Die 10 Geheimnisse erfolgreicher Facebook Gewinnspiele

iPad gewinnen? Schon wieder?

- Gastbeitrag von Benjamin Knecht und Alexander Geißenberger -

Die Fanpage ist geschaffen, das Profilbild gestaltet und die ersten Fans tummeln sich auf der Seite. Jetzt geht bei den meisten Fanpage Betreibern das Grübeln los. Welche Marketingmaßnahmen werden zur Steigerung der Fanzahl umgesetzt?

Jeder Fanpage Betreiber kommt irgendwann auf die Idee, ein Gewinnspiel anzubieten um das Fanwachstum zu beschleunigen. Die Ideen hinter diesen Gewinnspielen sind meistens seit Jahren verbraucht, uninteressant und die Preise variieren zwischen: iPad 16GB und iPad 32GB.

Das Ziel hinter diesem Handeln ist klar: So viele Fans wie möglich in kurzer Zeit generieren. Um die Qualität der Fanpage so nicht negativ zu beeinflussen, sondern nachhaltig zu arbeiten, müssen einige Dinge beachtet werden.

1. Die Idee – Kreativität ist wichtiger als hochpreisige Gewinne

Nach vielen Gesprächen mit unseren Kunden fällt auf, dass sich die Ideen über komplexe Gewinnspiele überhäufen und aus einer relativ einfachen Angelegenheit umständliche Kreationen entstehen. Im schlimmsten Fall hat der Facebook User am Ende keine Lust mehr mitzumachen, da er bereits eine Anleitung für das ausgeschriebene Gewinnspiel benötigt. Die Aufgabe ist daher: Finde einen Aufhänger, der sich in deinen Marketingmix einbindet – und in der Einführung einfach ist.

2. Attraktive und ausgewogene Preise nah am eigenen Produkt

iPad zu gewinnen: Der Standard Gewinn, den jedes Unternehmen ausspielt, das sich entweder keine Gedanken macht oder keine kreativen Köpfe für die Gewinnspiel-Erstellung engagieren will. Erfolgreiche Gewinnspielbetreiber schaffen es, durch kreative Gewinne eine wesentlich engere Bindung an deren Zielgruppe zu erwirken. Limitierte Gewinne, die den Brand beinhalten, funktionieren in der Regel sehr gut.

Zum Beispiel: Harley Davidson Deutschland spielt bei einer Weihnachtsaktion Schokoladen-Nikoläuse im Bikerdress aus. Durch die richtige Auswahl der Preise erfolgt somit eine Abgrenzung gegenüber der Masse. Die Folge: Die Bereitschaft der Fans und Teilnehmer, das Gewinnspiel zu sharen, wächst enorm. Der User identifiziert sich nicht mit einem hochwertigem Gewinn oder einer Marke, sondern einem Lifestyleprodukt ohne monetären Wert. Ist die eigene Marke noch nicht zum Kult geworden? Dann kooperiert mit einem Brand, der eure Zielgruppe anspricht, aber in keinem Konkurrenzverhältnis zu eurem Unternehmen steht. Das Potential an neuen Fans wächst also, da euer Koop-Partner euer Gewinnspiel sicher auch auf seiner Pinnwand veröffentlicht.

3. Die Facebook Promotion Guidelines beachten

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Schnell Check: Ist meine Kampagne Richtlinienkonform?

Heute vormittag haben wir noch einmal auf die Adventskalender Anwendungen des vergangen Jahres verwiesen, von denen einige den Heiligen Abend 2010 nicht mehr erlebten, da Facebook diese vorzeitig abschaltete. Nicht nur in der Konzeption, sondern häufig auch in der Umsetzung, kommt deshalb die Frage auf: Ist die geplante Anwendung in dieser Form Richtlinienkonform?

Von Facebook gibt es dazu eine Schnellcheckliste.

Diese Checkliste geht auf die folgenden Bereiche ein:

  • Datenschutz
  • Daten und Inhalte
  • Soziale Kommunikationswege
  • Markenbildung und Funktionen
  • Richtlinien für Promotions

Wie der Name schon sagt handelt es sich dabei nur um einen Schnellcheck, der die gröbsten Fehlerquellen anspricht. Bei offenen Fragen empfiehlt sich aber immer noch ein Blick in die folgenden Dokumente:

Ein letzter Punkt betrifft deutsches Recht. Wenn eine Anwendung gegen dieses verstößt droht zwar keine unmittelbare Sperrung durch Facebook aber doch zumindest eine Unterlassungserklärung oder Klage durch einen Mitbewerber. Deshalb auch noch einmal der Link zum eBook Facebook Recht.

Fünf Facebook Marketing Mythen – Mythos 5

Credits: reckmann / photocase.com

Credits: reckmann / photocase.com

Diese Woche soll es jeden Tag einen Facebook Marketing Mythos geben, den wir hier entzaubern wollen. Damit wollen wir nicht nur einige Vermarkter auf den Boden der Tatsachen zurück holen, sondern auch Marketing- und Agenturmitarbeitern eine kleine Argumentationshilfe an die Hand geben.

Dieser Beitrag ist Teil einer Artikelserie. Alle bisher veröffentlichten Artikel finden sich hier.

Mythos 5: Verstöße bleiben ungeahndet

Lange lange Zeit hat sich Facebook nur auf eines konzentriert: Wachstum um jeden Preis. Dabei wurden Nebenkriegsschauplätze wie etwa der Schutz persönlicher Daten aber auch Verstöße gegen diverse Richtlinien, Regeln und Gesetze sowohl durch Facebook selbst als auch durch deren Nutzer fast immer ignoriert und übergangen.

Doch die Zeiten ändern sich. Facebook bereitet sich auf einen (mittelfristig) kommenden Börsengang vor und kann schlechte Presse inzwischen nicht mehr so einfach ignorieren, wie noch vor einem Jahr.

Da Facebook personell nach wie vor stark unterbesetzt ist – ca. 3000 Mitarbeiter auf 600 Mio Nutzer -, und die Menge an eingestellten Inhalten / Fanpages / Wettbewerben niemals überprüfen kann, wurden neue Wege etabliert. So sind seit einigen Monaten voll und halbautomatische Systeme aktiv, welche sowohl Fanpages als auch Anwendungen abschalten (können). Konkret bedeutet dies: Ein Algorithmus entscheidet an Hand verschiedener Faktoren, ob eine Anwendung oder Page nun gut der böse ist.

Zu diesen Faktoren zählt:  (weiterlesen …)

Brauchen wir eine Facebook Page Netiquette?

"Seid lieb zu einander" - Sollte als Netiquette genügen

"Seid lieb zu einander" - Sollte als Netiquette genügen

“Totgesagte leben länger.” Dieser Satz scheint auch für die Netiquette zu gelten. Eingeführt für die Kommunikation im Usenet und in Foren der 90er Jahre, findet sie sich neuerdings auf immer mehr Facebook Seiten, besonders größerer Unternehmen.

Da wird dann häufig der höfliche Umgang untereinander empfohlen und die Werbung für andere Seiten und Produkte der Mitbewerber untersagt. Manchmal finden sich aber auch ganz interessante Sätze, wie etwa bei BurgerKing: Aufrufe zu Demonstrationen und Kundgebungen jeglicher politischer Richtung bitten wir zu unterlassen.

Aber brauchen Facebook Pages eine Netiquette? Wir glauben eher nicht.

Facebook ist ein offenes und freies Kommunikationsmedium. Wer sich als Unternehmen in Facebook begibt, muss damit leben können, dass sowohl mit als auch über ihn geredet wird. Das Gespräche manchmal auch unsachlich und beleidigend werden ist eine Gefahr des Mediums, dem man mit entsprechenden Community Managern und Redakteuren häufig begegnen kann. Zumal die Regeln der von uns gefunden Netiquetten so allgemein und nichts sagend sind, dass die Seite sicher auch ohne auskommen würde. Das zeigt sich übrigens auch an den Zugriffszahlen auf die entsprechenden iFrame Anwendungen die im ein bis zweistelligen Bereich liegen. (weiterlesen …)

Nutzung der Marke Facebook, der Markenlogos und Screenshots | Rechtliche Stolperfallen beim Facebookmarketing Teil 12

- Gastbeitrag von Thomas Schwenke und Sebastian Dramburg aus der Reihe “Rechtliche Stolperfallen beim Facebookmarketing” -

Facebook ist eine starke Marke, die von dem US-Unternehmen mit Bedacht gepflegt und kontrolliert wird. Es ist es Facebooks Absicht, dass Personen und Unternehmen möglichst häufig darauf verweisen, dass sie „auf Facebook sind“. Gleichzeitig möchte es verhindern, dass jemand anderes den Markenwert für seine wirtschaftlichen Zwecke ausbeutet. Daher nimmt Facebook den gesetzlichen Markenschutz in Anspruch und setzt dazu noch eigene Regeln, die die Nutzung der Marke und deren Logos eingrenzen.

Dieser Beitrag erläutert wann die Nutzung der Marke Facebook, sowie deren Logos erlaubt und wann sie verboten ist sowie welche Grenzüberschreitungen risikofrei sind.

Rechtliche Bedingungen

Facebook bietet einen sehr guten Bereich für Markengenehmigungen, der jedoch darüber hinausgeht, was Facebook nach dem Gesetz verbieten darf

  • Das Gesetz verbietet es gleich oder ähnlich klingende Marken oder gleich oder ähnlich aussehende Logos im geschäftlichen Verkehr für gleich oder ähnlich klingende Produkte zu benutzen. Ebenso ist es nicht erlaubt, dass eine bekannte Marke positiv wie negativ ausgebeutet wird, auch wenn es sich nicht um ähnliche Produkte handelt (§ 14 Abs.2 Markengesetz (MarkenG)).
  • Die grafischen Logos können zu dem durch das Urheberrecht geschützt sein, wenn sie hinreichend individuell und kreativ sind und nicht lediglich zweckmäßig und alltäglich (§ 2 Abs.1 Nr.4 Urhebergesetz (UrhG)).
  • Facebook selbst verbietet zunächst in der Nr. 5.6 der Nutzungsbedingungen seine „Urheberrechte und Markenzeichen“ sowie ähnliche und zu verwechselnde Zeichen ohne schriftliche Genehmigung zu verwenden
  • Diese Genehmigungen sind in einem speziellen „Bereich für Markengenehmigungen“ zu finden, in dem die Nutzung der Facebook-Marken, -Logos, -Buttons und –Screenshots erläutert wird. Dort findet sich auch ein Antragsformular mit dem eine über die in diesem Bereich erlaubten Nutzungen angefragt werden können.

Markenrechte sollten unbedingt beachtet werden, weil die Verstöße gegen Markengesetze zu den teuersten Rechtsfehlern gehören und Kosten von mehreren Tausend Euro nach sich ziehen können. Facebook kann in solchen Fällen eine Abmahnung aussprechen oder eine Klage erheben, aber auch das Gesamte Konto sperren. Ebenfalls sind Abmahnungen seitens der Konkurrenz zu befürchten, wenn Markenrechte verletzt werden.

Praxistipp 1: Verwechslung mit „Facebook“ vermeiden

Das Gesetz verbietet, dass die Bezeichnung „Facebook“ für ähnliche Produkte oder Leistungen verwendet wird. Das gilt auch für ähnlich klingende Bezeichnungen. Letztendlich kommt es darauf an, ob ein durchschnittlicher Nutzer die beiden Angebote verwechseln könnte oder denken könnte, sie sind auf irgendeine Art und Weise verbunden. So dürfte sich ein Onlineforum (zwar kein gleiches, aber ähnliches Angebot wie die Plattform Facebook) nicht „Facebonk“ (ähnlich klingende Bezeichnung) nennen. (weiterlesen …)

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