
Seit Oktober 2009 gibt es nun auf Facebook die sogenannten Vanity URLs welche die lange URL von privaten Profilen oder Facebook Pages in kurze URLs verwandelt. Zuerst war dies nur für private Profile oder Facebook Pages mit mehr als 100 Fans möglich, später wurde die Grenze auf 25 Fans herabgesetzt und nun scheint es für alle zu funktionieren.
Facebook Fanpages brauchen also keine 25 Fans mehr um eine hübsche URL zu erhalten!
Ob Bug oder Feature wissen wir derzeit noch nicht so genau. Und ob wir dies allerdings so toll finden wissen wir gerade noch nicht. Hat die minimale Grenze von 25 Fans doch wenigstens etwas verhindert, das dass Reservieren von diesen Facebook URLs im großen Stil angefangen hat. Nun kann jeder x-beliebige Pages eröffnen und x-beliebige Vanity URLs dazu reservieren. Wir haben unsere Testseiten mal mit Vanity-URLs bestückt solange es noch geht, denn wie gesagt wir sind uns nicht ganz sicher ob es nicht doch nur ein Bug ist…
Noch eine kurze Zusammenfassung zu den Facebook Vanity URLs
- Sie können unter der URL http://www.facebook.com/username erstellt werden.
- Dort wählt ihr das private Profil oder die entsprechende Page aus und gebt den gewollten Name ein
- Dann wird aus “facebook.com/pages/TestSeite/32541217840″ > “facebook.com/testseite”
- Aber Achtung: Die URL kann nicht mehr geändert werden und steht so fest! (Bei privaten Profilen ist das Ändern genau einmal möglich)
- Für Pages gibt es keine Untergrenze an Fans mehr
- Private Profile müssen nach unserem letzten Stand immer noch authentisch/verifiziert sein
- Ob eine URL frei oder reserviert ist könnt ihr durch einen kleinen Trick herausfinden
- Falls jemand eure URL zu unrecht reserviert hat könnt ihr einen Copyright-Claim stellen. Beachtet hier allerdings die internationalen Markenrechte.
- URLs müssen mindestens 5 Zeichen haben. URLs mit weniger Zeichen gibt es nur mit entsprechenden Einfluss für Konzerne wie BMW, Audi…
Upadte 15.09 – 9.30 Uhr – Wie viele Leser berichten scheint es nur bei der ersten Fanseite zu funktionieren und danach gelten wieder die gleichen Einschränkungen. Ob es also wirklich nur ein Bug ist, ein Feature mit dem Neulinge bei ihrer ersten Page sofort den Namen bekommen oder eine zeitliche Einschränkung beim Anlegen von URLs werden wir noch sehen…
Ein kleines bisschen Insider Informationen am Freitag. Wir kommen auf das Thema, weil “Dressroom” gerade ein passende Frage hier im Blog gestellt hat. Kennt ihr den kleinen Unterschied an dem man erkennt ob eine Facebook (Vanity) Url belegt oder noch frei ist?
Wir erklären kurz anhand von Beispielen wie ihr erkennen könnt ob eine spezifische URL reserviert ist oder nicht:
1. Die URL ist natürlich schon vergeben wenn sie auf eine andere Seite verweist. Ihr könnt euch also nicht facebook.com/marketingde reservieren weil wir diese URL bereits haben.
2. Die sehr kryptische URL facebook.com/asd011lkak10ansldm012 ist natürlich noch frei und kann reserviert werden. Dies könnt ihr an der 404 Seite erkennen.
3. Jetzt kommt der gleiche aber feine Unterschied. Die URL facebook.com/dressroom liefert zwar kein Ergebnis, aber man wird direkt auf die Homepage weitergeleitet. Genau dieser kleine Unterschied zu Punkt 2 ist ein Anzeichen dafür, dass die URL bereits vergeben ist, aber die entsprechende Seite nicht öffentlich ist, also deaktiviert wurde.
Also ein wirklich keiner Unterschied. Und ein paar Details dazu:
- Wie kann man sich eine Facebook URL reservieren? In dem man eine Facebook Page anlegt, 25 Fans darauf schickt, die URL einträgt und die Seite dann deaktiviert. Ihr müsst natürlich die Rechte an den Namen haben…
- Was ist wenn der eigene Firmenname schon weg ist? Wenn ein klarer Copyright-Verstoß vorliegt könnt ihr euch die URL natürlich zurück holen, ist dies nicht der Fall müsst ihr eine andere URL beantragen.
- Eine reservierte URL verhindert keine weiteren Copyright Verstöße! Auch wenn ihr euch die URL gesichert hab kann jeder Nutzer einfach wieder eine Seite anlegen die so heißt wie die eigene Firma. Die URL ist kein Schutz davor, dass andere Nutzer Seiten mit dem gleichen Namen anlegen.
- Es gibt auch hier ein paar Ausnahmen. Genauso wie manche Pages nicht durch den Namensfilter gehen gibt es auch hier ein paar Ausnahmen. In Einzelfällen können auch freie URLs nicht reserviert werden.
Und kanntet ihr den Unterschied?
Danke übrigens an Sebastian für den Tipp vor ca. 6 Monaten.
Facebook erlaubt sowohl Public als auch Private Profiles eine so genannte Vanity-URL anzulegen. Eine Vanity-URL ist eine “schöne” Adresse zum eigenen Profil. http://www.facebook.com/jenswiese ist zum Beispiel die Kurz-URL zu meinem Profil. Seitenbetreiber, wie etwa facebookmarketing.de haben die Möglichkeit sofort nach der Seitengründung eine Vanity-URL zu beantragen nicht. Sie müssen erst darauf warten, dass sich 100 Fans 25 Fans für die eigenen Seite gefunden haben. Auf http://www.facebook.com/marketingde mussten wir aus diesem Grunde knapp zwei Monate warten. Wenn es darum geht eine einprägsame URL zu etablieren können zwei Monate schon sehr viel Zeit sein.
Warum also von Facebook abhängig machen, wenn man sich eine solche Vanity-URL auch selbst bauen kann. Die meisten Facebook Seitenbetreiber werden auch eine “echte” Webseite für ihr Produkt, ihre Firma oder was auch immer haben. Meistens verbunden mit einer passenden und einprägsamen URL. Statt also auf www.facebook.com/namemeinerfirma zu warten, kann man auf dem eigenen Server eine Weiterleitung einrichten. Entweder als www.namemeinerfirma.de/facebook/ oder noch eleganter als Subdomain facebook.namemeinerfirma.de. Mit dieser kann man sofort für die Facebookseite werben ist nicht von den Facebook Regelungen abhängig. Zudem lassen sich so bereits vergebenen Facebook Vanity-URLs umgehen.
Update: Unsere Kommentatoren berichten, dass die Grenze inzwischen wohl auf 25 Fans gesunken ist.
Update 2: Vanity URLS können unter http://www.facebook.com/username eingerichtet werden.
Mit mehreren hundert Millionen Nutzern ist die Wahrscheinlichkeit das der eigene Name als Facebook Vanity URL (facebook.com/yourname) schon vergeben ist, leider sehr hoch. Für private Profile bleibt nur eine da nur eine alternative, einen anderen Namen für die URL zu wählen.
Unternehmen haben hingegen verschiedene Chancen den eigenen Namen als Facebook Vanity URL doch noch zu erhalten. Vorraussetzung hierfür ist allerdings das dass Unternehmen die Rechte an dem gewünschen Namen haben. Um eine zu Unrecht reservierte Vanity URL für das eigene Unternehmen zurückzufordern gibt es 2 Möglichkeiten:
- “Clients: Requesting Your Username” Formular:
- Durch das ausfüllen des von Facebook bereitgestellten Formulars wird ein direkter Antrag auf einen Usernamen gestellt. Zum Ausfüllen werden unter anderem folgende Daten gebrauch: Name, Firmenname, Firmenhomepage sowie die Markeneintragung.
- “Notice of Intellectual Property Infringement (Non-Copyright Claim)” Formular:
- Der Non-Copyright Claim dient zur Meldung eines Copyrightverstoßes auf Facebook. Ist der schon vergebenen Nutzername eine eingetragene Marke kann auch dieses Formular zum Ziel führen den eignen Firmennamen oder Produktnamen als Nutzernahme bewilligt zu bekommen. Im Gegensatz zum ersten Formular kann die Anfrage freier Formuliert werden.
FB Garantiert bei keinem der beiden Verfahren das der vergebene Nutzername auch wirklich bewilligt wird. Facebook bevorzugt dabei Markeneintragungen aus den USA.