Neue Facebook Platform Policy Version online

Facebook Policy

Mit Datum 24.5.2011 hat Facebook eine neue Version der Platform Policy online gestellt. Erst vor zwei Wochen wurden die Promotion Guidelines von Facebook angepasst. Die Änderungen sind dieses Mal minimal:

  • Die Richtlinien betreffen nun nicht mehr nur die Facebook API sondern auch Daten, die über Social Plug-Ins generiert werden.
  • Das Facebook Credits Programm hat nun den “Beta” Status verlassen. Die Richtlinien erstrecken sich auch hierauf.
  • Facebook wendet zur Sperrung von Anwendungen nun auch voll- und halbautomatische Systeme an.
  • Verweise zur Kontaktaufnahme mit Facebook und Deeskalation von Policy Problemen wurden entfernt.
  • Facebook informiert den Administrator einer Anwendung vor der Sperrung per Mail: Communication with developers takes place via an email sent from the facebook.com or facebookmail.com domain to the Developer Contact email address registered to the application. To stay in touch, please ensure that your email address is current and that you do not filter out any such messages.

Gerade der letzte Punkt liegt auch uns am Herzen. Wenn ihr eine Anwendung nur in Auftrag gebt, lasst euch vom Programmierer im Zweifelsfalle auch als Administrator hinzufügen, damit ihr eine Kopie der Mail erhaltet. versucht euren Programmierer für das Thema zu sensibilisieren. Wenn ihr nicht sofort handelt und Facebook entsprechend antwortet ist die App weg.

Habt ihr die Platform Policy schon mal ganz gelesen? Wenn ihr den Like-Button auf eurer Seite verwendet wird es höchste Zeit!

Rechtssicher dank Social-Media-Guidelines | Rechtliche Stolperfallen beim Facebookmarketing Teil 15

Bild von jwisser CC-BY-SA

Niemand würde einen angestellten Kraftfahrer auf die Straße lassen, ohne ihn vorher nach dem Führerschein zu fragen. Oder einen unerfahrenen Angestellten auf eine Messe schicken, ohne ihm zu erklären wie er sich gegenüber potentiellen Kunden und Geschäftspartnern zu verhalten hat.

Warum lassen dann viele Unternehmen Mitarbeiter ihre Social Media-Aktivitäten betreuen, ohne die Mitarbeiter genauestens anzuweisen worauf sie achten sollen? Denn die Konsequenzen von Fehlern können mitunter so teuer sein wie ein Verkehrsunfall oder das Verprellen von potentieler Geschäftskontakten.

Nicht nur weil die Wirkung der Bemühungen mangels Sachkenntnis verpufft, sondern auch wegen der rechtlichen Haftung. Wer Mitarbeiter oder andere Personen mit der Betreuung der eigenen Facebookpräsenz beauftragt, muss für deren Rechtsfehler einstehen, was letztendlich Übernahme von (Abmahnungs)Kosten bedeutet.

Mit einer Social Media Policy kann nicht nur dieses Risiko gemindert, sondern auch die Qualität der Beiträge und der Imagepflege erheblich verbessert werden. (weiterlesen …)

Die Wahl des Konto- und Seitennamens | Rechtliche Stolperfallen beim Facebookmarketing Teil 3

- Gastbeitrag von Thomas Schwenke und Rechtsanwalt Sebastian Dramburg aus der Reihe “Rechtliche Stolperfallen beim Facebookmarketing” -

Bastografie / photocase.com

Bei der Wahl des Seitennamen gibt es einiges zu Beachten (Photo Credits: Bastografie / Photocase.com)

Nachdem im zweiten Teil empfohlen wurde ein Privatkonto und mit diesem anschließend eine Seite für das Unternehmen anzulegen, geht es heute um die Wahl des Namens für das Konto und die Seite.

Gesetzlicher Rahmen und Facebookregeln

Für den Kontonamen

  • „Du wirst keine falschen persönlichen Informationen auf Facebook bereitstellen oder ohne Erlaubnis ein Profil für jemand anderes erstellen“ sagen die Facebook-Nutzungsbedingungen Punkt 4.2

Für den Seitennamen

  • Es ist nicht erlaubt fremde Marken oder Unternehmensbezeichnungen (auch nicht ähnlich klingende) zu nutzen, wenn die eigenen Leistungen mit denen unter der fremden Marke angebotenen verwechselt werden könnten (z.B. „Amazone“ für einen Buchshop, weil es schon Amazon als Buchverkäufer gibt). Auch nicht erlaubt ist die Ausnutzung bekannter Marken (z.B. Apple-Werbeagentur) – § 14 Abs.2 Markengesetz (MarkenG).
  • Es ist nicht erlaubt unbefugt den Namen anderer Personen, Organisationen oder Unternehmen zu benutzen, wenn deren Interesse beeinträchtigt wird (Identitätsschwindel) – § 12 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
  • Die Richtlinien für Facebook-Seiten fordern, dass Namen nicht nur aus Großbuchstaben bestehen, keine Sonderzeichen, Slogans und Qualifikatoren enthalten sowie nicht nur aus Gattungs- oder Kategoriebezeichnungen bestehen.

Bei  Verstoß gegen diese Regeln drohen Abmahnungen von Konkurrenten sowie Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche der Inhabern der Marken und Namen. Dabei sollte bedacht werden, dass Verstöße gegen das Markenrecht zu den teuersten Rechtsverletzungen gehören. Ebenfalls kommt eine Sperrung der Seite durch Facebook in Betracht.

Praktische Umsetzung bei Kontonamen

Facebook verlangt, dass Nutzer sich mit einem echten Namen registrieren. Abgesehen von der Frage, ob dies nach dem deutschen Recht überhaupt zulässig ist (Grundsatz anonymer Anmeldung im § 13 Abs. 6 Telemediengesetz), wird Facebook es kaum herausfinden, falls jemand unter einem gut gewählten Pseudonym auftritt. Dem Unternehmer, der ein Konto eröffnet, ist jedoch für spätere Korrespondenz oder Streitigkeiten mit Facebook angeraten, den echten Namen zu wählen.

Praktische Umsetzung bei Seitennamen

Bei der Wahl des Namens für eine Facebook-Seite kann zuerst auf dieselben Grundsätze wie bei der Wahl eines Domainnamens zurückgegriffen werden. D.h. es gilt zwar das Prinzip „first come, first serve“, aber es ist sorgefältig zu prüfen, dass nicht gegen bestehende Markenrechte und Namen anderer Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen/ Gemeinden verstoßen wird. Ebenso dürfen die Seitennamen keinen Identitätsschwindel betreiben, also vortäuschen, dass sie von einer anderen Person oder Organisation betrieben werden.

Daher scheiden als Seitennamen aus: (weiterlesen …)

Facebook Richtlinien, Impressum, Guidelines, Bedingungen… Ein kleiner Überblick über die “Facebook Gesetze”

Bastografie / photocase.com

Bei Facebook gibt es viele Regeln und Vorschriften, angefangen von den Richtlinien für Gewinnspiele in Facebook bis zu den Guidelines für die Namen von Facebook Pages welche wir euch vor kurzem vorgestellt haben. Neben diesen zwei Richtlinien existieren in Facebook noch viele weitere. Wir haben einige zusammengefasst, Ergänzungen in den Kommentaren sind ausdrücklich erwünscht:

  • Erklärung der Rechte und Pflichten / Impressum
    Zentrales Element der kompletten Facebook Plattform von Privacy, über Sicherheit und Werbung ist so ziemlich alles enthalten. Die Terms sind nicht nur für Werbetreibende Interessant sondern generell für alle Nutzer von Facebook.
    http://www.facebook.com/terms.php
  • Facebook Grundsätze
    Fasst alle Grundsätze und die Mission zusammen, nach denen Facebook arbeitet. Eingeschränkt wird das ganze laut eigener Aussage nur durch gesetzliche und technologische Einschränkungen sowie die sich ändernden sozialen Normen.
    http://www.facebook.com/principles.php
  • Datenschutzrichtlinien
    Facebook sammelt bekanntlich viele viele Daten, hier gibt es ein paar Details dazu wie diese gesammelt und verwendet werden.
    http://www.facebook.com/policy.php
  • Zahlungsbedingungen
    (weiterlesen …)

Gewinnspiele: Facebook hat dazu Richtlinien. So what? (Whitepaper Thursday 5)

Martin Zelewitz ist geschäftsführender Gesellschafter der AVISEO internetmarketing GmbH mit Sitz in Salzburg. Unter dem Motto „wir bringen Menschen auf Ihre Seite“ sorgen wir bei AVISEO dafür, dass unsere Kunden Ihre Zielgruppe im Internet erreichen. Dies tun wir vornehmlich in den Bereichen SEO, SEM und Social Media Marketing.

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Diesen Beitrag haben wir heute auch als Whitepaper veröffentlicht:
Download:  Whitepaper – Facebook Gewinnspiel Richtlinien (7,7 MB)
(oder zum Einbinden und Sharen auf Scribd)

Die Richtlinien für Gewinnspiele sind seit Anfang November 2009 neu. Die wenig detaillierten Formulierungen lassen Platz für Interpretationen. Dies, zumal auch von Facebook wenig Hilfestellungen kommt, wie denn die Richtlinien wirklich auszulegen sind. Eine Ausnahme war da die Klarstellung, dass man die Teilnahme am Gewinnspiel nur Fans vorbehalten kann (vgl. eine Erweiterung des Puntkes 4.2. der englischsprachigen Richtlinien – in der deutschen Version noch nicht aktualisiert).

Doch der Reihe nach: Hintergrund für die neuen Regeln ist eindeutig ein rechtlicher: Facebook möchte mögliche Rechtsansprüche bzw. Klagen im Zusammenhang mit Gewinnspielen gegen Facebook so weit als möglich ausschließen. Deshalb ist so ziemlich alles im Zusammen- hang mit Gewinnspielen auf „Seiten“ (Fanpages) von Facebook verboten, da Seiten und deren Inhalte auf den Servern von Facebook liegen und den Facebook „terms of use“ unterliegen. Anwendungen dagegen liegen immer auf dem Server des Anwendungsentwicklers; ein Gewinnspiel darf innerhalb Facebook deshalb ausschließlich in einer Anwendung stattfinden, entweder als stand-alone Anwendung (canvas page) oder in eine Seite integriert (tab area).
Für Gewinnspielbetreiber sind natürlich gerade die sehr einfachen Aktionen wie z.B. Post im Stream attraktiv. Da gleichzeitig Facebook offenbar nicht in der Lage ist, das Einhalten der Richtlinien auch nur annähernd sicher zu stellen, sind Verstöße gegen die Richtlinien derzeit (noch?) eher der Normalfall als die Ausnahme. Je nach Projekt halten wir es deshalb zum derzeitigen Zeitpunkt also durchaus für einen praktikablen Ansatz, die eine oder andere Verletzung der Richtlinien in Kauf zu nehmen. Wichtig ist halt zu wissen, was man tut und für jedes Gewinnspiel einzeln einzuschätzen, welche Vor- und Nachteile bzw. Risiken Verletzungen der Richtlinien mit sich bringen.
In ein paar Beispielen möchten wir noch aufzeigen, was typische Richtlinien-Verletzungen sind und wie man alternativ jeweils Facebook- konform vorgehen könnte:

Doch der Reihe nach: Hintergrund für die neuen Regeln ist eindeutig ein rechtlicher: Facebook möchte mögliche Rechtsansprüche bzw. Klagen im Zusammenhang mit Gewinnspielen gegen Facebook so weit als möglich ausschließen. Deshalb ist so ziemlich alles im Zusammen- hang mit Gewinnspielen auf „Seiten“ (Fanpages) von Facebook verboten, da Seiten und deren Inhalte auf den Servern von Facebook liegen und den Facebook „terms of use“ unterliegen. Anwendungen dagegen liegen immer auf dem Server des Anwendungsentwicklers; ein Gewinnspiel darf innerhalb Facebook deshalb ausschließlich in einer Anwendung stattfinden, entweder als stand-alone Anwendung (canvas page) oder in eine Seite integriert (tab area).

Für Gewinnspielbetreiber sind natürlich gerade die sehr einfachen Aktionen wie z.B. Post im Stream attraktiv. Da gleichzeitig Facebook offenbar nicht in der Lage ist, das Einhalten der Richtlinien auch nur annähernd sicher zu stellen, sind Verstöße gegen die Richtlinien derzeit (noch?) eher der Normalfall als die Ausnahme. Je nach Projekt halten wir es deshalb zum derzeitigen Zeitpunkt also durchaus für einen praktikablen Ansatz, die eine oder andere Verletzung der Richtlinien in Kauf zu nehmen. Wichtig ist halt zu wissen, was man tut und für jedes Gewinnspiel einzeln einzuschätzen, welche Vor- und Nachteile bzw. Risiken Verletzungen der Richtlinien mit sich bringen.

In ein paar Beispielen möchten wir noch aufzeigen, was typische Richtlinien-Verletzungen sind und wie man alternativ jeweils Facebook- konform vorgehen könnte:

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