So geht’s: Markenrechtsverletzungen bei Instagram melden

Die Bedeutung von Instagram im Marketing nimmt mit rasanter Geschwindigkeit zu. Und so wagen auch immer mehr Marken die ersten Schritte in diesem sozialen Netzwerk. Doch nicht selten werden sie mit bereits vorhandenen Profilen unter dem eigenen Markennamen konfrontiert. Wer diese wann angelegt hat ist selten bis kaum nachzuvollziehen, der Profilname ist damit aber definitiv belegt. Sehr ärgerlich.

Aber, es gibt möglicherweise einen Ausweg. Denn genau wie bei Facebook lässt sich auch bei Instagram ein Account auf Grund von Markenrechtsverletzungen schließen. Oder zumindest kann Instagram den entsprechenden Fall überprüfen. Da es aber bei Instagram genau so wenig wie bei Facebook eine Support Mail-Adresse gibt, muss man auch hier den Weg über ein Onlineformular gehen.

Hier geht es zum Instagramformular zu Marken- und Urheberrechtsverstößen.

Bevor ihr jetzt aber überstürzt an die Sache rangeht, setzt euch bitte mit Instagrams Regeln und Voraussetzungen zu diesem Thema auseinander. Nur dann habt ihr eine Chance, eure Ansprüche auch auf diesem Wege geltend zu machen. Insgesamt müsst ihr mindestens 10 verschiedene Angaben zu euren Rechten und den Stellen, an denen diese verletzt werden, machen. Dazu zählt unter anderem auch die Eintragung samt Nummer in Markenregister und das Wissen, in welchen Kategorien die Marke eingetragen wurde. Auch eine eidesstattliche Erklärung ist notwendig.

Ihr seht, ein wenig Vorbereitung braucht ihr schon. Aber das sollte euch eure Marke wohl wert sein. Das gleiche Formular könnt ihr auch verwenden, wenn ihr denkt, dass eure Urheberrechte verletzt wurden, wenn also zum Beispiel jemand ein von euch aufgenommenes Bild auf Instagram veröffentlicht hat.

Thomas Schwenke hat im Blog im letzten Jahr einen ausführlichen Artikel veröffentlicht, der alle rechtlichen Details zur Wahl des Profil- & Seitennamens beleuchtet. Neben dem Schutz des eigenen Namens geht er dort auch auf rechtliche Vorgaben ein. Weitere Fragen zu Instagram- oder Social Media-Recht könnt ihr ihm auch live auf der nächsten AllFacebook Marketing Conference stellen, dort wird er zusammen mit Carsten Ulbricht einen Vortrag halten. 

Jens Wiese
Jens Wiesehttps://jens-wiese.net/
Jens hat Allfacebook.de mitgegründet und war dort 12 Jahre lang als Chefredakteur tätig. Mit den Impact Cards hat er eine Lösung vorgestellt, die es jedem Social Media Manager erlaubt eine eigene Social-Strategie zu erstellen. Unabhängig von Beratern und Agenturen.

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2 Kommentare

  1. Schleichwerbung verstößt gegen Deutsches Recht. Nicht-Kennzeichnung ist kein Kavaliersdelikt. Kann ich diese Beiträge als unangebracht melden?
    Danke

    • Du kannst sie melden, aber es wird keine Folgen haben, da Instagram nicht deutsches Recht ausführt. Da solltest du dann eher mit (d)einem Anwalt reden.

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