Die Nachrichten über neue Facebook Funktionen überschlagen sich gerade. Nach der Abo-Funktion, den Vanity-URLs ohne Mindestfanzahl und der Info über geteilte Inhalte hat Facebook nun auch die Art geändert, wie Nutzer mit Facebook Pages interagieren können.

Bisher war es so, dass die Funktion Beiträge auf einer Fanpage zu hinterlassen und vorhandene Beiträge zu kommentieren daran gekoppelt war, dass man Fan der entsprechenden Seite sein musste. Diese “Hürde” ist nun gefallen. Jeder kann auf einer Page Nachrichten hinterlassen.
Dadurch werden wir in Zukunft wohl seltener Pages sehen, die in Folge eines Shitstorms oder einer Kampagne gegen das Unternehmen, unglaubliches Fanwachstum verzeichnen können. Ein Beispiel wäre hier sicher die Deutsche Bahn. Dort mussten die Kritiker vor über einem Jahr erst Fan werden (und so die Seite im eigenen Netzwerk verbreiten) um ihre Nachricht hinterlassen zu können. In Zukunft können Kritiker, aber auch Fans, also einfach so auf die Pinnwand posten.
Wir finden die neue Funktion gut. So wird niemand zu einem Commitment zu einer Seite gezwungen, von der er gar kein Fan ist. Dies wird aber unter Umständen auch ein etwas geringeres Fanwachstum nach sich ziehen. Für Seitenbetreiber bedeutet dies aber auch erhöhte Wachsamkeit, da es wie gesagt keine Hürde mehr zwischen Nutzer und Page Pinnwand gibt.

Info aus dem Facebook Crisis Dokument (Quelle: Facebook)
Wir haben ja heute erst einen Beitrag über die “Die 10 wichtigsten Regeln im Umgang mit Kritik auf Facebook” veröffentlicht. Erst kürzlich hat auch Facebook ein eigenen kürzeres Whitepaper zu diesem Thema veröffentlicht.
In dem zwei Seiten langem Dokument “Social Media Crisis Response Guidelines” behandelt Facebook in 7 Tipps den Umgang mit Kritik im Social Web, und erklärt auch welche Einstellungen der Facebook Page vorgenommen werden können.
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- Gastbeitrag von Thomas Schwenke und Sebastian Dramburg aus der Reihe “Rechtliche Stolperfallen beim Facebookmarketing” -
Direkt, ehrlich und authentisch soll Social-Media-Kommunikation sein. Kein Marketing-Bla-Bla, das durch mehre Marketinginstanzen im Unternehmen gegangen ist und ohne Ecken und Kanten bei den Kunden ankommt. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, dass sich zwar der Ton und die Beziehung zum Kunden geändert haben mögen, aber nicht die Gesetze. Daher dürfen Unternehmen nie vergessen, dass sie sich nicht in einem privaten Kreis, sondern weiterhin im Wettbewerb befinden, in dem die Konkurrenten sie sehr wahrscheinlich beobachten und sich nicht alles werden gefallen lassen.

Besser nicht – Konkurrentenschelte auf Facebook (Bild fPat , CC BY)
Rechtliche Bedingungen
- Wer falsche Tatsachen behauptet und sie nicht nachweisen kann macht sich der üblen Nachrede schuldig (§ 186 Strafgesetzbuch (StGB) . Wer dies tut, obwohl er sogar weiß, dass die Tatsache falsch ist begeht sogar eine Verleumdung (§ 187 StGB).
- Die Verletzung der Ehre einer Person, ist als Beleidigung strafbar (§ 185 StGB). Aber auch Unternehmen können durch herabwürdigende Meinungen, so genannte Schmähungen, rechtswidrig verletzt werden (§ 823 Abs.1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).
- Wer die Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft handelt wettbewerbswidrig (§ 4 Nr.7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)) . Das ist auch der Fall wenn über Waren, Dienstleistungen, das Unternehmen selbst oder die Mitglieder der Unternehmensleitung Tatsachen behauptet oder verbreitet werden, die geeignet sind, den Betrieb des Unternehmens oder den Kredit des Unternehmers zu schädigen (§ 4 Nr.8 UWG).
- Ganz enge Grenzen sind dem Vergleich von eigenen Leistungen mit denen von Wettbewerbern gesetzt. Insbesondere müssen dich die Leitungen in ihren Eigenschaften wirklich vergleichbar sein. So darf Ford z.B. nicht sagen, deren Autos fahren günstiger als die von Opel. Nur wenn beide Fahrzeuge gleichen Hubraum, Kraftstoffart, etc. haben, darf so ein Vergleich statt finden (§ 6 UWG).
- Die Befolgung dieser Gesetze wird auch im Punkt 5.1. der Facebook-Nutzungsbedingungen verlangt.
Die Bandbreite der Folgen bei Verstoß gegen diese Regeln ist groß. So können Wettbewerber, Unternehmen oder Personen, deren Rechte verletzt wurden eine Unterlassung nebst Schadensersatz verlangen. Ferner drohen nach dem Strafrecht Geldstrafen oder Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren. Und nicht zuletzt kann auch Facebook mit einer Accountsperrung reagieren, wenn der Nutzer zugleich Facebooks Kredit gefährdet oder Facebook mit in die Haftung ziehen könnte.
Praktische Umsetzung
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Rauer Wind für Deutsche Bahn auf Facebook
Vor genau einer Woche hatten wir über den Start der Deutschen Bahn auf Facebook berichtet. Dabei waren wir relativ neutral, haben das Vorgehen der Bahn beschrieben und den Einsatz ihre Tool etwas kritisch betrachtet. Ein Blick in die Auswertung der Fanzahlen zeigt: Zumindest quantitativ war der Start mit über 18.300 Fans innerhalb von einer Woche nicht schlecht. Der auf den ersten Blick quantitative Erfolg wird aber schnell getrübt durch viele Beiträge im Social Web, welche die Aktivitäten der Bahn kritischer betrachten. Der zentrale Angriffspunkt ist die ganz klar auf das Angebot zentrierte Strategie der Bahn, welche leider fern von einer wirklichen Kommunikation mit den Nutzer ist. Dabei war eigentlich zu erwarten, dass in Zeiten von Stuttgart 21 und anderen Problemen sich die Kommunikation auf Facebook nicht nur um ein Angebot drehen kann.
Hier einige Stimmen aus anderen Medien zusammengefasst:
PR-Blogger: Deutsche Bahn gerät mit neuem Facebook-Angebot unter Druck
Über die Deutsche Bahn wird auf Twitter und Facebook immer sehr gerne und viel gesprochen. Doch mit dieser Kundenkommunikation hatte die Deutsche Bahn anscheinend so nicht auf ihrem heute gestarteten Facebook-Angebot gerechnet. Innerhalb nur eines Tages stieg die Zahl auf rund 3.000 Fans. Doch es blieb auf der Facebook-Seite nicht bei Lobeshymnen wie “Ach wie schön!” oder “Das ist ja toll!” Die Bahn wollte nur Marketing für ein Produkt machen und musste sich dann doch auf die Kundenkommunkation einlassen, in der es durchaus auch kritisch zur Sache geht.
Die Frankfurter Agentur Ogilvy hatte von der Bahn den klaren Auftrag bekommen, eine Fahrkarte speziell für die Facebook-Gemeinde zu promoten. Für 25 Euro durch ganz Deutschland. Bedingung: “Fan” des (Weiterlesen auf PR-Blogger.de)
TAZ: Chef-Ticket? Anfänger-Ticket! (weiterlesen …)