Facebook verschiebt Timeline Start auf Donnerstag

Nicht nur das Ende der “unsicheren” Anwendungen ohne SSL Unterstützung war für den 1. Oktober geplant, sondern auch der Beginn des Timeline Roll-Outs. Bei der Timeline handelt es sich um das neue persönliche Facebook Profil, in dem ein Nutzer seine komplette Facebook Lebensgeschichte (und auch die seiner Freunde) nachverfolgen kann.

Der Beta Test der Timeline in dem nur Facebook Entwickler die Timeline freischalten konnten lief seit der offiziellen Vorstellung des Features auf der f8 am 22. September.

Grund für die Verzögerung könnte laut allfacebook.com eine Klage durch timelines.com sein, die durch die Verwendung des Namens ihre eignen Rechte verletzt sehen. Ein amerikanisches Gericht hatte den Antrag von Timelines.com auf eine einstweilige Verfügung gegen die Nutzung des Markennamens abgelehnt, ließ aber die Möglichkeit zu einer weiteren Klage offen. Laut Gerichtsakten hat Facebook Produktmanager Sam Lessin, dass das Timeline Feature nicht eingeführt werde, bevor die beiden Parteien sich nicht am heutigen Dienstag getroffen hätten. Ob es danach zu weiteren Verzögerungen kommen kann ist nicht klar. Die Funktionen von timelines.com und der Facebook Timeline unterscheiden sich erheblich.

Betroffen von der Verschiebung ist zudem der Start des neuen OpenGraph. Auch hier sollte es ab  dem 1. Oktober möglich sein eigenen Objekte und Interaktionen zu hinterlegen. Dies funktioniert bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

Nach Informationen von Mashable sollen bereits 1,1 Millionen Nutzer des Netzwerks den inoffiziellen Weg über die Entwickler Anwendung gegangen sein, um die Timeline für das eigenen Profil freizuschalten.

Mann beansprucht 84% von Facebook

Ein Mann aus dem Bundesstaat New York hat bei seinem zuständigen Bezirksgericht eine Klage gegen Facebook angestrengt. Nach eigenen Angaben will er im April 2003 einen Vertrag mit Zuckerberg über die Entwicklung und das Webdesign von “The Face Book” geschlossen haben. Dieser Vertrag sichere ihm eine Einmalzahlung von 1000$ so wie 50% der Anteile an der Webseite zu, so seine Aussage. Zusätzlich solle er für jeden Tag Verzögerung in der Veröffentlichung der Webseite nach dem 1. Januar 2004 einen weiteren Prozent Anteil erhalten.

Allfacebook.com hat folgenden Ausschnitt aus der Klageschrift veröffentlicht:

[...] for the purchase and design of a suitable website for the project Seller [Zuckerberg] has already initiated that is designed to offer the students of Harvard university [sic] access to a wesite [sic] similar to a live functioning yearbook with the working title of ‘The Face Book’.

Demnach ständen ihm 84% der Anteile an Facebook zu. Facebooks Anwälte versuchen nun die unrechtmäßige der Klage zu belegen und die Klage an ein Bundesgericht zu leiten. Eine der ersten Folgen aus der Klage ist jedoch, dass Facebook derzeit auf richterliche Anordnung keine Anteile an der Firma veräußern oder übertragen darf.


Breaking News: Rechtsstreit zwischen der VZ-Gruppe und Facebook niedergelegt

Facebook und die Holtzbrink Gruppe als Betreiber von StudiVZ haben ihren Rechtsstreiten in der USA sowie in Deutschland niedergelegt. Wie das Presseportal berichtet werden beide Parteien als Teil der Einigung ihre Netzwerke unverändert weiter betreiben können.

Facebook erhält im Zuge der Einigung eine Zahlung. Beide Parteien haben sich darauf verständigt, keine weiteren Einzelheiten offenzulegen. (Presseportal.de)

Zu dem Rechtsstreit war es gekommen, nachdem Facebook eine Klage gegen StudiVz angestrengt hatte, da es sich hier um ein Plagiat des amerikanischen Netzwerkes handeln soll. Gründe waren das bis auf die Farbe identische Aussehen und der selbe Funktionsumfang beider Netzwerke 2006. Facebook startete bereits 2004. StudiVz ein Jahr später.

Der Kampf um das größte deutsche Netzwerke kann mit dem Ende des Rechtsstreits nun wieder auf der Ebenen des Funktionsumfangs und des Nutzermehrwerts ausgetragen werden. Hier hat Facebook im Moment die Nase vorne.

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