Vorsicht bei der Nutzung der “Benutzerdefinierten Zielgruppe” für Facebook Ads


Mit Hilfe der Facebook Ads PowerTools können Sie eine eigene Zielgruppe für Facebook Ads bestimmen. Ob sie es auch dürfen, klärt dieser Beitrag.
Facebook tut alles, um die Effektivität der der Facebook-Ads zu steigern. Das ist zu begrüßen, jedoch oft mit Vorsicht zu genießen, wie zuletzt mein Beitrag zum “Besucheraktions-Pixel” hier bei Allfacebook gezeigt hat.
Diesmal geht es um die Möglichkeit Facebook-Ads nur einer benutzerdefinierten Zielgruppe anzuzeigen. Dazu erlaubt Facebook die Telefonnummern oder E-Mailadresse von Personen hoch zu laden, die mit den bei Facebook gespeicherten Mitgliederdaten abgeglichen werden.
Ob das zulässig ist, möchte ich anhand eines Beispiels zeigen. In dem Beispiel will der Inhaber eines Onlineshops, dass seine Facebook-Ads nur an seine Kunden und Newsletterabonnenten ausgeliefert werden. Und um Ihr Rechtsgefühl zu prüfen – was denken Sie, bei welcher der beiden Personengruppen ist dies zulässig?
Erlaubnis zur Datennutzung & -weitergabe
Die Prüfung möchte ich mit einem kurzen Überblick der wichtigsten Datenschutzgrundlagen beginnen. Die Datenschutzgesetze erlauben Ihnen Daten von Personen nur dann zu nutzen und weiter zu geben,
- wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder
- wenn die Personen in die konkrete Datennutzung eingewilligt haben.




