Gewinnspiele und Wettbewerbe | Rechtliche Stolperfallen beim Facebookmarketing Teil 9
- Gastbeitrag von Thomas Schwenke und Sebastian Dramburg aus der Reihe “Rechtliche Stolperfallen beim Facebookmarketing” -
Das wohl beliebteste Mittel um Nutzer an die eigene Facebook-Seite zu binden sind Gewinnspiele, Wettbewerbe oder Verlosungen (zusammenfassend als Promotionen bezeichnet). Zum Beispiel ist es sehr verbreitet Facebookmitgliedern die Teilnahme an einer Gewinnverlosung zu versprechen, wenn sie den „Gefällt mir“-Knopf drücken und so Fans der Unternehmensseite werden.
Dabei werden in den meisten Fällen die restriktiven Promotions-Richtlinien von Facebook missachtet, die praktisch jegliche Art von Promotion, die nicht ausdrücklich von Facebook genehmigt worden ist, verbieten.
Update 30. Novemeber 2010
Insiderkreise verlauten, dass Facebook die Promotionsrichtlinien wohl ändern wird. Es gilt als sicher, dass zumindest eine Vorabgenehmigung der Promotionen künftig nicht mehr nötig sein wird. Die übrigen Bedingungen, wie sie hier im Beitrag beschrieben sind, scheinen bestehen zu bleiben.
Dies zeigt wieder ein Mal die besonderen Herausforderungen beim Facebookmarketing. So schnell wie sich die Bedingungen und Richtlinien ändern, muss man wie in kaum einem anderen Marketingsegment ständig aktuell bleiben.
Rechtliche Bedingungen
- An erster Stelle sind die Facebook-Richtlinien für Promotions zu nennen. Diese regeln alle Arten von Promotionen, angefangen bei Spielen, bei denen das Glück oder Los entscheiden, bis zu Wettbewerben, bei denen nach Leistung entschieden wird (z.B. das beste Urlaubsfoto). Diese Richtlinien bestimmen ob die Promotionen auf Facebook statt finden dürfen, auf welche Art und Weise sie durchgeführt werden müssen und wie sie beworben werden dürfen.
- Neben den Facebookregeln sind auch Gesetze zu beachten. So dürfen Gewinnspiele gegen Entgelt nicht ohne staatliche Genehmigung veranstaltet werden (Glücksspiel, § 284 Strafgesetzbuch (StgB)), die Gewinnchancen an Kauf von Produkten gekoppelt werden (§ 4 Nr.6 Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), Nr. 16 im Anhang zu § 3 Abs.3 UWG). Ferner müssen die Teilnahmebedingungen und Gewinne klar beschrieben sein (§ 4 Nr.6 UWG, Nr. 20 im Anhang zu § 3 Abs.3 UWG). Eine Übersicht der wichtigsten gesetzlichen Regeln findet sich hier: „Die 15 häufigsten Fehler bei Gewinnspielen, Verlosungen und Preisausschreiben“ .
Bei Verstößen gegen die Gesetze drohen Abmahnungen von Wettbewerbern oder Wettbewerbszentralen. Beim Verstößen gegen die Facebookregeln droht das Löschen der Aktion oder eine Sperrung der Seite.
Praktische Umsetzung
Wer auf Facebook eine Promotion veranstalten möchte muss drei Voraussetzungen erfüllen
- Voraussetzung: Vorhergehende Genehmigung der Promotion durch Facebook.
Die Anfrage kann von jedem durch das Businessformular gestellt werden. Dennoch sind die Chancen einer Genehmigung höher, wenn man einen Ansprechpartner bei Facebook hat. Diesen sollte man anfragen, , wenn man mindestens 10.000 Euro in Facebook-Werbeanzeigen investiert hat. (Update 30.11.2010: Wie InsideFacebook.com berichtet könnte diese Bedingung für Gewinnspiele bald wegfallen, zur Zeit ist die Genehmigung allerdings noch aktiv!) - Voraussetzung: Die Promotion findet nur innerhalb einer Applikation statt.

Subway verwendet eine zulässige Applikation für den Wettbewerb, innerhalb welcher alle Aktionen statt finden und die Nutzerdaten gesammelt werden




