Joe und Leola waren vor Mark Zuckerberg auf Facebook – Geschichte neu erleben


Joe McDonald und Leola Lewis waren vor Mark Zuckerberg auf Facebook – zumindest theoretisch. Die beiden Studenten der Universität von Nevada gab es wirklich, sie haben 1915 bzw. 1913 ihren Abschluss gemacht und sind seit Jahren tot. Ihre Facebookprofile sind die Idee von Donnelyn Curtis, einer Mitarbeiterin der Universität, der damit Geschichte interessant machen will für die “Generation Facebook”.

Leola und Joe posten Beiträge und Fotos aus ihrem Studienalltag, wie Millionen von anderen Facebook-Nutzern auch, sie interessieren sich für die Musiker und Schauspieler des jungen 20. Jahrhunderts und denken über ähnliche Dinge nach wie wir heute. Nur eben in einem komplett anderen historischen Zusammenhang. Der wird von den Historiker akkurat recherchiert und ins Facebook-Zeitalter übersetzt.

Wie schon das inzwischen abgeschaltete Profil der israelischen Anti-Drogen-Behörde verstößt auch das junge Pärchen aus Nevada gegen die Facebook-Richtlinien, die ein Anlegen von Fake-Profilen untersagen.

“I know Facebook could decide that we’re breaking the rules and take it down but I don’t think they will. I hope they don’t.”, sagte Curtis im Interview mit dem US-Blog Mashable.

Das Interesse an den beiden Studenten ist jedenfalls riesig: Beide haben schon mehr als 2500 Freunde und eine rege Interaktion auf ihren Profilen.

Update: Wie zu erwarten war, hat Facebook die Profile inzwischen gesperrt.

Schnell Check: Ist meine Kampagne Richtlinienkonform?

Heute vormittag haben wir noch einmal auf die Adventskalender Anwendungen des vergangen Jahres verwiesen, von denen einige den Heiligen Abend 2010 nicht mehr erlebten, da Facebook diese vorzeitig abschaltete. Nicht nur in der Konzeption, sondern häufig auch in der Umsetzung, kommt deshalb die Frage auf: Ist die geplante Anwendung in dieser Form Richtlinienkonform?

Von Facebook gibt es dazu eine Schnellcheckliste.

Diese Checkliste geht auf die folgenden Bereiche ein:

  • Datenschutz
  • Daten und Inhalte
  • Soziale Kommunikationswege
  • Markenbildung und Funktionen
  • Richtlinien für Promotions

Wie der Name schon sagt handelt es sich dabei nur um einen Schnellcheck, der die gröbsten Fehlerquellen anspricht. Bei offenen Fragen empfiehlt sich aber immer noch ein Blick in die folgenden Dokumente:

Ein letzter Punkt betrifft deutsches Recht. Wenn eine Anwendung gegen dieses verstößt droht zwar keine unmittelbare Sperrung durch Facebook aber doch zumindest eine Unterlassungserklärung oder Klage durch einen Mitbewerber. Deshalb auch noch einmal der Link zum eBook Facebook Recht.

Facebook Ads: Neue Richtlinien

Neben den großen Änderungen, die Facebook gestern Abend vorgestellt hat, gibt es auch noch eine paar kleinere Änderungen an den Werberichtlinien, die für einige interessant sein könnten. Diese Werberichtlinien hat Facebook mit Datum 23.08.2011 aktualisiert.

  • Werbung für (online und offline) Glücksspiele ist außerhalb der USA nun unter Auflagen möglich und erlaubt.
  • Werbung für Nahrungsergänzungsmittel ist nun erlaubt, wenn diese nicht verschreibungspflichtig sind oder bestimmte Inhaltsstoffe enthalten.
  • Werbung für Internetapotheken ist untersagt

Um offenen Fragen zu klären hat Facebook zudem den Hilfebereich zu den Ads überarbeitet.

Leider haben wir keine alte Version der Werberichtlinien mehr vorliegen. Wir können also nicht sagen, ob es weitere Änderungen gab. Deshalb empfehlen wir jedem vor dem Anlegen einer neuen Kampagne die Richtlinien noch einmal genau durchzulesen. Zudem empfehlen wir einen Blick in unser E-Book zum Thema Facebook und Recht.

Neue Facebook Platform Policy Version online

Facebook Policy

Mit Datum 24.5.2011 hat Facebook eine neue Version der Platform Policy online gestellt. Erst vor zwei Wochen wurden die Promotion Guidelines von Facebook angepasst. Die Änderungen sind dieses Mal minimal:

  • Die Richtlinien betreffen nun nicht mehr nur die Facebook API sondern auch Daten, die über Social Plug-Ins generiert werden.
  • Das Facebook Credits Programm hat nun den “Beta” Status verlassen. Die Richtlinien erstrecken sich auch hierauf.
  • Facebook wendet zur Sperrung von Anwendungen nun auch voll- und halbautomatische Systeme an.
  • Verweise zur Kontaktaufnahme mit Facebook und Deeskalation von Policy Problemen wurden entfernt.
  • Facebook informiert den Administrator einer Anwendung vor der Sperrung per Mail: Communication with developers takes place via an email sent from the facebook.com or facebookmail.com domain to the Developer Contact email address registered to the application. To stay in touch, please ensure that your email address is current and that you do not filter out any such messages.

Gerade der letzte Punkt liegt auch uns am Herzen. Wenn ihr eine Anwendung nur in Auftrag gebt, lasst euch vom Programmierer im Zweifelsfalle auch als Administrator hinzufügen, damit ihr eine Kopie der Mail erhaltet. versucht euren Programmierer für das Thema zu sensibilisieren. Wenn ihr nicht sofort handelt und Facebook entsprechend antwortet ist die App weg.

Habt ihr die Platform Policy schon mal ganz gelesen? Wenn ihr den Like-Button auf eurer Seite verwendet wird es höchste Zeit!

Rechtssicher dank Social-Media-Guidelines | Rechtliche Stolperfallen beim Facebookmarketing Teil 15

Bild von jwisser CC-BY-SA

Niemand würde einen angestellten Kraftfahrer auf die Straße lassen, ohne ihn vorher nach dem Führerschein zu fragen. Oder einen unerfahrenen Angestellten auf eine Messe schicken, ohne ihm zu erklären wie er sich gegenüber potentiellen Kunden und Geschäftspartnern zu verhalten hat.

Warum lassen dann viele Unternehmen Mitarbeiter ihre Social Media-Aktivitäten betreuen, ohne die Mitarbeiter genauestens anzuweisen worauf sie achten sollen? Denn die Konsequenzen von Fehlern können mitunter so teuer sein wie ein Verkehrsunfall oder das Verprellen von potentieler Geschäftskontakten.

Nicht nur weil die Wirkung der Bemühungen mangels Sachkenntnis verpufft, sondern auch wegen der rechtlichen Haftung. Wer Mitarbeiter oder andere Personen mit der Betreuung der eigenen Facebookpräsenz beauftragt, muss für deren Rechtsfehler einstehen, was letztendlich Übernahme von (Abmahnungs)Kosten bedeutet.

Mit einer Social Media Policy kann nicht nur dieses Risiko gemindert, sondern auch die Qualität der Beiträge und der Imagepflege erheblich verbessert werden. (weiterlesen …)

WebMediaBrands
Mediabistro | All Creative World | Inside Network
Jobs | Education | Research | Events | News
Advertise | Terms of Use | Privacy Policy
Copyright 2011 WebMediaBrands Inc. All rights reserved.