Über Rechtsanwalt Thomas Schwenke:

Phlow-Autor Rechtsanwalt Thomas Schwenke

Rechtsanwalt Thomas Schwenke, Dipl.FinWirt(FH), LL.M. aus Berlin berät Unternehmen in Rechtsfragen beim Marketing, Social Media sowie Vertragsrecht und bietet Seminare zu Facebook, Social Media & Recht an. Er ist Autor des Buchs „Social Media Marketing und Recht“. Website & Blog: rechtsanwalt-schwenke.de, Facebookseite: fb.com/raschwenke



Mit 5 Schritten zum sicheren Facebook-Impressum – Update nach Designänderungen

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- Gastbeitrag von RA Thomas Schwenke -

Impressumspflicht

Facebook hat die mobilen Seiten komplett neu gestaltet. Und was ist wieder nicht dabei, was den deutschen Seitenbetreibern das Leben erleichtern würde? Richtig, ein Feld fürs Impressum. Genau genommen wird es dank dem Redesign noch schwieriger, den gesetzlichen Pflichten nachzukommen.

In diesem Beitrag zeige ich Ihnen, wie Sie dennoch Ihre Seite mit einem rechtssicheren Impressum schnell schützen können.

Zuvor eine kurze Faktenlage:

  • Eine Facebook-Seite, die geschäftlich ist, benötigt ein Impressum (zwar benötigen auch viele nichtgeschäftliche Facebook-Seiten ein Impressum, aber mangels geschäftlicher Wettbewerber können sie nicht abgemahnt werden).
  • Ein Impressum muss einfach erkennbar und unmittelbar erreichbar sein
  • Lt. LG Aschaffenburg ist ein Impressum im “Info”-Bereich nicht einfach erkennbar.
  • Ein Link zu einer Website ohne Hinweis, w ie z.B. “Impressum: http://” ist ebenfalls nicht einfach erkennbar.
  • Lt. BGH darf ein Nutzer von jeder Angebotsseite nicht häufiger als 2 Mal klicken, bis er zum Impressum gelangt.
  • Diese Regeln gelten lt. OLG Hamm auch für mobile Versionen

Das neue mobile Design

Auf Grundlage der obigen Punkte war meine bisherige Empfehlung, einen Link zum Impressum auf der eigenen Website in die “Info-Box” zu setzen. Diese Box war in allen Versionen sichtbar und klickbar. Mit den neuen Design-Updates ändert sich das zumindest für mobile Versionen. (weiterlesen …)

Vorsicht bei der Nutzung der “Benutzerdefinierten Zielgruppe” für Facebook Ads

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faceboook-custom-audience

Mit Hilfe der Facebook Ads PowerTools können Sie eine eigene Zielgruppe für Facebook Ads bestimmen. Ob sie es auch dürfen, klärt dieser Beitrag.

Facebook tut alles, um die Effektivität der der Facebook-Ads zu steigern. Das ist zu begrüßen, jedoch oft mit Vorsicht zu genießen, wie zuletzt mein Beitrag zum “Besucheraktions-Pixel” hier bei Allfacebook gezeigt hat.

Diesmal geht es um die Möglichkeit Facebook-Ads nur einer benutzerdefinierten Zielgruppe anzuzeigen. Dazu erlaubt Facebook die Telefonnummern oder E-Mailadresse von Personen hoch zu laden, die mit den bei Facebook gespeicherten Mitgliederdaten abgeglichen werden.

Ob das zulässig ist, möchte ich anhand eines Beispiels zeigen. In dem Beispiel will der Inhaber eines Onlineshops, dass seine Facebook-Ads nur an seine Kunden und Newsletterabonnenten ausgeliefert werden. Und um Ihr Rechtsgefühl zu prüfen – was denken Sie, bei welcher der beiden Personengruppen ist dies zulässig?

Erlaubnis zur Datennutzung & -weitergabe

Die Prüfung möchte ich mit einem kurzen Überblick der wichtigsten Datenschutzgrundlagen beginnen. Die Datenschutzgesetze erlauben Ihnen Daten von Personen nur dann zu nutzen und weiter zu geben,

  1. wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder
  2. wenn die Personen in die konkrete Datennutzung eingewilligt haben.

(weiterlesen …)

Wendet sich das Blatt? – Update zu Massenabmahnungen wegen Impressumsfehlern bei Facebook

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Impressumspflicht

In dem Beitrag  ”Impressumsfehler auf Fanseiten – Massenabmahner siegen vor Gericht” habe ich vor kurzem berichtet, dass ein Gericht Massenabmahnungen wegen fehlerhafter Facebookimpressen für zulässig hielt. Doch nun scheint sich das Blatt langsam zu wenden. Die aktuellen Entwicklungen lassen hoffen, dass derartige Massenabmahnungen für unzulässig erklärt und vielleicht sogar die Impressums-Apps überflüssig werden.

Massenabmahnungen doch unzulässig?

Die Aufregung rund um die Facebook-Abmahnungen entstand vor allem wegen deren Menge. Die damalige Firma Binary Services GmbH, heute Revolutive Systems GmbH, ließ nachweislich über 200 Fanseitenbetreiber wegen fehlerhafter Impressen abmahnen. Diese wehrten sich mit dem Einwand, dass es sich um missbräuchliche Massenabmahnungen handelte. Ein solcher Abmahnungsmissbrauch liegt vor, wenn es dem abmahnenden Unternehmen nicht um die Wahrung des fairen Wettbewerbs, sondern um den Geldverdienst geht.

Die Abmahner wehrten sich gegen diesen Vorwurf mit dem Hinweis darauf, dass sie das Abmahnverfahren automatisiert haben und mit Hilfe von Software die Rechtsfehler schnell aufspüren konnten. Leider stimmte das Landgericht Regensburg dieser Meinung in zwei Fällen zu (s. Urteil vom 31. Januar 2013, Az. 1 HK O 1884/12).

Anders sah es dagegen das Landgericht Bochum, das am 20.02.2013 gegen die Abmahner entschied und einen Missbrauch bejahte. (weiterlesen …)

Wegweisende Gerichtsentscheidung: Facebook-Like endlich entschärft?

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Ein Verbraucherschutzverband hielt diese Art von Gewinnspiel für rechtswidrig, weil die Nutzer mit dem Klick auf “Gefällt mir” zum Ausdruck bringen würden, dass sie das Unternehmen oder dessen Leistungen empfehlen. Die Richter sahen es anders (Quelle: BASE).

Ein Verbraucherschutzverband hielt diese Art von Gewinnspiel für rechtswidrig, weil die Nutzer mit dem Klick auf “Gefällt mir” zum Ausdruck bringen würden, dass sie das Unternehmen oder dessen Leistungen empfehlen. Die Richter sahen es anders.

Aus Hamburg kommt eine begrüßenswerte Entscheidung, die zeigt, dass Gerichte auch praxisnah entscheiden können. Das Landgericht Hamburg entschied, dass ein Like-Button nach “dem Verkehrsverständnis” nicht unbedingt eine positive Empfehlung bedeuten muss (Urteil vom 10. Januar 2013, Az.: 327 O 438/11, leider noch nicht öffentlich verfügbar, via ibusiness).

Diese Entscheidung kann sich nicht nur auf die Zulässigkeit des Fankaufs, sondern auch auf Vorwürfe von Schleichwerbung und “Gefällt mir”-Klicks von Mitarbeitern auswirken. Warum, erläutere ich in diesem Beitrag.

Worum ging es in dem Fall?

In dem Fall ging ein Verbraucherschutzverband gegen den Betreiber einer Fanseite vor. Dieser veranstaltete ein Gewinnspiel, an dem die Nutzer nur nach dem Klick auf den “Gefällt mir”-Button teilnehmen durften. Der Verbraucherschutzverband meinte, dies sei eine wettbewerbsrechtliche Irreführung. Denn es würde so aussehen, als ob der Nutzer positive Erfahrungen mit dem Unternehmen und den dahinter stehenden Produkten gemacht hätten und ihre “Wertschätzung” ausdrücken würden. Tatsächlich habe er jedoch nur ein Interesse an dem Gewinn gehabt. Daher werden die anderen Nutzer getäuscht, was mit einem Fankauf vergleichbar sei.

Das Gericht misst dem Like-Button keine große Bedeutung bei

Das Gericht sah es anders als der Verbraucherschutzverband. Es meinte, dass der Klick auf “Gefällt mir” eine unverbindliche Gefallensäußerung sei, mit der keine weiteren Erwartungen oder Gütevorstellungen verbunden werden: (weiterlesen …)

Impressumsfehler auf Fanseiten – Massenabmahner siegen vor Gericht

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Impressumspflicht

Falls Sie immer noch kein Impressum auf Ihrer Facebookseite haben, dann wird es jetzt höchste Zeit. Denn das Landgericht Regensburg hat mit Urteil vom 31. Januar 2013, Az. 1 HK O 1884/12 bestätigt, dass

  • Eine Facebookseite ein Impressum haben muss und
  • es nicht missbräuchlich ist, innerhalb einer Woche über 180 Facebookseiten wegen Impressumsfehlern abzumahnen.

Lesen Sie warum das Gericht so entschieden hat und warum die Impressumspflicht selbst nicht mehr in Frage gestellt wird.

Die Vorgeschichte des Urteils

Letztes Jahr gab es eine regelrechte Welle an Abmahnungen wegen fehlerhafter Impressen auf Facebookseiten. Dabei versandte die Kanzlei HWK für die damalige Firma Binary Services GmbH, heute Revolutive Systems GmbH, im großen Umfang Abmahnungen an Fanseitenbetreiber. Insgesamt wurden nachweislich über 180 Abmahnungen innerhalb einer Woche verschickt.

Dabei berief sich das abmahnende Unternehmen auf das Landgericht Aschaffenburg. Dieses hatte mit dem Urteil vom 19. August 2011 (Az.:2 HK O 54/11) entschieden, dass Facebookseiten ein Impressum benötigen. Zumindest solche, (weiterlesen …)



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