Facebook & Recht, Statusupdates und Links auf Google, 6 Tipps für legale Promotions, Aufklärung zum Mindestbetrag für Page Promotions (Kurzmitteilungen 28)

Ein paar Stories der letzten Tage die wir nicht abdecken konnten….

Social Media Marketing & Recht – Nutzungsbedingungen begrenzen Werbemöglichkeiten.

Im ersten Teil dieser Beitragsreihe zu den rechtlichen Grenzen des Social Media Marketing (SMM) sind die wesentlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen dargestellt worden. Mindestens ebenso wichtig sind allerdings die Nutzungsbedingungen (auch Terms of Service (ToS)) der Plattform auf der Werbemaßnahmen durchgeführt werden sollen.

Den Betreibern von Social Networks steht das sogenannte „virtuelle Hausrecht“ zu, aufgrund dessen diese die „Spielregeln“ festlegen können, was auf der Plattform zulässig und was verboten sein soll. Unter bestimmten Voraussetzungen (Stichwort: Haftung für User Generated Content) können die Plattformbetreiber auch für das verantwortlich gemacht werden, was Dritte auf der Seite einstellen. Insoweit liegt es im höchsteigenen Interesse des jeweiligen Betreibers, die Grenzen der Plattformen klar zu kommunizieren und über die jeweiligen Nutzungsbedingungen auch mit dem jeweils angemeldeten Nutzer rechtsverbindlich zu vereinbaren. (Weiterlesen auf Rechtzweinull.de)

Links von Twitter und Facebook? Wie zählen sie?

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Gewinnspiele: Facebook hat dazu Richtlinien. So what? (Whitepaper Thursday 5)

Martin Zelewitz ist geschäftsführender Gesellschafter der AVISEO internetmarketing GmbH mit Sitz in Salzburg. Unter dem Motto „wir bringen Menschen auf Ihre Seite“ sorgen wir bei AVISEO dafür, dass unsere Kunden Ihre Zielgruppe im Internet erreichen. Dies tun wir vornehmlich in den Bereichen SEO, SEM und Social Media Marketing.

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Diesen Beitrag haben wir heute auch als Whitepaper veröffentlicht:
Download:  Whitepaper – Facebook Gewinnspiel Richtlinien (7,7 MB)
(oder zum Einbinden und Sharen auf Scribd)

Die Richtlinien für Gewinnspiele sind seit Anfang November 2009 neu. Die wenig detaillierten Formulierungen lassen Platz für Interpretationen. Dies, zumal auch von Facebook wenig Hilfestellungen kommt, wie denn die Richtlinien wirklich auszulegen sind. Eine Ausnahme war da die Klarstellung, dass man die Teilnahme am Gewinnspiel nur Fans vorbehalten kann (vgl. eine Erweiterung des Puntkes 4.2. der englischsprachigen Richtlinien – in der deutschen Version noch nicht aktualisiert).

Doch der Reihe nach: Hintergrund für die neuen Regeln ist eindeutig ein rechtlicher: Facebook möchte mögliche Rechtsansprüche bzw. Klagen im Zusammenhang mit Gewinnspielen gegen Facebook so weit als möglich ausschließen. Deshalb ist so ziemlich alles im Zusammen- hang mit Gewinnspielen auf „Seiten“ (Fanpages) von Facebook verboten, da Seiten und deren Inhalte auf den Servern von Facebook liegen und den Facebook „terms of use“ unterliegen. Anwendungen dagegen liegen immer auf dem Server des Anwendungsentwicklers; ein Gewinnspiel darf innerhalb Facebook deshalb ausschließlich in einer Anwendung stattfinden, entweder als stand-alone Anwendung (canvas page) oder in eine Seite integriert (tab area).
Für Gewinnspielbetreiber sind natürlich gerade die sehr einfachen Aktionen wie z.B. Post im Stream attraktiv. Da gleichzeitig Facebook offenbar nicht in der Lage ist, das Einhalten der Richtlinien auch nur annähernd sicher zu stellen, sind Verstöße gegen die Richtlinien derzeit (noch?) eher der Normalfall als die Ausnahme. Je nach Projekt halten wir es deshalb zum derzeitigen Zeitpunkt also durchaus für einen praktikablen Ansatz, die eine oder andere Verletzung der Richtlinien in Kauf zu nehmen. Wichtig ist halt zu wissen, was man tut und für jedes Gewinnspiel einzeln einzuschätzen, welche Vor- und Nachteile bzw. Risiken Verletzungen der Richtlinien mit sich bringen.
In ein paar Beispielen möchten wir noch aufzeigen, was typische Richtlinien-Verletzungen sind und wie man alternativ jeweils Facebook- konform vorgehen könnte:

Doch der Reihe nach: Hintergrund für die neuen Regeln ist eindeutig ein rechtlicher: Facebook möchte mögliche Rechtsansprüche bzw. Klagen im Zusammenhang mit Gewinnspielen gegen Facebook so weit als möglich ausschließen. Deshalb ist so ziemlich alles im Zusammen- hang mit Gewinnspielen auf „Seiten“ (Fanpages) von Facebook verboten, da Seiten und deren Inhalte auf den Servern von Facebook liegen und den Facebook „terms of use“ unterliegen. Anwendungen dagegen liegen immer auf dem Server des Anwendungsentwicklers; ein Gewinnspiel darf innerhalb Facebook deshalb ausschließlich in einer Anwendung stattfinden, entweder als stand-alone Anwendung (canvas page) oder in eine Seite integriert (tab area).

Für Gewinnspielbetreiber sind natürlich gerade die sehr einfachen Aktionen wie z.B. Post im Stream attraktiv. Da gleichzeitig Facebook offenbar nicht in der Lage ist, das Einhalten der Richtlinien auch nur annähernd sicher zu stellen, sind Verstöße gegen die Richtlinien derzeit (noch?) eher der Normalfall als die Ausnahme. Je nach Projekt halten wir es deshalb zum derzeitigen Zeitpunkt also durchaus für einen praktikablen Ansatz, die eine oder andere Verletzung der Richtlinien in Kauf zu nehmen. Wichtig ist halt zu wissen, was man tut und für jedes Gewinnspiel einzeln einzuschätzen, welche Vor- und Nachteile bzw. Risiken Verletzungen der Richtlinien mit sich bringen.

In ein paar Beispielen möchten wir noch aufzeigen, was typische Richtlinien-Verletzungen sind und wie man alternativ jeweils Facebook- konform vorgehen könnte:

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