Mann beansprucht 84% von Facebook

Ein Mann aus dem Bundesstaat New York hat bei seinem zuständigen Bezirksgericht eine Klage gegen Facebook angestrengt. Nach eigenen Angaben will er im April 2003 einen Vertrag mit Zuckerberg über die Entwicklung und das Webdesign von “The Face Book” geschlossen haben. Dieser Vertrag sichere ihm eine Einmalzahlung von 1000$ so wie 50% der Anteile an der Webseite zu, so seine Aussage. Zusätzlich solle er für jeden Tag Verzögerung in der Veröffentlichung der Webseite nach dem 1. Januar 2004 einen weiteren Prozent Anteil erhalten.
Allfacebook.com hat folgenden Ausschnitt aus der Klageschrift veröffentlicht:
[...] for the purchase and design of a suitable website for the project Seller [Zuckerberg] has already initiated that is designed to offer the students of Harvard university [sic] access to a wesite [sic] similar to a live functioning yearbook with the working title of ‘The Face Book’.
Demnach ständen ihm 84% der Anteile an Facebook zu. Facebooks Anwälte versuchen nun die unrechtmäßige der Klage zu belegen und die Klage an ein Bundesgericht zu leiten. Eine der ersten Folgen aus der Klage ist jedoch, dass Facebook derzeit auf richterliche Anordnung keine Anteile an der Firma veräußern oder übertragen darf.
Über den Autor:
Jens Wiese: Jens hat Online Medien (B.Sc.) und Digitale Medien (M.Sc.) an der Hochschule Furtwangen studiert. Jens berät als Freelancer große internationale Unternehmen, die auf Facebook aktiv sind, entwickelt neue Applikationen, organisiert Workshops und entwirft individuell passende Strategien. Zudem ist er als Lehrbeautragter tätig. Mehr...














Juli 15th, 2010 at 12:51
Mann seid ihr schnell
Juli 15th, 2010 at 13:06
Ja, es ist sicher nicht die Topmeldung, und es war auch schon an anderer Stelle zu lesen. Aber der Vollständigkeit halber auch bei uns