Nutzung der Marke Facebook, der Markenlogos und Screenshots | Rechtliche Stolperfallen beim Facebookmarketing Teil 12
- Gastbeitrag von Thomas Schwenke und Sebastian Dramburg aus der Reihe “Rechtliche Stolperfallen beim Facebookmarketing” -
Facebook ist eine starke Marke, die von dem US-Unternehmen mit Bedacht gepflegt und kontrolliert wird. Es ist es Facebooks Absicht, dass Personen und Unternehmen möglichst häufig darauf verweisen, dass sie „auf Facebook sind“. Gleichzeitig möchte es verhindern, dass jemand anderes den Markenwert für seine wirtschaftlichen Zwecke ausbeutet. Daher nimmt Facebook den gesetzlichen Markenschutz in Anspruch und setzt dazu noch eigene Regeln, die die Nutzung der Marke und deren Logos eingrenzen.
Dieser Beitrag erläutert wann die Nutzung der Marke Facebook, sowie deren Logos erlaubt und wann sie verboten ist sowie welche Grenzüberschreitungen risikofrei sind.
Rechtliche Bedingungen

Facebook bietet einen sehr guten Bereich für Markengenehmigungen, der jedoch darüber hinausgeht, was Facebook nach dem Gesetz verbieten darf
- Das Gesetz verbietet es gleich oder ähnlich klingende Marken oder gleich oder ähnlich aussehende Logos im geschäftlichen Verkehr für gleich oder ähnlich klingende Produkte zu benutzen. Ebenso ist es nicht erlaubt, dass eine bekannte Marke positiv wie negativ ausgebeutet wird, auch wenn es sich nicht um ähnliche Produkte handelt (§ 14 Abs.2 Markengesetz (MarkenG)).
- Die grafischen Logos können zu dem durch das Urheberrecht geschützt sein, wenn sie hinreichend individuell und kreativ sind und nicht lediglich zweckmäßig und alltäglich (§ 2 Abs.1 Nr.4 Urhebergesetz (UrhG)).
- Facebook selbst verbietet zunächst in der Nr. 5.6 der Nutzungsbedingungen seine „Urheberrechte und Markenzeichen“ sowie ähnliche und zu verwechselnde Zeichen ohne schriftliche Genehmigung zu verwenden
- Diese Genehmigungen sind in einem speziellen „Bereich für Markengenehmigungen“ zu finden, in dem die Nutzung der Facebook-Marken, -Logos, -Buttons und –Screenshots erläutert wird. Dort findet sich auch ein Antragsformular mit dem eine über die in diesem Bereich erlaubten Nutzungen angefragt werden können.
Markenrechte sollten unbedingt beachtet werden, weil die Verstöße gegen Markengesetze zu den teuersten Rechtsfehlern gehören und Kosten von mehreren Tausend Euro nach sich ziehen können. Facebook kann in solchen Fällen eine Abmahnung aussprechen oder eine Klage erheben, aber auch das Gesamte Konto sperren. Ebenfalls sind Abmahnungen seitens der Konkurrenz zu befürchten, wenn Markenrechte verletzt werden.
Praxistipp 1: Verwechslung mit „Facebook“ vermeiden
Das Gesetz verbietet, dass die Bezeichnung „Facebook“ für ähnliche Produkte oder Leistungen verwendet wird. Das gilt auch für ähnlich klingende Bezeichnungen. Letztendlich kommt es darauf an, ob ein durchschnittlicher Nutzer die beiden Angebote verwechseln könnte oder denken könnte, sie sind auf irgendeine Art und Weise verbunden. So dürfte sich ein Onlineforum (zwar kein gleiches, aber ähnliches Angebot wie die Plattform Facebook) nicht „Facebonk“ (ähnlich klingende Bezeichnung) nennen. (weiterlesen …)














