Neues Pages Design – Aktuelle Anleitung für die Impressumspflicht auf Facebook

Die Impressumspflicht macht jedes Designupdate von Facebook zur rechtlich spannenden Angelegenheit. Enttäuscht wird, wer wie ich gehofft hat, dass Facebook eine „Impressums“-Rubrik einführt und Rechtssicherheit schafft. Auch, wenn das ein kleiner Trost ist: Das neue Design bringt zumindest keine weiteren Nachteile mit sich.

Das heißt, Sie können weiterhin der Impressumspflicht auf Umwegen nachkommen und haben sogar eine weitere Möglichkeit als bisher.

Alles bleibt anders

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Zwar sind die „Infobox“, als auch die Apps in die linke Spalte gewandert, können jedoch weiterhin für die Verlinkung zum Impressum verwendet werden.

Facebook hat zwar die Designelemente verändert, jedoch nicht deren rechtliche Wirkung. Ihnen stehen daher die folgenden Möglichkeiten offen, die Impressumspflicht zu erfüllen (s. Bild oben):

  1. Infobox: Sie können weiterhin die „Infobox“ mit der Kurzbeschreibung nutzen, um dort einen Link auf das Impressum auf Ihrer Website zu platzieren (Seite bearbeiten →Seiteninfo aktualisieren→Kurze Beschreibung). Um Platz zu sparen, können Sie auch einen Linkverkürzer nutzen, falls Ihre Impressums-URL zu lang ist. Wenn der Link nicht „sprechend“ ist, also den Begriff „Impressum“ nicht enthält, müssen Sie wie im obigen Beispiel das Wort „Impressum:“ davor stellen.
  2. Website-URL: Diese Möglichkeit ist neu und sofern Ihr Impressumslink „sprechend“ ist, können Sie diesen statt der Website-URL eingeben.
  3. Impressumsapp: Sie können weiterhin eine Impressums-App verwenden. Achten Sie jedoch darauf, dass die App sofort beim Aufruf der Facebook-Seite sichtbar ist (für den Fall, dass ab einer bestimmten Anzahl die letzten Apps „eingeklappt“ werden sollten und erst per Klick auf „…mehr“ sichtbar werden.

Welche Möglichkeit ist zu empfehlen?

Meine Empfehlung ist die Möglichkeit Nr.1. Zum einem ist die „Infobox“ bisher bei jedem Update geblieben, sodass die Gefahr, dass sie plötzlich entfernt wird, geringer ist. Vor allem ist mit ihr die Impressumsangabe auch auf Mobilgeräten sichtbar, wenn man auf „Weitere Informationen“ klickt (an dieser Stelle möchte ich die bereits hier geführte Diskussion, ob ein mobiles Impressum erforderlich ist ausklammern und verweise auf diesen Beitrag).

Wenn Sie zur Möglichkeit 2. und 3. greifen, dann sollten Sie den Impressumslink zusätzlich in der ausführlichen Seitenbeschreibung (Seite bearbeiten →Seiteninfo aktualisieren→Ausführliche Beschreibung) sichtbar platzieren. Der Link darf also nicht „eingeklappt“ und erst nach Klick auf „…mehr“ sichtbar sein.

Sind Hinweise innerhalb des verlinkten Impressums notwendig?

Wenn Ihre Facebook-Seite einen anderen Namen trägt als die verantwortliche Person im verlinkten Impressum, müssen Sie innerhalb dessen einen zusätzlichen Hinweis aufnehmen. Dieser kann wie in dem folgenden Beispiel meines Impressums aussehen:

Wenn der Name Ihrer Facebook-Seite/Gruppe, etc. von dem Anbieter im verlinkten Impressum abweicht, müssen Sie diese in Ihrem Impressum explizit aufführen.
Wenn der Name Ihrer Facebook-Seite/Gruppe etc. von dem Anbieter im verlinkten Impressum abweicht, müssen Sie diese in Ihrem Impressum explizit aufführen.

Kein Impressum zum Verlinken?

Wenn Sie keine Website haben, auf deren Impressum Sie verlinken können, können Sie das Impressum auch in der ausführlichen Seitenbeschreibung ausschreiben und in der „Infobox“ auf diese verlinken. Dann wird Ihr Link in Kurzversion wie folgt aussehen müssen: „Impressum: http://fb.com/IhreVanityURL/info„.

Brauche ich ein Impressum in den Apps und Gruppen?

Da sowohl Gruppen als auch Apps separat aufgerufen werden können, benötigen sie ein eigenes Impressum. Hinweis: Wenn Sie in Apps Nutzerdaten erheben (z. B. Gewinnspiel- oder Newsletter-Apps) müssen diese zudem über eine Datenschutzerklärung verfügen.

Da Applikationen einzeln aufrufbar sind, sollten sie auch über ein Impressum (bzw. Link zu diesem) verfügen, wie es z. B. der Gebäckhersteller Lambertz macht (unten rechts)
Da Applikationen einzeln aufrufbar sind, sollten sie auch über ein Impressum (bzw. Link zu diesem) verfügen, wie es z. B. der Gebäckhersteller Lambertz macht (unten rechts)

Fazit

Ich hätte mich zwar gefreut, wenn Facebook eine „Impressums“-Rubrik eingeführt und uns damit die Sorgen vor dem nächsten Designupdate genommen hätte, aber immerhin ist es nicht schlimmer geworden und wenn das nächste Update kommt, bin ich an dieser Stelle wieder für Sie da.

Auch wenn die konkrete Umsetzung mit diesem Beitrag überholt ist, finden Sie vertiefende Erklärungen zu der Impressumspflicht bei Facebook (z. B. zu den Folgen und innerhalb von persönlichen Profilen) in meinem Beitrag: „Das Impressum“ aus der Beitragsreihe „Rechtliche Stolperfallen im Facebookmarketing“ (P. S. diese geht nächste Woche weiter, nachdem ich diesen Artikel der Aktualität wegen vorgezogen habe).

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenkehttps://drschwenke.de
Dr. jur. Thomas Schwenke, LL.M. (UoA), Dipl.FinWirt (FH), ist Rechtsanwalt in Berlin, berät international Unternehmen sowie Agenturen im Marketingrecht, und Datenschutzrecht, Vertragsrecht und E-Commerce, ist Datenschutzsachverständiger, zertifizierter Datenschutzbeauftragter sowie Referent, Blogger, Podcaster und Buchautor. Podcast: Rechtsbelehrung, DSGVO-Datenschutzerklärung: Datenschutz-generator.de.

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4 Kommentare

  1. hey,

    was etwas anderes:
    habe den link verwendet um meine kurze beschreibung zu verändern. die ist verändert, wird aber nicht unter dem profilbild angezeigt. noch habe ich ein impressum, aber wenn das nicht mal mit der kurzbeschreibung funktioniert, bin ich ratlos. kann man denn einfluss nehmen, was auf der „startseite“ angezeigt wird?

    lg,

    danke

  2. Also bei mit wird in der Box „Info“ im neuen Design ein Link „Impressum“ angezeigt.
    Deshalb verstehe ich das hier alles gar nicht.

    ???

  3. Danke für den Beitrag, allerdings wird auf meinen Facebook Seiten auch ein Link zum Impressum angezeigt. – Wie auch bei Klaus, ist der Link in der Info Box zu sehen. (auch auf Smartphones)

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