Baden-Württemberg verbietet Lehrern die Nutzung von Facebook im beruflichen Umfeld

Schulen

Da hat die Facebook-Lobbytruppe wohl nicht genug Druck gemacht: In einem Papier, das Mitte des Monats an die Lehrer des Bundeslandes Baden-Württemberg versendet wurde, verbietet die Landesregierung ihren Lehrern die Nutzung von Facebook im beruflichen Umfeld. Begründet wird dies mit den US-Datenschutzbestimmungen. Ein Schlag ins Gesicht der Facebook-Mitarbeiter, die doch immer wieder darauf pochen, dass man sich an den europäischen Datenschutz hält.

Das Papier behandelt die ganze Palette der Facebook-Funktionen:

Darunter fällt die Mail-Kommunikation innerhalb von sozialen Netzwerken ebenso wie Chats, aber auch der dienstliche Austausch personenbezogener Daten wie das Mitteilen von Noten, ferner das Einrichten von Arbeits- und Lerngruppen zum Austausch von verschiedensten Materialien, die Vereinbarung schulischer Termine und Informationen zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.(…)

Obgleich auch die Nutzung von sogenannten Fanpages zur Selbstdarstellung von Schulen derzeit rechtlich umstritten ist, können solche Fanpages von Schulen genutzt werden. Das Kultusministerium empfiehlt jedoch, statt der Fanpages in sozialen Netzwerken konventionelle Homepages zu realisieren und Fanpages nur als Zugang zur eigenen Internetseite der Schule zu nutzen.(…)

Das Installieren von sogenannten Social plug-ins, wie z. B. den „like-it“ Button von Facebook, auf Homepages von Schulen ist datenschutzrechtlich ebenfalls unzulässig.

Eine kleine Ausnahme gibt es für die Lehrer allerdings: Facebook darf als Thema im Unterricht behandelt werden:

Dort können beispielsweise Funktionalitäten von sozialen Netzwerken beleuchtet werden, deren Möglichkeiten und Risiken vorgestellt und diskutiert werden.

Damit verpuffen zumindest in Baden-Württemberg alle Anstrengungen von Facebook, das soziale Netzwerk auch in Schulen zu verankern. Facebook hat zum Beispiel im April des letzten Jahres Gruppen für Schulen und Hochschulen eingeführt, die damals noch besondere Funktionen, wie etwa den Dateiupload, ermöglichten.

Zusätzlich hat Facebook umfangreiches Material für Lehrer vorbereitet: Ein Leitfaden „Teaching Digital Kids„, einen Ratgeber für Pädagogen und einen Leitfaden für Vertrauenslehrer. Dort empfiehlt Facebook den Lehrern genau das, was nun verboten wurde.

Wir finden es gut, dass Baden-Württemberg hier eine Handreichung veröffentlicht hat, denken aber, dass diese an vielen Stellen zu weit geht. Für uns ist es selbstverständlich, dass keine personenbezogenen Daten, wie etwa Noten, Fehlzeiten oder Kontaktdaten von Eltern auf Facebook gespeichert werden. Den Chat und die Messaging Funktion oder die Terminvereinbarung unter Lehrern aber zu verbieten finden wir übertrieben.

Jens Wiese
Jens Wiesehttps://jens-wiese.net/
Jens hat Allfacebook.de mitgegründet und war dort 12 Jahre lang als Chefredakteur tätig. Mit den Impact Cards hat er eine Lösung vorgestellt, die es jedem Social Media Manager erlaubt eine eigene Social-Strategie zu erstellen. Unabhängig von Beratern und Agenturen.

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