Mit 5 Schritten zum sicheren Facebook-Impressum – Update nach Designänderungen
- Gastbeitrag von RA Thomas Schwenke -
Facebook hat die mobilen Seiten komplett neu gestaltet. Und was ist wieder nicht dabei, was den deutschen Seitenbetreibern das Leben erleichtern würde? Richtig, ein Feld fürs Impressum. Genau genommen wird es dank dem Redesign noch schwieriger, den gesetzlichen Pflichten nachzukommen.
In diesem Beitrag zeige ich Ihnen, wie Sie dennoch Ihre Seite mit einem rechtssicheren Impressum schnell schützen können.
Zuvor eine kurze Faktenlage:
- Eine Facebook-Seite, die geschäftlich ist, benötigt ein Impressum (zwar benötigen auch viele nichtgeschäftliche Facebook-Seiten ein Impressum, aber mangels geschäftlicher Wettbewerber können sie nicht abgemahnt werden).
- Ein Impressum muss einfach erkennbar und unmittelbar erreichbar sein
- Lt. LG Aschaffenburg ist ein Impressum im “Info”-Bereich nicht einfach erkennbar.
- Ein Link zu einer Website ohne Hinweis, w ie z.B. “Impressum: http://” ist ebenfalls nicht einfach erkennbar.
- Lt. BGH darf ein Nutzer von jeder Angebotsseite nicht häufiger als 2 Mal klicken, bis er zum Impressum gelangt.
- Diese Regeln gelten lt. OLG Hamm auch für mobile Versionen
Das neue mobile Design
Auf Grundlage der obigen Punkte war meine bisherige Empfehlung, einen Link zum Impressum auf der eigenen Website in die “Info-Box” zu setzen. Diese Box war in allen Versionen sichtbar und klickbar. Mit den neuen Design-Updates ändert sich das zumindest für mobile Versionen. (weiterlesen …)





