Richtlinien für die Nutzung des Facebook-Logos und anderen Warenzeichen

Facebook Markengenehmigungen

Wir sind aus aktuellem Anlass wieder auf das Thema gekommen, ob und wie man das Facebook-Logo auf der eigenen Webseite, in Flyern, in Broschüren oder anderen Medien nutzen darf. (Jens hat uns eine Frage auf die Facebook Pages gepostet) Da wir diese Frage schon öfters gestellt wurde wollen wir die Situation hier im Blog kurz darstellen.

Facebook selbst hat für solche Angelegenheiten einen eigenen “Bereich für Markengenehmigungen” . Wir wollen euch die ersten drei Unterrubriken einmal kurz vorstellen. Bitte denkt daran, dass dies nur eine kurze Ausführung ist und wir die langfristige Aktualität weder garantieren können noch wollen. Erkundigt euch deshalb vor der Verwendung von Facebook-Logos und anderen Warenzeichen immer selbst nach den aktuellen und gültigen Richtlinien und beantragt eine Genehmigung.

1. Bezugnahme auf Faceboook

In diesem Bereich erklärt Facebook die Richtlinien zur richtigen Bezugnahme auf Facebook in Texten. Hier ein Auszug:

1. Du kannst dich (online und offline) auf Facebook beziehen, um deine Präsenz auf Facebook sowie deine Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen zu beschreiben. Deine Bezugnahme muss wahrheitsgemäß sein und darf nicht andeuten, dass du mit Facebook verbunden bist, von Facebook gesponsert oder durch Facebook unterstützt wirst.
2. Textverweise auf Facebook sollten ausschließlich mit der Anmeldeseite auf facebook.com verlinkt sein.
3. Verbinde deinen Namen niemals mit unserem Namen.
4. Facebook sollte in derselben Schriftgröße und -art wie die anderen Inhalte gehalten werden.
5. Facebook sollte in Texten immer großgeschrieben werden.
6. When inviting users to like your Page, say ‘lik… (Bitte komplett auf  Facebook nachlesen…)

Vanity-URLs
Du darfst auf deine Vanity-URL von Facebook unter Einhaltung folgender Bedingungen verweisen und für diese werben:
1. Ein Texthinweis auf Facebook darf nicht verlinkt werden, wenn deine Vanity-URL ausschließlich mit deiner Facebook-Seite verbunden ist.
2. Facebook sollte in derselben Schriftgröße und -art wie die… (Bitte komplett auf Facebook nachlesen…)

2. Logos & Marken

In diesem Bereich wird geklärt wie das Facebook-Logo und die anderen Warenzeichen (z.B. Like Button) von Facebook genutzt werden dürfen. Hier ein Auszug:

1. Vermeide die Verwendung von Markenwerten auf eine Weise, die auf jegliche Art von Verbindung oder Partnerschaft mit Facebook sowie Befürwortung, Unterstützung oder Zustimmung von Facebook hindeutet.
2. Präsentiere die Markenwerte nicht auf eine Weise, die sie zur charakteristischsten und prominentesten Funktion auf deiner Webseite, in deinem Printmedium oder anderen Materialien macht.
3. Die Markenwerte von Facebook dürfen nicht auf irreführende, schädliche, obszöne oder gegenüber Facebook anderweitig unerwünschte Weise verwendet werden.
4. Du darfst die Markenwerte nicht auf Webseiten präsentieren oder darbieten, deren Inhalte mit Pornografie, Glücksspiel oder illegalen Aktivitäten in Verbindung gebracht werden können.
5. Du musst um unsere Markenwerte herum ausreichend Platz frei lassen, damit sie sauber und ordentlich erscheinen.
6. Du darfst unsere Markenwerte sowie Teile … (Bitte komplett auf Facebook nachlesen)

Neben diesen generellen Informationen finden sich auch einzelne Beschreibungen zur Verwendung des Logos, Like-Buttons und anderen Elementen. Ihr müsst euch die Nutzung über ein Antragsformular genehmigen lassen:

Facebook Antrag

3. Verwendung von Screenshots

In diesem Bereich wird erläutert wie Screenshots von Facebook genutzt werden dürfen. Hier ein Auszug:

1. Screenshots dürfen nicht verändert werden. Sie dürfen also weder mit Anmerkungen versehen noch auf jegliche Art und Weise modifiziert werden.
2. Screenshots, die personenbezogene Daten enthalten (einschließlich von Fotos, Namen usw. von aktuellen Nutzern), erfordern eine schriftliche Genehmigung der entsprechenden Individuen bevor sie veröffentlicht werden dürfen.
3. Screenshots von Facebook-Profilen dürfen erst nach schriftlicher Genehmigung des jeweiligen … (Bitte komplett auf Facebook nachlesen)

Auch hier nochmal der Hinweis, lest das ganze auch Facebook nach. Wir wollen später nicht an irgendwas schuld sein. Danke auch an Thomas Hutter für den Link, die halbwegs ins deutsche übersetzte Version kannten wir noch nicht.

Über den Autor:

Phlow-Autor Philipp Roth

Philipp Roth: Philipp ist Gründer von allfacebook.de und beschäftigt sich seit langem auch beruflich mit Facebook, organisiert Workshops, hält Vorträge und gibt konzeptionellen Input. Er realisiert viele der heute sehr erfolgreichen Auftritte und Applikationen auf Facebook und setzt seinen Fokus auf die Strategie von Unternehmen im Social Web. - Philipproth.com - Über AllFacebook.de

Kommentare

18 Antworten zu “Richtlinien für die Nutzung des Facebook-Logos und anderen Warenzeichen”

  1. Michael says:

    Hallo,
    wie ist denn der Punkt 1 unter “Vanity-URLs” zu verstehen? Ich darf keinen Link auf meine Vanity-URL setzen?!?!?!

  2. Henner says:

    Super! Vielen Dank für die interessante Info!

  3. facebookmarketing.de | Facebook Kontakt & Support says:

    [...] des Facebook Logos Wir haben die Richtlinien zur Nutzung des Facebook Logos hier im Blog zusammengefasst. Wer sich die Richtlinien durchgelesen hat und dennoch den Kontakt zu Facebook benötigt findet das [...]

  4. facebookmarketing.de | Facebook Kontakt & Support says:

    [...] des Facebook Logos Wir haben die Richtlinien zur Nutzung des Facebook Logos hier im Blog zusammengefasst. Wer sich die Richtlinien durchgelesen hat und dennoch den Kontakt zu Facebook benötigt findet das [...]

  5. facebookmarketing.de | Nutzung der Marke Facebook, der Markenlogos und Screenshots | Rechtliche Stolperfallen beim Facebookmarketing Teil 12 says:

    [...] Facebook ist eine starke Marke, die von dem US-Unternehmen mit Bedacht gepflegt und kontrolliert wird. Es ist es Facebooks Absicht, dass Personen und Unternehmen möglichst häufig darauf verweisen, dass sie „auf Facebook sind“. Gleichzeitig möchte es verhindern, dass jemand anderes den Markenwert für seine wirtschaftlichen Zwecke ausbeutet. Daher nimmt Facebook den gesetzlichen Markenschutz in Anspruch und setzt dazu noch eigene Regeln, die die Nutzung der Marke und deren Logos eingrenzen. [...]

  6. Christoph Paterok says:

    Angenommen ich schreibe ein Ebook mit dem Titel: Ihre Facebook-Kontakte optimal pflegen. (Nur ein Beispiel!) Ist das dann verboten?

    Sorry, wenn ich deshalb nochmal explizit Frage…

    Beste Grüße

    Christoph

  7. Bistro1601 says:

    Hi,

    dürfte ich dann somit auf einem Flyer von uns nicht schreiben ( nur ein Beispiel ) :

    “Trefft uns auf Facebook” und dann unten
    http://www.facebook.de/UNSERESEITE ?

  8. Diana says:

    Darf das Facebook-Logo (F) in einer anderen Farbe als blau gedruckt werden? Danke für eine kurze Antwort

  9. Philipp Roth says:

    @Diana – du darfst das Logo eigentlich nicht bearbeiten, mehr Info hier: http://allfacebook.de/policy/nutzung-der-marke-facebook-und-der-markenlogos-rechtliche-stolperfallen-beim-facebookmarketing-teil-12

  10. Angelika says:

    Hallo, ich möchte in einem Screencast/ kleinen Film Interaktion auf Facebook zeigen. Darf man das?
    Vielen Dank vorweg.

  11. Ellis says:

    Sehr informativ, danke.
    Dass die Richtlinien zur Verwendung von Screenshots derart “knapp und strikt” sind, verwundert mich allerdings ein wenig.
    Ist denn das Zensieren von persönlichen Daten z. B. via Blur dann schon eine untersagte Modifikation? Screencaps dieser Art sind ja nun einmal überall zu finden…

  12. Heiden, Katja says:

    hallo, ich möchte über facebook nach freunde suchen aber für unser hotel. ist das rechtens? werden unsere mailadressen weiterverwendet oder fällt das unter datenschutz? danke für die hilfe.
    MfG Katja Heiden

  13. Jakobs, Ilse says:

    Hallo, wir organisieren ein Tagung zum Thema 2.0 und würden gern das Facebook-Logo “f” auf dem Flyer verwenden, neben anderen wie qype.de. Muss ich das mit Facebook direkt klären?

  14. Fabian Beyer says:

    Wie sieht es generell mit Logos und Schriftzügen im Print aus?
    Einer meiner Kunden ist mittlerweile auf Facebook vertreten und würde gerne das Logo mit entsprechender URL für Flyer und Plakate verwenden.
    Was müssen wir beachten? Mittlerweile findet man das Logo ja überall. Im Prinzip ist das ja auch im Interesse von Facebook da man ja quasi direk Werbung auch für deren Netzwerk macht.
    Wäre gut zu wissen, wie das rechtlich aussieht.
    Vielen Dank für eure Hilfe und LG,
    Fabian

  15. allfacebook.de | Die Like-Button 2-Klick Lösung im Marketing – Pro und Contra says:

    [...] Das vorgelagerte Bild darf optisch nicht den Facebook Button imitieren [...]

  16. Uwe says:

    Wir möchten das F im Original für unser Kanu-Programm verwenden. Woher kann ich das druckfähig bekommen? Genehmigung? Danke für schnelle Antwort /u

  17. Schnogeschießer says:

    Hallo,

    wie sieht es denn mit der Verwendung des “f” Logos bzgl. Integration auf Verpackungen (Handelsware) aus? Darf man somit seinen Facebook-Auftritt publik machen?
    Danke für Info!

  18. Create says:

    Hallo,
    Facebook verlangt für den Antrag einen Anhang. Leider weiß ich nicht was ich anhängen soll.
    Bitte um schnelle Hilfe.


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