
Es gibt viele Gründe warum man Fotos von Facebook sichern möchte. Die einen löschen ihren Facebook Account, die anderen wollen nur mal eine Sicherung und wiederum andere wollen ihren Account bereinigen, die Bilder aber nicht verlieren. Egal aus welchem Grund, es gibt unterschiedliche Optionen, wenn es um die Sicherung der eigenen Bilder auf Facebook geht. Jeder Weg hat dabei seine Vor- und Nachteile:
1. Einzelner Download der Facebook Fotos

Wer Zeit hat und sich wenig mit Tools auseinandersetzen will, der kann seine Facebook Fotos natürlich einzeln auf dem eigenen Rechner speichern. Dafür einfach das entsprechende Foto auswählen und das Bild am besten über den Download Link speichern.
Pro:
- Download in voller Größer
Contra:
- Sehr umständlich und vermutlich auch sehr langwierig
- Keine Sortierung der Fotos
- Keine Möglichkeit ein Album komplett zu speichern
2. Download aller eigenen Daten auf Facebook

Nicht viele Nutzer wissen, dass sie auf Facebook (fast) alle eigene Daten auch gesammelt herunterladen können. In der etwas verstecken Funktion wird von Facebook eine Zip-Datei generiert, die alle eigenen Uploads beinhaltet. (weiterlesen …)

Es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass auf Facebook ab dem 01. Oktober nur noch Applikationen mit HTTPS zugelassen sind. Umstellen wird also definitiv bald zur Pflicht. Wir haben im Blog schon oft über HTTPS berichtet:
Nun hat Facebook selbst ein kurzes Dokument veröffentlicht welches Schritt für Schritt erklärt, wie und wo genau Einstellungen vorgenommen werden müssen. Für alle Nutzer welche die üblichen einfachen Anwendungen zur Erstellung eines Customs Tabs auf Facebook nutzen bedeutet es keine Umstellung da hier nur der Anbieter auf die korrekte Einbindung achten muss. Jeder der selbst ein Tab erstellt hat sollte diese Anleitung aber zumindest kurz anschauen.
Download:
HTTPS URLs for Custom Page Tabs
PDF 300kb (Share & Embed via Scribd)
Das Dokument direkt hier im Blogbeitrag: (weiterlesen …)
- Gastbeitrag von Thomas Schwenke und Sebastian Dramburg aus der Reihe “Rechtliche Stolperfallen beim Facebookmarketing” -
Das wohl beliebteste Mittel um Nutzer an die eigene Facebook-Seite zu binden sind Gewinnspiele, Wettbewerbe oder Verlosungen (zusammenfassend als Promotionen bezeichnet). Zum Beispiel ist es sehr verbreitet Facebookmitgliedern die Teilnahme an einer Gewinnverlosung zu versprechen, wenn sie den „Gefällt mir“-Knopf drücken und so Fans der Unternehmensseite werden.
Dabei werden in den meisten Fällen die restriktiven Promotions-Richtlinien von Facebook missachtet, die praktisch jegliche Art von Promotion, die nicht ausdrücklich von Facebook genehmigt worden ist, verbieten.
Update 30. Novemeber 2010
Insiderkreise verlauten, dass Facebook die Promotionsrichtlinien wohl ändern wird. Es gilt als sicher, dass zumindest eine Vorabgenehmigung der Promotionen künftig nicht mehr nötig sein wird. Die übrigen Bedingungen, wie sie hier im Beitrag beschrieben sind, scheinen bestehen zu bleiben.
Dies zeigt wieder ein Mal die besonderen Herausforderungen beim Facebookmarketing. So schnell wie sich die Bedingungen und Richtlinien ändern, muss man wie in kaum einem anderen Marketingsegment ständig aktuell bleiben.
Rechtliche Bedingungen
- An erster Stelle sind die Facebook-Richtlinien für Promotions zu nennen. Diese regeln alle Arten von Promotionen, angefangen bei Spielen, bei denen das Glück oder Los entscheiden, bis zu Wettbewerben, bei denen nach Leistung entschieden wird (z.B. das beste Urlaubsfoto). Diese Richtlinien bestimmen ob die Promotionen auf Facebook statt finden dürfen, auf welche Art und Weise sie durchgeführt werden müssen und wie sie beworben werden dürfen.
- Neben den Facebookregeln sind auch Gesetze zu beachten. So dürfen Gewinnspiele gegen Entgelt nicht ohne staatliche Genehmigung veranstaltet werden (Glücksspiel, § 284 Strafgesetzbuch (StgB)), die Gewinnchancen an Kauf von Produkten gekoppelt werden (§ 4 Nr.6 Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), Nr. 16 im Anhang zu § 3 Abs.3 UWG). Ferner müssen die Teilnahmebedingungen und Gewinne klar beschrieben sein (§ 4 Nr.6 UWG, Nr. 20 im Anhang zu § 3 Abs.3 UWG). Eine Übersicht der wichtigsten gesetzlichen Regeln findet sich hier: „Die 15 häufigsten Fehler bei Gewinnspielen, Verlosungen und Preisausschreiben“ .
Bei Verstößen gegen die Gesetze drohen Abmahnungen von Wettbewerbern oder Wettbewerbszentralen. Beim Verstößen gegen die Facebookregeln droht das Löschen der Aktion oder eine Sperrung der Seite.
Praktische Umsetzung
Wer auf Facebook eine Promotion veranstalten möchte muss drei Voraussetzungen erfüllen
- Voraussetzung: Vorhergehende Genehmigung der Promotion durch Facebook.
Die Anfrage kann von jedem durch das Businessformular gestellt werden. Dennoch sind die Chancen einer Genehmigung höher, wenn man einen Ansprechpartner bei Facebook hat. Diesen sollte man anfragen, , wenn man mindestens 10.000 Euro in Facebook-Werbeanzeigen investiert hat. (Update 30.11.2010: Wie InsideFacebook.com berichtet könnte diese Bedingung für Gewinnspiele bald wegfallen, zur Zeit ist die Genehmigung allerdings noch aktiv!)
- Voraussetzung: Die Promotion findet nur innerhalb einer Applikation statt.

Subway verwendet eine zulässige Applikation für den Wettbewerb, innerhalb welcher alle Aktionen statt finden und die Nutzerdaten gesammelt werden
(weiterlesen …)
Facebook ist nicht nur ein soziales Netzwerk sondern auch eine soziale Plattform. Eine Plattform, welche sich auf vielen Wegen auch außerhalb von facebook.com präsentiert und integriert. Bereits in früheren Beiträgen haben wir die Facebook Fanbox und das Livestream Widget vorgestellt.

Kommentarbox im Einsatz
Ein weiteres aber eher selten genutzte Widget ist die Facebook Kommentarbox. Mit ihr lässt sich praktisch in jeder beliebigen Webseite eine Kommentarfunktion ohne großen Aufwand realisieren, also auch außerhalb von normalen Blogs. Diese bietet folgende Funktionen:
- Kommentieren mit und ohne Facebook Login
- Facebook Login über Connect
- In den Kommentaren werden Foto und Name aus Facebook angezeigt
- Der Kommentar erscheint mit Verweis auf die Ursprungswebseite im Newsstream des Kommentierenden
- Auf einer Webseite können mehrere Kommentarboxen gleichzeitig verwendet werden
Die Integration ist dabei denkbar einfach. Wie bei den meisten Facebook Widgets gibt es auch hier einen Assistenten, der bei der Einrichtung hilft. Das Vorgehen zum einbinden der Facebook Comment Box sieht so aus:
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“Auf Facebook bin ich mit einer eigenen Fanpage vertreten, dass muss reichen!” Mit dieser Aussage denken viele Marketingmitarbeiter, das Kapital Facebook sei erledigt. Aber auch die eigene Homepage, bzw. die Firmenhomepage kann und muss für Facebook optimiert werden.
Tippt ein Facebook Nutzer die URL einer Webseite in die Statusupdate Box der Plattform, wird diese Seite von Facebook geparsed. Das heißt, die relevanten Informationen für die Darstellung auf Facebook werden aus der Seite extrahiert.

Facebook Sharing im Newsstream
Die von Facebook ermittelten Informationen sind ein Bild von der Webseite, die URL, der Seitentitel, das Abstract und den Medientyp. Wie bei fast allen Automatismen kann es auch hier zu Fehlern kommen, beziehungsweise die gewonnen Informationen können verbessert werden.
Hierzu muss man wissen, dass Facebook in den Webseiten als erstes nach drei MetaTags im Header sucht. Werden diese nicht gefunden, findet erst die automatische Auswertung statt. Sind sie aber vorhanden werden nur diese genutzt.
Folgendes Beispiel zeigt die nötigen MetaTags:
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