Facebook ändert die Datenschutzbestimmungen – Ein Überblick über die Änderungen und deren Auswirkungen

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Jeder deutsche Facebook Nutzer sollte in der letzten Woche eine E-Mail von Erin Egan (Chief Privacy Officer) erhalten haben, in der es um die zukünftigen Änderungen der Datenschutzbestimmungen auf Facebook geht. Viele deutsche Medien und Blogs haben über diese Änderungen bereits im Detail berichtet, und auch wir wollen an dieser Stelle einen kleinen Überblick über die Änderungen geben. Konkret geht es um drei Punkte, die geändert werden sollen:

1. Du erteilst uns deine Erlaubnis zur Nutzung deines Namens, Profilbilds, deiner Inhalte und Informationen im Zusammenhang mit kommerziellen, gesponserten oder verwandten Inhalten (z. B. eine Marke, die dir gefällt), die von uns zur Verfügung gestellt oder aufgewertet werden. Dies bedeutet beispielsweise, dass du einem Unternehmen bzw. einer sonstigen Organisation die Erlaubnis erteilst, uns dafür zu bezahlen, deinen Namen und/oder dein Profilbild zusammen mit deinen Inhalten oder Informationen ohne irgendeine Entlohnung für dich zu veröffentlichen. Wenn du eine bestimmte Zielgruppe für deine Inhalte oder Informationen ausgewählt hast, werden wir deine Auswahl bei deren Nutzung respektieren.

2. Wir geben deine Inhalte und Informationen nicht ohne deine Zustimmung an Werbetreibende weiter.

3. Du verstehst, dass wir bezahlte Dienstleistungen und Kommunikationen möglicherweise nicht immer als solche kennzeichnen.

Man gibt als Nutzer Facebook eine allgemeine Erlaubnis, mit den eigenen Daten Werbung zu machen. Also mit Namen, Profil und anderen Daten. Während einige Stellen wesentlich konkreter definiert sind, fehlen in den neuen Bestimmungen auch bestimmte Details. So geht Facebook nicht im Detail darauf ein, welche „Informationen“, abgesehen von Name und Profilbild, denn genutzt werden. Hier geht es Facebook natürlich darum, die sehr beliebten Sponsored Posts als Format weiter auszubauen und für Unternehmen noch effektiver zu gestalten.

Neu ist auch, dass Facebook die Möglichkeit zum Einschränken dieser Werbeformen nicht mehr explizit erwähnt. Bisher kann jeder Nutzer in den Privatsphäre Einstellungen der personalisierten Werbung von Facebook widersprechen. Ohne den entsprechenden Passus in den Bestimmungen, ist Facebook zumindest theoretisch nicht mehr verpflichtet, diese Option anzubieten.

Außerdem geht es darum, dass Facebook „bezahlte Dienstleistungen und Kommunikationen“ nicht immer kennzeichnet. Man erkennt also als Nutzer manchmal Werbung nicht als Werbung.

Eine zentrale Frage ist natürlich:

Kann ich den neuen Datenschutzbestimmungen widersprechen? 

Nein, jeder Facebook Nutzer muss den neuen Bestimmungen zustimmen. Besser gesagt gibt es, abgesehen vom Löschen des eigenen Accounts, eben keine Möglichkeit, aktiv irgendetwas gegen die neuen Bestimmungen zu tun.

Der komplett falsche Weg ist es allerdings, den Bestimmungen durch das Posten eines Bildes zu widersprechen. Dass dies nichts hilft und es sich hier um einen HOAX handelt, sollte seit den letzten Änderungen klar sein. 

Sind die neuen Bestimmungen und deren Ankündigungen überhaupt nach deutschem Recht konform?

Genau dies hat Rechtsanwalt Carsten Ulbricht auf seinen Blog analysiert und kommt zu diesem Ergebnis:

(…) Das deutsche Datenschutzrecht sieht vor, dass personenbezogene Daten (wie Name, Profilbild und wohl auch die zu verwendenden „Informationen“) nur verwendet werden dürfen, wenn der Nutzer zugestimmt hat oder eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage dies erlaubt.

Da eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage nicht greift, muss Facebook die Einwilligung zur genannten Verwendung der Daten einholen. Die Nutzung von Namen als Werbeträger ist ohne Einwilligung in jedem Fall unzulässig.

Nach deutschem Datenschutzrecht wird das von Facebook gewählte Vorgehen aber wohl nicht zu einer rechtswirksamen Einwilligung führen. Eine entsprechende Einwilligung muss besonders hervorgehoben sowie bewusst und eindeutig und auf Grundlage einer hinreichenden Aufklärung erteilt werden. Neben der fehlenden Hervorhebung scheitert eine datenschutzrechtliche Einwilligung daran, dass nicht klar ist, welche „Informationen“ im Rahmen der Werbung herangezogen und/oder verwendet werden sollen.

Durch die Verwendung als Werbefigur eines Unternehmens ist neben dem Recht des Nutzers auf informationelle Selbstbestimmung auch sein Recht auf Bestimmung über seine Selbstdarstellung beeinträchtigt. Sollte Facebook – wie in Nr.3 angedeutet – entsprechend bezahlte Anzeigen nicht entsprechend als Werbung kennzeichnen, so ist außerdem von einem Verstoß gegen das Trennungsgebot des § 6 TMG, der eine klare Kennzeichnung kommerzieller Kommuinkation fordert, auszugehen. (…)

Er schreibt später allerdings auch, dass die Anwendbarkeit des deutschen Rechts derzeit noch unklar ist.

Fazit

Jeder Facebook Nutzer sollte sich bewusst sein, das Facebook keine Wohltätigkeitsorganisation ist, sondern ein börsennotiertes Unternehmen, das den Großteil seines Umsatzes über Werbung generiert. Wer nicht will, dass Facebook die eigenen Daten für Werbung nutzt, kann dies in den Einstellungen deaktivieren. Das problematischste an dieser Ankündigung ist die Form, in der sie passiert. Es gibt kein Opt-In und die entsprechenden Kontrollmöglichkeiten werden nicht erwähnt.

Für alle, die die E-Mail nicht finden, hier ein Kopie aus unserem Account: 

Hallo …,

Grund unseres Schreibens an dich ist, dass wir unsere Datenverwendungsrichtlinien und unsere ‎Erklärung der Rechte und Pflichten überarbeitet haben. In diesen zwei Dokumenten erfährst du, wie wir Daten erfassen und verwenden, und findest die Richtlinien, die für die Verwendung von Facebook gelten. Ziel dieser Aktualisierung ist eine bessere Verständlichkeit unserer Grundsätze.

Wir aktualisieren diese Dokumente von Zeit zu Zeit, um zu gewährleisten, dass wir dich immer auf dem neuesten Stand der Möglichkeiten auf Facebook halten. In dieser E-Mail werden die wesentlichen Änderungsvorschläge beschrieben und Links zu weiteren Informationsquellen für dich bereitgestellt.

Was wird aktualisiert und warum?

Beide Dokumente sind neu verfasst worden, um ein besseres Verständnis zu ermöglichen:

  • So funktioniert Werbung auf Facebook
  • Nutzung deines Namens, deines Profilbildes, deiner Inhalte und deiner persönlichen Daten im Zusammenhang mit Werbeanzeigen oder kommerziellen Inhalten
  • So kontrollierst und entfernst du von dir verwendete Apps
  • Daten, die du über Mobilgeräte weitergibst

Wie immer werden wir keine privaten Daten, die du auf Facebook stellst, ohne deine Genehmigung an Werbekunden weiterleiten.

Zeitpunkt der Aktualisierungen und was du unternehmen solltest

Du kannst alle Änderungen auf dem Dokumente-Reiter unserer Facebook-Governance-Seite prüfen und in den kommenden sieben Tagen Kommentare dazu auf der Seite posten, um uns deine Meinung mitzuteilen. Bitte nimm dir Zeit alles durchzulesen und uns zu sagen, was du dazu meinst. Sollten deine Kommentare weitere Aktualisierungen zur Folge haben, werden wir diese ebenfalls auf der Facebook-Governance-Seite posten.

Damit du auch zu ähnlichen Themen aktuell informiert bleibst, markiere unsere Facebook-Governance und Datenschutz-Seiten mit „Gefällt mir“. Und wenn du mehr darüber erfahren möchtest, wie wir dir interessante und relevante Werbeanzeigen zeigen, oder wie uns Cookies und ähnliche Technologien dabei helfen, besuche unsere Werbeanzeigen und Cookies-Seiten. Wir hoffen, du findest diese Informationsquellen hilfreich.

Viele Grüße,

Erin Egan
Chief Privacy Officer
Facebook

Philipp Roth
Philipp Rothhttps://www.linkedin.com/in/philipproth/
Philipp war einer der Gründer von AllFacebook.de und hat sich sich 2021 von AllFacebook getrennt. Er ist diesem Blog als Gastautor treu geblieben. Durch über 10 Jahre Erfahrung ist einer der bekanntesten Experten zum Thema Social Media Marketing, berät Unternehmen, organisiert Workshops, hält Vorträge und realisiert viele der heute sehr erfolgreichen Auftritte auf Facebook, Instagram, TikTok, WhatsApp und LinkedIn.

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