordern die Gewinner auf, sich zu melden oder nutzen ein persönliches Profil dafür.

Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, Nutzer über deren private Nachrichten zu kontaktieren, da dies Spam darstellt. In diesem Fall ist es m. E. jedoch zulässig, da der Nutzer mit seinem Account am Gewinnspiel teilnimmt und damit diesen als einzige Kontaktmöglichkeit angibt. Verzichten Sie jedoch auf zusätzliche Werbung in der Benachrichtigung (z. B. Hinweise auf Produktangebote, weitere Gewinnspiele oder die Aufforderung die Fanseite zu liken).

Dann besteht jedoch die Gefahr, dass die Nachricht nicht gelesen wird, da sie im „Sonstige“-Ordner des Postfachs landet. Und diese Nachrichten werden von vielen Nutzern übersehen. Zur rechtlichen Sicherheit nehme ich z. B. bei meinen Mandanten eine Meldeklausel in die Teilnahmebedingungen auf. Nutzer die sich z. B. innerhalb von vier Wochen nicht auf eine Gewinnbenachrichtigung hin melden, verlieren deren Gewinnanspruch.

Ferner müssen Sie bedenken:

Rechte zur Veröffentlichung von Namen & Gewinnerbeiträgen

Sollen die Namen von Gewinnern oder die Gewinnspielbeiträge, z. B. Fotos, veröffentlicht werden, müssen die Gewinner darin einwilligen. Ich sehe keine Probleme, wenn Sie die Namen der Gewinner, die z. B. die meisten Likes hatten oder den lustigsten Kommentar geschrieben haben, in dem Posting zum Gewinner küren oder das Gewinnerbild per Sharingfunktion teilen. Hier müssen die Nutzer damit rechnen und das Teilen von Inhalten innerhalb von Facebook ist zulässig.

Sollten Sie jedoch die Gewinnernamen und deren Beiträge in einem separaten Beitrag oder außerhalb von Facebook verwenden wollen, brauchen Sie deren Einwilligung, die über separate Teilnahmebedingungen eingeholt werden kann.

Datenschutzhinweise

Veranstalter von Gewinnspielen erhalten in der Regel die Daten der Nutzer, z. B. um denen die Gewinne zuzusenden. Schon alleine deswegen müssen Sie eine Datenschutzerklärung bereitstellen, in der Sie erklären, was mit diesen Daten passiert und welche Auskunftsrechte die Nutzer haben.

Was gegenüber Gewinnspiel-Applikationen kaum möglich sein wird, ist die Generierung von Adressen für Newsletter oder sonstige Werbenachrichten. Zum einem werden Sie die E-Mailadresse der Nutzer nicht im Posting sehen. Aber auch ein Passus wie „Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir Ihnen Hinweise auf neue Angebote über Facebooknachrichten senden können“, wäre unzulässig. Denn eine Einwilligung in den Werbeempfang muss ausdrücklich, z. B. über eine Checkbox, geschehen.

Haftung

Wenn Sie die Nutzer auffordern, Gewinnspielbeiträge (z. B. Kommentare oder Bilder) zu posten, besteht die Gefahr, dass diese rechtswidrig sind. Die Beiträge dürfen keine Beleidigungen, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken oder Urheberrechtsverstöße enthalten. Darauf sollten Sie die Nutzer in den Teilnahmebedingungen verpflichten, sowie eine Freistellungsklausel aufnehmen. Das heißt, dass die Nutzer für etwaige Rechtsverstöße einstehen müssen.

Sollte es im Rahmen einer Abmahnung oder Klage um die Frage gehen, ob Sie für die Nutzerbeiträge haften, werden diese Klauseln zu Ihren Gunsten ausgelegt. Denn mit diesen Hinweisen haben Sie Ihr Möglichstes getan, um die Nutzer von etwaigen Rechtsverstößen abzuhalten.

Einschränkungen der Teilnehmerkreise

Anders als bei Applikationen können Sie bei Postings nicht das Alter oder den Wohnort der Teilnehmer anhand derer Facebook-Profilangaben einschränken. Das kann aber angebracht sein, wenn Sie z. B. den Gewinn nicht nach Südamerika verschiffen oder Minderjährige vom Gewinnspiel ausschließen wollen. Der letztere Fall ist angebracht, wenn sich Ihr Gewinn z. B. aus rechtlichen Gründen nicht für Minderjährige eignet oder praktisch nicht nutzbar ist (z. B. eine Spritztour in einem Auto). Auch diese Einschränkungen können Sie jedoch in den Teilnahmebedingungen vornehmen.

Kontaktmöglichkeit & Impressum

Bei jedem Gewinnspiel muss eine Kontaktmöglichkeit angegeben sein. Wenn Sie auf Ihrer Facebookseite ein ordnungsgemäßes Impressum haben, wird das m. E. ausreichen. Trotzdem würde ich in den Teilnahmebedingungen zusätzlich klar stellen, wer das Gewinnspiel veranstaltet.

Störungen des Gewinnspiels

Es gibt viele Faktoren, aufgrund derer ein Gewinnspiel gestört werden kann. Zum Beispiel kann es durch Facebook beendet werden oder Sie merken mitten drin, dass Teilnehmer eine technische Lücke für dessen Missbrauch nutzen und sich z. B. auf unlautere Art und Weise Stimmen verschaffen.

Gegen solche Störungen können Sie sich jedoch wappnen, indem Sie in den Teilnahmebedingungen Klauseln aufnehmen, die Missbrauch verbieten und Ihnen erlauben das Gewinnspiel zu ändern, anzupassen oder es zu beenden, wenn dies aufgrund von Umständen notwendig ist.

Fazit

Die Änderungen der Promotionsrichtlinien machen es Fanseitenbetreibern einfacher, Gewinnspiele und Wettbewerbe zu veranstalten. Gleichzeitig machen Sie es ihnen auch leichter, Rechtsverstöße zu begehen und dafür abgemahnt zu werden. Denken Sie daher bitte daran, dass die gesetzlichen Regeln für Gewinnspiele weiterhin gelten und Teilnahmebedingungen mit Datenschutzhinweisen weiterhin unverzichtbar sind.

Aufgrund dessen denke ich, dass Gewinnspiel-Applikationen weiterhin ihre Berechtigung haben werden, da mit ihnen all die obigen Vorgaben einfacher zu erfüllen sind.

Übrigens hilft der Hinweis “Der Rechtsweg ist ausgeschlossen” nicht, all diese Probleme zu vermeiden. Mit diese Klausel können Sie zumindest keinem Mitbewerber verbieten, rechtlich gegen Sie vorzugehen. Sie können es nur vermeiden, indem Sie die obigen Regeln beachten.

Weitere Details zu Gewinnspielen finden Sie in meinem Beitrag „Rechtsweg nicht ausgeschlossen“ – Alles was Sie über die neue Regelung bei Gewinnspielen wissen müssen. Sollten Sie bei der Prüfung von Gewinnspielen oder Erstellung von Teilnahmebedingungen rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich gerne zu Ihrer Verfügung.

Bilder: Typographic Poster Design – I have read and accept the terms Like and Share Thumbs Up von Shutterstock.com

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenkehttps://drschwenke.de
Dr. jur. Thomas Schwenke, LL.M. (UoA), Dipl.FinWirt (FH), ist Rechtsanwalt in Berlin, berät international Unternehmen sowie Agenturen im Marketingrecht, und Datenschutzrecht, Vertragsrecht und E-Commerce, ist Datenschutzsachverständiger, zertifizierter Datenschutzbeauftragter sowie Referent, Blogger, Podcaster und Buchautor. Podcast: Rechtsbelehrung, DSGVO-Datenschutzerklärung: Datenschutz-generator.de.

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48 Kommentare

  1. Hallo,

    ich kann ja ein Gewinnspiel auf meiner Website veranstalten und nur als Facebook Post auf der Fanpage hinweisen.
    Wie sieht das denn aus, wenn ich den Share-Button auf der Website nutze, um dies aus Voraussetzung für die Teilnahme zu machen?
    In dem Fall läuft das Gewinnspiel ja nicht auf Facebook, ich nutze nur ein Feature dafür.
    Damit müsste ich mich doch auch nicht an die FB Gewinnspielrichtlininen halten, oder?

    Freue mich über ihr Feedback!
    Sascha

  2. Hallo zusammen,

    ich überlege auf meiner fanpage ein Gewinnspiel zu veranstalten. Um dafür zu werben würde ich gerne meiner Zielgruppe Freundschaftseinladungen schicken. Ist das erlaubt?

    Viele Grüße.
    Benjamin

    • Als Fanpage kannst du keine „Freundschaftseinladungen“ verschicken, dies geht nur vom privaten Account. Diesen darfst du nicht gewerblich nutzen, also dort auch kein Gewinnspiel für ein Unternehmen veranstalten.

  3. Hi,

    danke für die umfangreichen Infos zu diesem Thema.

    Wie sieht es mit folgendem Gewinnspiel aus?

    Wir verlosen einen Korb voller Süßigkeiten. Markiere bis zu drei Personen, denen du diesen Korb schenken möchtest.

    Danke im Voraus,
    LG Patrick

    • Ich beantworte das mal mit einem Zitat aus dem Beitrag „Tagging (Markieren) bleibt verboten“…

      … außerdem stehst du wieder vor dem Problem das du die entsprechenden Personen nur schlecht/gar nicht kontaktieren kannst.

      (Und abhängig davon: 1 Korb verlosen und 3 Freunde markieren ist auch etwas unausgeglichen.)

  4. Hallo,
    ich würde gerne ein Gewinnspiel veranstalten, in dem Eintrittskarten für eine Veranstaltung verlost werden. Die Veranstaltung ist an Personen jeden Alters gerichtet und wird auch besonders bei den Jugendlichen beworben.
    Jetzt wurde mir erklärt, dass ein Gewinnspiel nur für Personen ab 18 Jahre zulässig ist und ich den Personenkreis aus Datenschutzgründen und dem Jugendschutzgesetz einschränken muss. Ist das Richtig?

  5. Hallo :)

    Großartiger Beitrag. Ich bin wirklich froh, darüber gestolpert zu sein, da ich im Moment ein Gewinnspiel vorbereite. ich hätte mindestens die Hälfte der beschriebenen Verbote durchgezogen. Wie ist es, wenn Leute freiwillig das Gewinnspiel teilen möchten? Nur die Aufforderung zum Teilen wäre rechtswidrig, oder?

  6. Vielen Dank für diese tollen Informationen!
    Ich sehe allerdings immer wieder Gewinnspiele, die gegen diese Regeln verstoßen. Ständig werden Facebook User dazu aufgefordert, Bilder zu teilen, oder Freunde zu verlinken, die es verdient haben, zu gewinnen. Entstehen daraus eigentlich überhaupt Konsequenzen? Über eine rote Ampel darf man ja auch nicht gehen, aber jeder tut es trotzdem mal…
    Und wie sieht es mit kombinierten Aufforderungen aus, z.B. Werde Fan unserer Seite und hinterlasse einen Kommentar zu diesem Posting, um am Gewinnspiel teilzunehmen. Ist das zulässig?

    • Hallo
      Ich möchte eine Tasche verlosen. ist das jetzt auf meiner Fanseite möglich?
      Unter allen Kommentaren gibt es einen Gewinner!
      Darf ich das?

  7. Toller Beitrag! Aber was, wenn ich das auf meiner persönlichen Seite mache und die Nutzung nicht gewerblich für ein Unternehmen, sondern für mein Buch ist, das ich promoten will? Gelten dann andere Regeln oder darf man das generell nicht? Lieben Dank!

  8. Sehr nützliche Tipps und eine tolle Seite mit fantastischen Features.

    Danke und beste Grüße aus Hannover,

    Tim

  9. Schade, dass die Gewinnspiel-Veranstalter sich nicht an die Verbote halten, denn auch momentan werden wieder massig Gewinnspiele gemacht, wo man mindestens einen Freund markieren muss und/oder das Gewinnspiel auf dem eigenen Profil teilen muss und nur dann kann man gewinnen.

  10. Hallo,
    ich hab eine Frage – kann man bestimmte Personen vom Gewinnspiel generell ausschliessen.
    Aktuell verbieten viele Seiten Profilen, die nur Gewinnspiele auf ihrer Pinnwand teilen und „nichts privates“ die Teilnahme an der Verlosung. Ist das rechtens?

  11. Hallo,

    Ist es auch verboten bei einem Gewinnspiel das Teilen als option (kein muss) mit reinzunehmen?

    „Teile den Beitrag (optional) um deine Gewinnchance zu erhöhen“

  12. Ich habe einen Beitrag gefunden, der wie folgt lautet:
    „Teile diesen Beitrag auf deiner öffentlichen Pinnwand und erhalte einen Gutschein für eine gratis Fotosession““

    Ist das erlaubt? Wenn nein, wie kann man diesen Beitrag an Facebook melden?

  13. Hallo,
    Ist der Veranstalter verpflichtet den Namen oder Gewinner-Picture preiszugeben, oder reicht eine Benachrichtigung des Gewinners?

    Ich habe bei einem Facebook-Contest mitgemacht und glaube, dass die Veranstalter versuchen keinen Gewinner auszuwählen. Ich habe diese daraufhin schon befragt, bekomme aber nur die als Antwort, dass der Gewinner schon Benachrichtigt wurde.
    Soweit wurde nicht über den Contest auf Facebook oder deren Internetseite berichtet und das Bild nicht, wie in den Nutzungsbedingungen angekündigt, zusammen mit dem Namen für Werbezwecke weiterverwendet.

    Danke für ihre Hilfe.
    Leo Pries

  14. Hallo!
    Zunächst vielen herzlichen Dank für die vielen hilfreichen Tipps. Zum Thema Teilnahmebedindungen habe ich folge Frage:
    Ist es zulässig die Teilnahmebedingungen als (ersten) Kommentar direkt unter das Gewinnspiel zu schreiben? Ich würde als zunächst das Gewinnspiel veröffentlich und direkt die Teilnahmebedingeungen als Kommentar darunterschreiben.

    vielen herzlichen Dank für die Hilfe!
    Stefan.

  15. Hallo,

    erst einmal vielen Dank für den informativen Beitrag! Ich hätte dazu noch zwei Fragen: Wir planen ein Gewinnspiel auf FB. Abgesehen von den anderen Teilnahmebedingungen landen alle Teilnehmer, die unsere Fan-Page liken im Topf der potentiellen Gewinner. Es geht praktisch um den Like auf unsere Fan-Page und nicht einen Beitrag an sich. Jetzt stellt sich mir die Frage nach einer fairen Gewinnvergabe, da ich als Verwalter einer Fan-Page aufgrund diverser Privatsphäreeinstellungen nicht alle Personen (ca. 50%) sehen kann, die unsere Fan-Page liken. Gibt es diesbezüglich einen Tipp? Außerdem, wie kann ich den Gewinner über seinen Gewinn informieren? Es gibt ja keine ausgehende Nachrichtenfunktion einer Fan-Page, somit könnte ich ihn nur von einem privaten Profil kontaktieren und die Nachricht könnte in „Sonstiges“ landen. Vielen Dank schonmal!

    • Hi Jens,
      danke für die Antwort. Ja, ich gebe dir natürlich recht, das ist sicher die einfachste Lösung, Aber dann bleiben ja „nur noch “ die Likes bzw. Kommentare auf einen Beitrag, um in den Gewinner-Topf zu landen. Die Likes auf einen Beitrag sind natürlich nicht so relevant wie Likes auf die Fan-Seite. .. Mir fällt dazu aber auch keine elegantere Lösung ein. Danke!

  16. Wenn auf der FB Page mit den Fans auf Englisch kommuniziert wird, müssen die Teilnahmebedingungen auch auf Englisch vorliegen?! Oder sind die Bedingungen in deutscher Sprache ausreichend, weil es das deutsches Recht erforderlich macht?

  17. Hallo,
    und danke für diesen hilfreichen Beitrag. Allerdings ist mir ein Punkt noch etwas unklar.
    Wenn ich den Gewinner im Beitrag erwähne oder den Gewinnerbeitrag teile, darf ich den Name als Verlinkung angeben oder nicht?

  18. hallo,

    ich habe eine Frage, wenn man das trotzdem macht ( bitte teilen und liken) zum gewinnen was nicht darf.Aber ich sehe trotzdem genug Geschäfte oder Leute die das trotzdem noch drauf schreiben. Was passiert da dan mit?

    • Das ist dann dein eigenes Risiko. Oft passiert nichts, wir kennen allerdings auch Beispiele von Abmahnungen durch die Konkurrenz bis hin zur gelöschten Facebook Seiten (ohne Vorwarnung, ohne Chance auf Wiederherstellung, alle Fans weg…). Wenn etwas passiert darfst du dich eben nicht beschweren.

  19. Danke für den tollen Beitrag!
    Wie ist die Regel, wenn ich den Teilnehmer auffordere einen Freund in dem Kommentar zu verlinken? Z.B. Mit wem würdest du gerne ins Kino gehen? Gewinne 2 Eintrittskarten und verlinke einen Freund in dem Kommentar.
    Besteht dabei ein Unterschied zum markieren auf Fotos?

    • Generell gilt: Markierung ist Markierung, egal im Foto, im Event, im Kommentar oder sonst wo auf Facebook. Erlaubt ist es wenn du es nicht als Voraussetzung machst und auch nicht als Voraussetzung kommunizierst…

  20. Darf ich bei einem Gewinnspiel, eingebettet als Facebook post, einen seitenfremden Artikel verlosen und damit vorstellen? D.h. ich betreibe z.B. eine Stadtcommunity und verlose einen Artikel eines Einzelhändlers dieser Stadt?

  21. Hallo,
    wie sieht es denn grundsätzlich aus, wenn ich kein Gewinnspiel mache, sondern etwas verschenke und dieser Beschenkte wird ausgelost. Zählen da die gleichen Bedingungen wie beim Gewinnspiel?

    VG

  22. Hey,

    wie verhält es sich bei einem Fotowettbewerb bei dem das Bild mit den meisten Likes gewinnt?
    10 Teilnehmer
    die ersten 4 gewinnen
    5 der 10 Teilnehmer kaufen Stimmen (sehr offensichtlich, starker Anstieg der Likes um 200 in 10 Minuten) und werben in „Vote Exchange“ und teilen den Link (bzw.lassen teilen) in Gruppen die für jeden Klick einen kleine Aufwandsentschädigung erhalten. Einige nutzen Like for Like (ich like deins, bitte like du meins) Ich bin schwer enttäuscht, dass mit so unfairen Mitteln gekämpft wird. Dem Veranstalter habe ich diese Auffälligkeiten gemeldet und warte nun auf eine Reaktion. Was wäre denn die rechtlich richtige Konsequenz? Natürlich wollen wir alle gewinnen. Aber doch bitte fair. Danke für eine Rückmeldung.

  23. Ich bereite auch gerade ein Gewinnspiel vor. So wie ich das verstanden habe, scheint es ja nicht so eine gute Idee zu sein als Gewinnchance das Liken der Fanpage anzugeben, da man nicht alle User sehen kann?

    Darf ich denn als Teilnahmebedingung einen Like der Fanpage und einen Kommentar unter dem Beitrag fordern? Zu welcher Applikation würdet ihr mir zum Export einer Liste mit allen Teilnehmern raten?

  24. Sehr geehrte Damen und Herren ich habe eine Frage, ich habe von Facebook ein Photo heruntergeladen und dieses dann über Whatts app versendet ist das Strafbar???

  25. Hallo und erstmal vielen, vielen Dank für den sehr aufschlussreichen Beitrag!
    Eine Frage hätte ich aber noch:
    Mir ist klar, dass das taggen von persönlichen Profilen auf einem Post / Bild als Teilnahmebedingung unzulässig ist. Frage ist: Wie verhält sich das mit dem Taggen von gewerblichen profilen, sprich anderen „Fan Seiten“? Macht Facebook da einen unterschied zwischen persönlichen und gewerblichen Profilen?
    Konkretes Beispiel:
    Ich möchte ein Gewinnspiel durchführen. Die Fans meiner Seite sollen Ihre Lieblingsrestaurants (die Fan Seiten derer) in den Kommentaren eines meiner Posts taggen (oder nur den Namen des Restaurants als Kommentar eingeben, falls das Taggen nicht möglich ist). Der User mit den meißten Tags / Kommentaren innerhalb eines Zeitraumes gewinnt.
    Ist das möglich? Oder sollte die Teilnahmevorraussetzung evtl. folgendermaßen formuliert werden: „Schreib den Namen des Restaurants einfach als Kommentar unter diesen Post oder markiere es direkt.“ oder ähnlich!?

  26. Hallo, guten Tag, ich bin absoluter Neuling in Sachen Facebook für Unternehmen, aber arbeite mich Schritt für Schritt vor.
    Ich möchte ein Gewinnspiel für einen meiner betreuten Unternehmenseiten aufsetzten. Durch den Dschungel an Regeln blicke ich „auf die Schnelle“ kaum noch durch.
    Gewinnspiel-Modalitäten: Verlosung von 50 Spargel-Paketen je ….Kilo unter allen Likern. Abholung in einem unserer teilnehmenden Märkte (Ort, Ort, Ort …)
    Geht das? Was muss ich sonst noch berücksichtigen? Für eine rasche Antwort wäre ich überaus dankbar!

  27. Guten Abend,
    mein Sohn hat vor kurzem an einem Gewinnspiel auf Facebook teilgenommen. Es ging um ein Finale wo verschiedene Fahrzeuge gegeneinander angetreten sind. Bei dem Gegnet von meinem Sohn wurden Likes gekauft. Diese haben wir entdeckt da sie von Fakeprofilen kamen. Aus Bangladesch, Vietnam u.s.w. Wir haben das dem Veranstalter aufgezeigt, dass das Betrug sei und es ein Disqualifizierungsgrund sei. Der Betreiber verneinte das und meinte nur er zieht die gekauften Likes ab und der darf weiter machen. Ich habe mir mal die Seite etwas näher angeschaut. Es gibt weder Regeln noch ein Imperium. Da kann offensichtlich jeder machen was er will. Die einzigen Bedingungen um teilnehmen zu können sind sein eigenes Auto mit einem Kommentar zu posten. Mein Sohn ist durch diesen Betrug vom Gegner aus dem Finale geflogen. Er hat sich nun noch einmal beworben und wurde abgelehnt weil er schon mal teilgenommen hat. Für andere gilt diese „Regel“ nicht. Es gibt ja keine Regel. Hier entscheidet nan idividuell.
    Es gibt lediglich einen Link zur Homepage auf der man um Spenden bittet damit man auch den Gewinn finanzieRen kann.
    Meine Frage. Muss es Regeln für so ein Finale geben?

    Nette Grüße Löbel

  28. Hallo,
    kann ich bei meinem FB Gewinnspiel nachträglich eine klausel einführen, die besagt, dass ich die Teilnahmebedingungen, bzw die Art der Gewinnerermittlung ändern kann.
    in der folgenden Art:
    Der Veranstalter behält sich vor die Teilnahmebedingungen und Rahmenbedingungen für das Gewinnspiel jederzeit zu ergänzen und / oder zu ändern.
    Kann ich eine solche Klausel nachträglich einfügen?
    LG

  29. Hallo,
    kann ich bei meinem FB Gewinnspiel als Gewinnmechanismus ein Like und ein Kommentar verlangen, wo man in dem Kommentar sagen muss, warum man unbedingt den Gewinn haben möchte ohne Tagging?

    LG

  30. Kinderkleidungsgruppe bei FB… Ich habe noch ein neues T-Shirt über, dass ich dort in der Gruppe als Raffle einstelle. Beispiel: Nehme den ungefähren Kaufswert von dem T-Shirt (meist etwas günstiger als UVP) vergeben 6 Teilnehmerplätze à 3,-€ , nach Datentausch (freiwillig und Bezahlung der je 3,-€) mache ich ein Live Video der Ziehung der Zahlen von 1-6. Der Gewinner mit der gezogenen Zahl bekommt dann das T-Shirt (die nicht gewonnenen Losnummern erhalten kein Geld zurück, das ist vorher deutlich im Text hervorgehoben, die Teilnahme freiwillig)
    Das müsste soweit ich das hier alles richtig verfolgt habe, erlaubt sein?! Wer kann mir hier nochmal Antwort geben?
    Es gibt inzwischen bei FB einige Raffle Gruppen…

  31. Wir kennen einige Firmen die Gewinnspiele nur unter den Bedingungen Teilen, Markieren etc nutzen. Die haben natürlich einen riesen Vortel was uns manchmal ganz schön ärgert. Wir selber trauen uns dies nicht, da es ja gegen die Richtlinien verstößt und wir nicht gelöscht oder abgemahnt werden möchten. WO kann man sowas denn Facebook melden? Wir konnten bisher nichts dazu finden

  32. 1. Darf es Bedingung eines Gewinnspiels bei Facebook sein, seine persönlichen Daten abzugeben (Newsletteranmeldung)
    2. Darf die Formulierung im Sinne der Facebook-.Richtlinien für Gewinnspiele so bleiben, dass nur eine Newsletteranmeldung zur Teilnahme qualifiziert?

  33. Ein sehr spanneder Artikel, doch leider von 2013. Ist der denn noch aktuell? Der Artikel: „Checkliste: Das gilt es bei einem Facebook Gewinnspiel zu beachten.“ Ist ja regelmäßig überarbeitet worden, aber entspricht der Inhalt dieses Artikels noch der aktuellen Gesetzeslage?
    Vielen Dank schon mal für die Info!

  34. ok wenn das Tacking verboten ist von Personen warum wird dann auf FB immernoch gewinnspiele gemacht mit dem hinweis jedes Losgewinnt mehrfachteilnahme erwünscht jemehr Leute eingeladen werden desto mehr lose hat man und gewinnt dann, das ist doch unlauterer wettbewerb und somit verboten oder?

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