Vorletzte Woche haben wir euch vier Möglichkeiten vorgestellt, den alten Facebook Chat wieder zurück zu bekommen. Da euch dieses Thema so sehr bewegt hat, wollen wir heute eine klitzekleine Änderung nicht verschweigen.

Neue Funktion mit großer Wirkung
Facebook hat direkt an der Kontaktleiste einen kleinen Button eingebaut, mit dem ihr die Kontaktleiste einfach ausblenden könnt. So wie damals, beim guten alten Chat. Die Kontaktleiste springt auch erst dann wieder auf, wenn der Nutzer auf “Chat” klickt.
Dieser Button ändert aber nichts daran, dass Facebook die Kontakte nach Relevanz sortiert. Wir glauben auch nicht, dass sich hieran in naher Zukunft etwas ändern wird.

Der Facebook Senden Button in Aktion
Gerade erst ist der Like-Button ein Jahr alt geworden, schon bekommt er einen kleinen Bruder. Der neue Senden Button ist für alle Fälle bestimmt, in denen keinen Meldung im Newsstream des Nutzer erscheinen soll, sondern einfach nur eine Meldungen an einen oder mehrere Freunde gesendet werden soll. Über die Eingabe der Namen von Freunden oder Gruppen oder eine E-Mail Adresse kann der Empfängerkreis für einen geteilten Inhalt bestimmt werden. Nach der One-To-Many Kommunikation des Like-Buttons zieht damit eine One-To-One Kommunikation bei Facebook ein. Damit wird es Facebook noch besser möglich feste Beziehungen und gemeinsame Interessen unter Freunden zu erkennen und zu bedienen.
Mit dem Senden Button gibt es nun auch keine Notwendigkeit mehr den Share-Button einzusetzen, da der neue Senden Button dessen Funktionalität komplett abbildet.
Für die eigene Seite steht der Button als einfaches Social-Plugin zur Verfügung. Administratoren, welche die JavaScript API bereits installiert haben erzeugen den Button mit einem einfachen:
<fb:send href="example.com" font=""></fb:send>
Eine Webseite kann nun entweder den Like Button allein (alles wie bisher), oder den Senden Button (wie oben beschrieben) oder aber beide nebeneinander verwenden. Für beide Buttons muss der bisherige Like-Button mur um einen “send=true” Parameter erweitert werden.
Wir haben bei uns jetzt beide Buttons eingebunden, hätten es aber schöner gefunden, wenn beide Funktionen in einem Button hätten vereinigt werden können. Vorerst werden wir beide Buttons drin lassen und beobachten, wie sich dies für unsere Seite auswirkt. Dafür wird der Senden-Button bald auch in den Insights zu finden sein.
Wie findet ihr den neuen Button? Werdet ihr ihn bei euch einsetzen?

Verbesserte Vorschau des Post auf Facebook
Facebook hat heute ein kleines Update für den Like Button veröffentlicht. Die Änderungen sind Minimal deshalb berichten wir nur kurz darüber:
- Sobald ein Inhalt “geliked” wird erschein ab jetzt ein grauer Button mit einem Häkchen. Zuvor war hier nur ein Text inklusive “Unlike”-Link.
- Ein Like kann nun wieder entfernt werden in dem man auf das Häkchen des Buttons klickt (wird zu einem kleinen Kreuz)
- Der Dialog bei Mouseover wurde verbessert und stellt nun den Post auf Facebook deutlich besser dar. Die Schaltfläche “Auf Facebook veröffentlichen” löst den Post mit Kommentar auf Facebook aus. (Update: Der normale Post auf Facebook wird natürlich immer noch automatisch ausgelöst)
- Auch der Like-Button auf anderen Social Plugins wurde gleichzeitig überarbeitet. Als Beispiel haben wir euch ein Screenshot unserer Like-Box in diesen Beitrag gepackt.
Ein kleines und eher kosmetischen Update. Wir werden unsere Statistiken in den nächsten Tagen beobachten, und sehen ob der neue Dialog die Nutzer noch etwas mehr zum posten anregt. Testet doch den aktualisieren “Gefällt mir” Button direkt an diesen Beitrag. Ist euch noch mehr aufgefallen?

Auch in den Social Plugins von Facebook wurde der Button angepasst
- Gastbeitrag von Thomas Schwenke und Rechtsanwalt Sebastian Dramburg aus der Reihe “Rechtliche Stolperfallen beim Facebookmarketing” -

Einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren von Facebook sind die Social Plugins, die außerhalb der Facebook-Plattform eingebunden werden können. Der prominenteste Vertreter ist der Like-Button (auf deutsch „Gefällt mir“-Schaltfläche), mit dem Nutzer ihre Vorliebe für einen Webinhalt ausdrücken können. Weitere Vertreter sind unter anderen die Like-Box, der Live-Stream oder Facebook-Kommentare.
Mit diesen Plugins werden Webseiten und Webdienste mit Facebook verknüpft und erlauben Facebook Daten über das Verhalten, Beziehungen und Vorlieben der Internetnutzer auch außerhalb der eigenen Plattform zu sammeln. Facebook bezeichnet dieses Wissen über die Nutzer als den „Social Graph“.
Doch wie sooft wenn Daten gesammelt und zu Nutzerprofilen verbunden werden, ist die Gefahr von Datenschutzverletzungen nicht weit. Und so stehen auch die Social Plugins unter strenger Beobachtung von Datenschützern, die in ihnen einen Verstoß gegen europäische Datenschutzgesetze sehen. Ob dies zutrifft und wie hoch die Risiken für die Nutzer der Social Plugin tatsächlich sind, werden wir in dieser Folge prüfen. Dabei wird der Like-Button, als beliebtestes Plugin im Mittelpunkt stehen. (weiterlesen …)
- Gastbeitrag von Thomas Schwenke und Sebastian Dramburg aus der Reihe “Rechtliche Stolperfallen beim Facebookmarketing” -
Facebook ist eine starke Marke, die von dem US-Unternehmen mit Bedacht gepflegt und kontrolliert wird. Es ist es Facebooks Absicht, dass Personen und Unternehmen möglichst häufig darauf verweisen, dass sie „auf Facebook sind“. Gleichzeitig möchte es verhindern, dass jemand anderes den Markenwert für seine wirtschaftlichen Zwecke ausbeutet. Daher nimmt Facebook den gesetzlichen Markenschutz in Anspruch und setzt dazu noch eigene Regeln, die die Nutzung der Marke und deren Logos eingrenzen.
Dieser Beitrag erläutert wann die Nutzung der Marke Facebook, sowie deren Logos erlaubt und wann sie verboten ist sowie welche Grenzüberschreitungen risikofrei sind.
Rechtliche Bedingungen

Facebook bietet einen sehr guten Bereich für Markengenehmigungen, der jedoch darüber hinausgeht, was Facebook nach dem Gesetz verbieten darf
- Das Gesetz verbietet es gleich oder ähnlich klingende Marken oder gleich oder ähnlich aussehende Logos im geschäftlichen Verkehr für gleich oder ähnlich klingende Produkte zu benutzen. Ebenso ist es nicht erlaubt, dass eine bekannte Marke positiv wie negativ ausgebeutet wird, auch wenn es sich nicht um ähnliche Produkte handelt (§ 14 Abs.2 Markengesetz (MarkenG)).
- Die grafischen Logos können zu dem durch das Urheberrecht geschützt sein, wenn sie hinreichend individuell und kreativ sind und nicht lediglich zweckmäßig und alltäglich (§ 2 Abs.1 Nr.4 Urhebergesetz (UrhG)).
- Facebook selbst verbietet zunächst in der Nr. 5.6 der Nutzungsbedingungen seine „Urheberrechte und Markenzeichen“ sowie ähnliche und zu verwechselnde Zeichen ohne schriftliche Genehmigung zu verwenden
- Diese Genehmigungen sind in einem speziellen „Bereich für Markengenehmigungen“ zu finden, in dem die Nutzung der Facebook-Marken, -Logos, -Buttons und –Screenshots erläutert wird. Dort findet sich auch ein Antragsformular mit dem eine über die in diesem Bereich erlaubten Nutzungen angefragt werden können.
Markenrechte sollten unbedingt beachtet werden, weil die Verstöße gegen Markengesetze zu den teuersten Rechtsfehlern gehören und Kosten von mehreren Tausend Euro nach sich ziehen können. Facebook kann in solchen Fällen eine Abmahnung aussprechen oder eine Klage erheben, aber auch das Gesamte Konto sperren. Ebenfalls sind Abmahnungen seitens der Konkurrenz zu befürchten, wenn Markenrechte verletzt werden.
Praxistipp 1: Verwechslung mit „Facebook“ vermeiden
Das Gesetz verbietet, dass die Bezeichnung „Facebook“ für ähnliche Produkte oder Leistungen verwendet wird. Das gilt auch für ähnlich klingende Bezeichnungen. Letztendlich kommt es darauf an, ob ein durchschnittlicher Nutzer die beiden Angebote verwechseln könnte oder denken könnte, sie sind auf irgendeine Art und Weise verbunden. So dürfte sich ein Onlineforum (zwar kein gleiches, aber ähnliches Angebot wie die Plattform Facebook) nicht „Facebonk“ (ähnlich klingende Bezeichnung) nennen. (weiterlesen …)